Freemover
Möchten Sie als Gaststudierende|r außerhalb einer Hochschulkooperation oder eines Austausch- und Mobilitätsprogrammes an der HCU studieren, dann können Sie sich als sogenannter „Freemover“ für ein Gaststudium bewerben.
Bewerbungsfristen
Eine Bewerbung (Antrag auf Zulassung) ist nur innerhalb der allgemeinen Bewerbungsfristen an der HCU möglich. Diese sind zum Sommersemester jeweils vom 1. Dezember bis zum 15. Januar des darauffolgenden Jahres und zum Wintersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juli.
Erster Kontakt
Zur ersten Kontaktaufnahme bei Interesse an einem Studium als Freemover setzen Sie sich bitte mit der Studierendenverwaltung in Verbindung. Dort erhalten Sie Informationen zu den weiteren Schritten für die Bewerbung als Freemover. Sie erfahren, wer Ihre Kontaktpersonen sind und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Kapazitätsbescheinigung
In der Kapazitätsbescheinigung wird bestätigt, dass in den Lehrveranstaltungen ausreichend Kapazität für das Studium als Freemover vorhanden ist. Wenden Sie sich dafür bitte an die für das angestrebte Studienprogramm zuständige Programmgeschäftsführung. Die Vorlage für die Kapazitätsbescheinigung finden Sie auf der letzten Seite des Antragsformulars.
Die Bewerbung (Antrag auf Zulassung)
Die vollständige Bewerbung wird anschließend fristgerecht und postalisch an die Studierendenverwaltung der HCU gesandt.
Zulassung
Wurde der Antrag auf Zulassung (Bewerbung) geprüft und bewilligt erstellt die Studierendenverwaltung einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Im Zulassungsbescheid werden ggf. weitere Auflagen mitgeteilt.
Semesterbeitrag
Freemover müssen wie jeder Studierender an der HCU den vollen Semesterbeitrag zahlen. Der Semesterbeitrag wird mit Annahme der Zulassung (Immatrikulation) fällig.
Einschreibung
Nach erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie Zugangsdaten zum ahoi Portal und HCU Email sowie Ihre Semesterunterlagen.
Sie möchten ein weiteres Semester als Freemover an der HCU studieren?
Sie wollen ein weiteres Semester an der HCU studieren, dann reichen Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfristen für das jeweils gewünschte Semester eine Kapazitätsbescheinigung ein. Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, kann eine weitere Einschreibung nicht erfolgen.
Höchstdauer
Die maximale Höchstdauer beträgt zwei Semester. In Ausnahmefällen können bis zu vier Semester an der HCU absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass Zeiten als Gaststudierende dabei mit berücksichtigt werden.
Studien- und Prüfungsleistungen
Jeder Freemover ist berechtigt Studien- und Prüfungsleistungen an der HCU abzulegen. Ausgenommen davon ist die Abschlussarbeit. Nach Beendigung des Gaststudiums an der HCU erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung. Eine Leistungsübersicht über die erbrachten Leistungen wird auf Wunsch ausgestellt.