Immatrikulation (Einschreibung)

Sie haben einen Studienplatz erhalten und wollen sich nun einschreiben (immatrikulieren)?

Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Immatrikulationsverfahren.

 

Nachweise zur Immatrikulation

Zur Annahme des Studienplatzes müssen Sie den ausgefüllten Immatrikulationsantrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen in der Studierendenverwaltung fristgerecht (Eingangsstempel!) einreichen. Die Frist zur Annahme des Studienplatz finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

 

Der Antrag auf Immatrikulation wird Ihnen nach Erhalt der Zulassung in ihrem ahoi Bewerbungsaccount unter "Meine Dokumente" zum Download zur Verfügung gestellt.

Bitte füllen Sie den Antrag korrekt und sorgfältig aus und achten darauf diesen im Original zu unterschreiben. Es werden keine Anträge mit digitalen oder eingescannten Unterschriften akzeptiert.

Liegt der Antrag auf Immatrikulation nicht mit einer orignalen Unterschrift vor, kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden und es erfolgt keine Immatrikulation.

1. Alle Bewerber:innen müssen mit dem Immatrikulationsantrag das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in amtlich beglaubigter Kopie einreichen.

Ausnahmen:

  • bei Masterbewerber:innen reicht eine einfache Kopie aus
  • wenn Sie sich über uni-assist beworben haben, dann reicht eine einfache Kopie aus

 

2. Wenn Sie sich für die Bachelor Studienprogramme Architektur oder Bauingenieurwesen beworben haben und in der Online-Bewerbung einen der dort angebenen Berufe ausgewählt haben, so ist die Einreichung einer amtlich beglaubigten Kopie des Zeugnisses der abgeschlossenen technischen bzw. fachspezifischen Berufsausbildung einzureichen.

 

3. Wenn Sie bereits einen oder mehrer Hochschulabschlüsse (z.B. Diplom, Bachelor, Master) erworben haben, dann müssen Sie diesen in amtlich beglaubigter Kopie einreichen. Wenn Sie sich für einen Master Studienprogramm beworben haben und Ihr Hochschulabschluss liegt zur Immtarikulation noch nicht vor, dann reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie ein.

 

Achtung!

Wenn ein beglaubigtes Zeugnis nochmal kopiert oder gescannt wird, gilt es nicht mehr als beglaubigt. 

 

Weitere Informationen zur amtlich beglaubigten Kopie finden Sie hier.

 

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:

Zugelassene Bewerber:innen die Ihren Schulabschluss oder Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Schule oder Hochschule erworben haben, müssen zur Immatrikulation eine amtlich beglaubigte Kopie des Sprachzertifikats über ausreichende Deutschkenntnisse einreichen.

 

Nachweis englischer Sprachkenntnisse:

Wenn Sie eine Zulassung in den unten genannten Studienprogrammen erhhalten haben, müssen zur Immatrikulation eine amtlich beglaubigte Kopie des Sprachzertifkats über ausreichende Englischkenntnisse einreichen:

  • Master Studienprogramm Geodäsie und Geoinformatik mit der Vertiefungsrichtung Hydrographie
  • Master Studienprogramm REAP (Resource Efficiency in Architecture and Planning)

Dem Antrag auf Immatrikulation ist eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Die Ausweiskopie wird zur Identifikation benötigt und zur Überprüfung ihrer aktuellen Meldeanschrift.

Sollte auf dem Personalausweis keine aktuelle Meldeanschrift vorhanden sein, dann reichen Sie bitte auch eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) mit ein.

Hinweise für internationale Studierende:

Sollten Sie noch nicht in Deutschland leben und gemeldet sein, kann die Meldebestätigung nach Semesterbeginn nachgereicht werden. Jeder der in Deutschland lebt, ist per Gesetz verpflichtet sich am Wohnsitz anzumelden.

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht für Studierende grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Diese muss zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Der Austausch des Versicherungsstatus (gesetzlich versichert bzw. befreit) findet zwischen der HafenCity Universität (HCU) und den gesetzlichen Krankenkassen über ein elektronisches Meldeverfahren statt.

Damit ihr Versicherungsstatus an die HCU gemeldet wird, wenden Sie sich bitte nach Erhalt des Zulassungsbescheides umgehend an eine gesetzliche Krankenkasse. Dort lassen Sie sich entweder studentisch versichern oder sich von der Versicherungspflicht befreien. Erfolgt keine Meldung über ihren Versicherungsstatus an die HCU, können Sie nicht endgültig immatrikuliert (eingeschrieben) werden und kann zur Exmatrikulation führen.

Für die Mitteilung des Versicherungsstatus benötigt die gesetzliche Krankenkasse ggf. die Absendernummer der HCU. Diese lautet: H0003246.

Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

Wenn Sie durch die Einschreibung studentisch krankenversicherungspflichtig werden, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Meldung der Befreiung von der Versicherungspflicht kann durch jede gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

  • Private Krankenversicherung: Wenn Sie (z.B. über eine Mitversicherung über die Eltern) privat krankenversichert bleiben möchten, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für beihilfeberechtigte Personen oder Personen, die freie Heilfürsorge bzw. Truppenversorgung genießen.
  • Über 30 Jahre alt: Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, gilt für Sie keine studentische Versicherungspflicht aufgrund der Einschreibung. Sie können sich daher aufgrund Ihres Alters von der Versicherungspflicht befreien lassen.
  • Europäische Krankenversicherung: Wenn Sie in einem anderen europäischen Land krankenversichert sind, kann dies die Versicherung in Deutschland ersetzen.

