Gast- und Nebenhörer:innen
Gasthörer:innen
Gasthörer:innen sind Personen, die zum Zwecke der Weiterbildung im Rahmen vorhandener Studienkapazitäten jeweils für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, ohne Studien- und Prüfungsleistungen ablegen zu dürfen und ohne einen Studienabschluss durch Prüfung anzustreben.
Zulassung als Gasthörer:in
Die Zulassung als Gasthörer:in kann für das Sommersemester ab 1. März bis 1. April und für das Wintersemester ab dem 15. September bis 15. Oktober beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich in der Studierendenverwaltung einzureichen und gilt für ein Semester. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen ist eine Benutzergebühr in Höhe von 124,- Euro zu zahlen. Die Gebühr ist bei Stellung des Antrages auf Zulassung zur Gasthörerschaft zu entrichten.
Einzureichende Unterlagen
• Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in
• Belegbogen mit der schriftlichen Einwilligung der oder des Lehrenden
• Beleg über die Zahlung der Benutzergebühr
• Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Meldebescheinigung
Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Gasthörer:innen können die Zulassung zu allen Lehrveranstaltungen beantragen. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen setzt voraus, dass die schriftliche Einwilligung der oder des Lehrenden vorliegt. Den Belegbogen finden Sie im Antragsformular. Liegt diese Einwilligung nicht bei der Antragstellung vor, wird die Zulassung auf Gasthörerschaft versagt.
Die angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Nebenhörer:innen
Nebenhörer:innen besuchen im Rahmen ihres eigentlichen Studiums einzelne Veranstaltungen an der HafenCity Universität (HCU) Hamburg. Sie sind berechtigt, in den Lehrveranstaltungen, zu denen sie zugelassen sind, Studien- und Prüfungsleistungen mit Ausnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen zu erbringen.
Zulassung als Nebenhörer:in
Die Zulassung als Nebenhörer:in kann für das Sommersemester vom 01.03. bis 01.04. und für das Wintersemester ab dem 15.09. bis zum 15.10. beantragt werden. Der Antrag ist mit den geforderten Unterlagen per E-Mail in der Infothek einzureichen und gilt für ein Semester. Insgesamt dürfen höchstens vier Fachsemester gewährt werden. Eine Zulassung in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienprogramms ist ausgeschlossen. Wird dem Antrag auf Zulassung als Nebenhörer*in stattgegeben, wird ein Nebenhörer-Account in ahoi eingerichtet. Die Anmeldung in ahoi erfolgt automatisch nach der allgemeinen Ummelde- und Korrekturphase.
Sie sind verpflichtet, diesen Account regelmäßig abzurufen. Bescheide und Schreiben gelten mit der Einstellung in den Nebenhörer-Account als bekannt gegeben. Hier sehen Sie nach Ende der Ummelde- und Korrekturphase auch, zu welchen Lehrveranstaltungen und Prüfungen Sie zugelassen werden konnten. Sollte aus Kapazitätsgründen keine Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgen, können Sie dort auch keine anrechenbaren Prüfungsleistungen erbringen.
Einzureichende Unterlagen
• Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zulassung als Nebenhörer:in mit ausgefüllter Lehrveranstaltungsliste
• Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Meldebescheinigung
• Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen per E-Mail in der Infothek ein.
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