Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht für Studierende grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Diese muss zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Der Austausch des Versicherungsstatus (gesetzlich versichert bzw. befreit) findet zwischen der HafenCity Universität (HCU) und den gesetzlichen Krankenkassen über ein elektronisches Meldeverfahren statt.
Damit ihr Versicherungsstatus an die HCU gemeldet wird, wenden Sie sich bitte nach Erhalt des Zulassungsbescheides umgehend an eine gesetzliche Krankenkasse. Dort lassen Sie sich entweder studentisch versichern oder sich von der Versicherungspflicht befreien. Erfolgt keine Meldung über ihren Versicherungsstatus an die HCU, können Sie nicht endgültig immatrikuliert (eingeschrieben) werden und kann zur Exmatrikulation führen.
Für die Mitteilung des Versicherungsstatus benötigt die gesetzliche Krankenkasse ggf. die Absendernummer der HCU. Diese lautet: H0003246.
Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
Wenn Sie durch die Einschreibung studentisch krankenversicherungspflichtig werden, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Meldung der Befreiung von der Versicherungspflicht kann durch jede gesetzliche Krankenkasse erfolgen.
- Private Krankenversicherung: Wenn Sie (z.B. über eine Mitversicherung über die Eltern) privat krankenversichert bleiben möchten, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für beihilfeberechtigte Personen oder Personen, die freie Heilfürsorge bzw. Truppenversorgung genießen.
- Über 30 Jahre alt: Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, gilt für Sie keine studentische Versicherungspflicht aufgrund der Einschreibung. Sie können sich daher aufgrund Ihres Alters von der Versicherungspflicht befreien lassen.
- Europäische Krankenversicherung: Wenn Sie in einem anderen europäischen Land krankenversichert sind, kann dies die Versicherung in Deutschland ersetzen.
Trifft einer der genannten Fälle bei ihnen zu, dann nehmen Sie Kontakt mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung auf, damit eine Meldung über die Befreiung von der Versicherungspflicht an die HCU übermittelt wird.
Bitte lassen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse vor Ausstellung der Befreiung ausführlich über die Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht beraten, denn wenn Sie die Befreiung in Anspruch nehmen, gilt sie für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden.
Informationen für internationale Studierende
Studierende, die in einem europäischen Land krankenversichert sind, sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. Bitte wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich die Befreiung bestätigen zu lassen.
Reisekrankenversicherungen bieten keinen ausreichenden Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland. Schließen Sie daher keinesfalls eine Reisekrankenversicherung für die Dauer Ihres Studienaufenthaltes ab, diese Versicherungsart ist für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend.
Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass Ihre Krankenversicherung Sie gegen alle Krankheitsrisiken absichert, da die Behandlungskosten in Deutschland hoch sind und privat gezahlt werden müssen, wenn die Versicherung sie nicht übernimmt. Bei Fragen zum Krankenversicherungsschutz in Deutschland wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum Soziales & Internationales im Studierendenwerk Hamburg.
Internationale Studierende, die sich aktuell noch im Ausland befinden und eine gültige Krankenversicherung erst in Deutschland abschließen können, können die Meldung der Versicherung nach der Ankunft in Deutschland nachholen.
Falls Sie bereits für die Beantragung eines Visums einen Krankenversicherungsnachweis benötigen, so haben Sie die Möglichkeit, zunächst nur für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts eine Krankenversicherung abzuschließen. Nach Ihrer Ankunft in Hamburg schließen Sie dann eine deutsche Krankenversicherung für das Studium ab.
Die Stadt Hamburg stellt weitere Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende bereit.
Bitte beachten Sie, dass Sie jede Form der Krankenversicherung, bei der es sich nicht um eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung handelt, von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen müssen. Bietet Ihre Krankenversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland, kann jede deutsche gesetzliche Krankenkasse eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht melden.