Trifft einer der genannten Fälle bei ihnen zu, dann nehmen Sie Kontakt mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung auf, damit eine Meldung über die Befreiung von der Versicherungspflicht an die HCU übermittelt wird.

Bitte lassen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse vor Ausstellung der Befreiung ausführlich über die Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht beraten, denn wenn Sie die Befreiung in Anspruch nehmen, gilt sie für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden.

Informationen für internationale Studierende

Studierende, die in einem europäischen Land krankenversichert sind, sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. Bitte wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, um sich die Befreiung bestätigen zu lassen.

Reisekrankenversicherungen bieten keinen ausreichenden Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland. Schließen Sie daher keinesfalls eine Reisekrankenversicherung für die Dauer Ihres Studienaufenthaltes ab, diese Versicherungsart ist für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend.

Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass Ihre Krankenversicherung Sie gegen alle Krankheitsrisiken absichert, da die Behandlungskosten in Deutschland hoch sind und privat gezahlt werden müssen, wenn die Versicherung sie nicht übernimmt. Bei Fragen zum Krankenversicherungsschutz in Deutschland wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum Soziales & Internationales im Studierendenwerk Hamburg.

Internationale Studierende, die sich aktuell noch im Ausland befinden und eine gültige Krankenversicherung erst in Deutschland abschließen können, können die Meldung der Versicherung nach der Ankunft in Deutschland nachholen.

Falls Sie bereits für die Beantragung eines Visums einen Krankenversicherungsnachweis benötigen, so haben Sie die Möglichkeit, zunächst nur für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts eine Krankenversicherung abzuschließen. Nach Ihrer Ankunft in Hamburg schließen Sie dann eine deutsche Krankenversicherung für das Studium ab.

Die Stadt Hamburg stellt weitere Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende bereit.

Bitte beachten Sie, dass Sie jede Form der Krankenversicherung, bei der es sich nicht um eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung handelt, von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen müssen. Bietet Ihre Krankenversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland, kann jede deutsche gesetzliche Krankenkasse eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht melden.

 

Zugelassene Bewerber/innen, die bereits an anderen Hochschulen immatrikuliert waren bzw. sind, müssen zur Immatrikulation belegen, dass sie sich an den Hochschule exmatrikuliert haben. Daher sind mit dem Immatrikulationsantrag einfache Kopie aller ihnen vorliegenden Exmatrikulationsbescheinigungen einzureichen. Sollten Sie über keine Exmatrikulationsbescheinigung verfügen, so reichen Sie eine Bescheinigung von der besuchten Hochschule ein, aus denen die Studienzeiten, die Hochschulsemester, der angestrebte Abschluss und das Studienfach hervorgeht.

Der Semesterbeitrag muss in der im Zulassungsbescheid genannten Frist gezahlt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag auf Immatrikulation eine Kopie des Konotauszuges über die Bezahlung des Semesterbeitrages. Die Informationen zur Zahlung entnehmen Sie aus Ihrem Semesterbeitragsbescheid. Diesen finden Sie in Ihrem ahoi-Account.

 

Für die HCU-Card, welche als Studierendenausweis, bargeldloses Zahlungsmittel in der Mensa und Kopierkarte dient, benötigen wir von Ihnen ein Passbild.

Das Passbild laden Sie über Ihr ahoi-Account hoch. Dazu loggen Sie sich bitte in Ihr ahoi-Account ein und klicken auf Service / Ändern / Bild hochladen / Durchsuchen. Nun wählen Sie Ihre Passbild-Datei aus und klicken anschließend "Upload starten" an. Wenn der Upload des Passbildes erfolgreich war erscheint ein Bestätigungsfenster. Bitte schließen sie dieses und drücken Sie anschließend auf "Speichern". Nur wenn Sie auf "Speichern" drücken, ist das Passbild im System hochgeladen. 

 

Anforderungen an das Passbild:

  • jpg-Datei
  • möglichst frontale Aufnahme
  • neutraler Gesichtsausdruck (dient der Gesichtserkennung und Identifikation)
  • keine Verschleierung des Gesichts
  • gute Ausleuchtung ohne Reflexionen und Schatten auf Gesicht und Hintergrund
  • gute Schärfe

Sie können den Online Passfoto-Generator verwenden, damit Ihr Foto den Anforderungen entspricht.

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Hinweise

Sie werden als Studierende*r der HCU immatrikuliert, wenn Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind. Sie erhalten auf dem Postweg die Zugangsdaten zu Ihrem Studierenden-ahoi-Account. Die BAföG- und Studienbescheinigung steht Ihnen in Ihrem ahoi-Account als Download zur Verfügung. Informationen zur Ausgabe der HCU-Card (Studierendenausweis) erhalten Sie frühstens zum Vorlesungsbeginn per E-Mail.

Die Zulassung zum Studium verliert ihre Gültigkeit, wenn:

  • die Frist versäumt wird,
  • die Unterlagen unvollständig eingehen,
  • die Zeugnisdokumente nicht amtlich beglaubigt sind,
  • der Semesterbeitrag nicht in der genannten Frist eingezahlt wurde und/oder
  • andere Versagungsgründe gemäß geltendem Recht vorliegen.