Aufbau und Organisation der HCU

Präsidium

Die Leitung der HCU

Der Präsident, der Kanzler/die Kanzlerin, die Vizepräsidentin für Forschung und Internationalisierung sowie der Vizepräsident für Lehre bilden das Präsidium der HafenCity Universität Hamburg.

Das Präsidium leitet die Hochschule. Seine Aufgaben sind im §79 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) definiert.

Gremien

Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern. Von diesen werden zwei vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und zwei vom Hochschulsenat bestimmt. Diese vier Mitglieder wählen das fünfte Mitglied gemeinsam.

Der Hochschulrat bestätigt Wahl und Abwahl des Hochschulpräsidenten/der Hochschulpräsidentin und wählt die Kanzlerin/den Kanzler. Er genehmigt unter anderem die Grundordnung und fasst im Einvernehmen mit dem Hochschulsenat Beschlüsse über den Struktur- und Entwicklungsplan der HafenCity Universität Hamburg.

Die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Hochschulrats sind in §84 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) festgelegt.

Hochschulsenat

Der Hochschulsenat der HafenCity Universität Hamburg setzt sich aus sechs Professor:innen, zwei Mitglieder des akademischen Personals, zwei Studierenden und einem Mitglied des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals (TVP) zusammen. Die Mitglieder des Präsidiums sind beratende Mitglieder im Hochschulsenat ohne Stimmrecht. Den Vorsitz führt der Präsident. Die Zusammensetzung und Wahl des Hochschulsenats ist in §12 der Grundordnung der HafenCity Universität Hamburg festgelegt.

Der Hochschulsenat wählt Präsidentin oder Präsident der HafenCity Universität und bestätigt die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.

Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in §85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) festgelegt.

Personalrat

Der Personalrat ist die Arbeitnehmervertretung der HafenCity Universität Hamburg. Er besteht aus sieben Mitglieder, welche die unterschiedlichen Statusgruppen der Universität repräsentieren.

Seine Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben regelt das Hamburger Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG).

Studierendenvertretung

Die Belange der Studierenden werden in der HafenCity Universität Hamburg auf unterschiedlichen Ebenen vertreten.

Studierendenvertreter sind Mitglieder des Hochschulsenats.

Auf der Ebene der gesamten Universität wählen die Studierenden ein Studierendenparlament (StuPa). Dieses wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) als ständige Vertretung.

Die Studierenden in den Studiengängen organisieren sich in Fachschaften (FSR).

Die Studierendenschaft gibt sich eigene Ordnungen und Satzungen. Diese werden vom Präsidium der Universität genehmigt.