
Ethikkommission
Die Ethikkommission arbeitet unabhängig und ist bei ihrer Tätigkeit nur an Recht und Gesetz gebunden. Wir setzen uns für den Schutz der Studienteilnehmenden und die Einhaltung hoher ethischer Prinzipien in der Forschung ein.
Die Hauptaufgaben der Ethikkommission umfassen:
- Ethische Prüfung
- Wir prüfen und bewerten Forschungsvorhaben mit Menschen nach ethischen Gesichtspunkten. Dabei achten wir insbesondere auf den Schutz der Würde und die Rechte der Studienteilnehmenden.
- Beratung der Forscher
- Die Kommission berät die antragstellenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu ethischen Fragen und Risiken ihrer Forschungsvorhaben. Unser Ziel ist es, die ethische Vertretbarkeit der Studien sicherzustellen.
- Stellungnahmen und Auflagen
- Nach eingehender Prüfung geben wir eine schriftliche Stellungnahme ab, ob das Forschungsvorhaben ethisch unbedenklich ist oder Auflagen zu erfüllen sind. Bei erheblichen Bedenken kann ein Vorhaben auch abgelehnt werden.
- Überwachung laufender Studien
- Für bereits genehmigte Studien überwachen wir die Einhaltung der Auflagen und ethischen Standards während der Durchführung.
Grundlage für das Handeln der Ethikkommission ist die Satzung zur Guten wissenschaftlichen Praxis. Durch Beschluss des Hochschulsenates der HafenCity Universität ist dem Promotionsausschuss die Funktion der Ethikkommission übertragen worden.
Mitglieder der Ethikkommission sind:
- Prof. Dr. Jochen Schiewe - Vorsitzender
- Prof. Dr. Gesa Ziemer - stellvertretende Vorsitzende
- Prof. Dr. Michael Hirschbichler
- Prof. Dr. Monika Grubbauer
- Prof. Dr. Frank Wellershoff
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- Lukas Arzoumanidis
Verfahren zur Beurteilung ethischer Aspekte
Sollten Sie für Ihre Studie, Ihr Paper oder ein Forschungsprojekt eine Beurteilung der ehtischen Aspekte benötigen, ist die Verfahrensweise folgende:
- Ausfüllen des Antragsformulars.
- Einreichung des Antragsformulars mit Unterlagen (bspw. Paper, Studie, Fragebögen) bei der Geschäftsstelle Promotionsausschuss.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Zwei Personen der Ethikkommission begutachten Ihre Unterlagen unabhängig voneinander.
- In der nächsten Sitzung berät und entscheidet die Ethikkommission über den Antrag nach Berichterstattung der zwei Gutachtenden.
- Sie erhalten im Anschluss durch die Geschäftsstelle Promotionsausschuss den Beschluss der Ethikkommission.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass sich die Begutachtung und Beratung der Ethikkommission an dem Sitzungsrythmus des Promotionsausschusses orientiert. Auch benötigt die ordentliche Begutachtung drei bis sechs Wochen Zeit.
Bitte geben Sie unbedingt an, wenn Sie Einreichungsfristen von Dritten haben.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Unterlagen
Kontakt
Referat für Forschung und Internationalisierung
Geschäftsstelle Promotionsausschuss
Ethikkommission
Henning-Voscherau-Platz 1
20457 Hamburg
Tel.:+49 (0) 40 30 08 80 - 52 03
Sitzungstermine im Jahr 2025
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