Hochschulsenat
Der Hochschulsenat ist an wichtigen Entscheidungen der HCU beteiligt: Er beschließt u.a. Satzungen der HCU, wählt die Präsidentin oder den Präsidenten, bestätigt die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und beschließt im Einvernehmen mit dem Hochschulrat den Struktur- und Entwicklungsplan der HCU.
Die Aufgaben des Hochschulsenats werden in § 85 Absatz 1 HmbHG geregelt.
Vorsitz: Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow, Präsident der HCU
Mitglieder
Hochschullehrerinnen und -lehrer
Prof. Dr.-Ing. Bernd Dahlgrün
Prof. Dr.-Ing. Annette Eicker
Prof. Dr.-Ing. Peter-Matthias Klotz
Prof. Dipl.-Ing. Bernd Kniess
Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger
Prof. Dr. habil. Jörg Pohlan
Akademisches Personal
Thomas Hagedorn
Maren Vielhaber
Studierende
Jan Gajewski
Jule Harz
Präsidium (beratend, nicht stimmberechtigt):
N. N., Kanzler:in der HCU
Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, Vizepräsidentin für Forschung und Internationalisierung
Prof. Dipl.-Ing. Karsten Schlesier, Vizepräsident für Lehre
Gleichstellungsbeauftragte (beratend, nicht stimmberechtigt):
Dr. Annette Scheider
Ansprechpartner für Senatsangelegenheiten
Michaela Fahlbusch
Referentin Gremienmanagement
Tel: +49 (0)40/42827-2733
E-Mail: michaela.fahlbusch(at)vw.hcu-hamburg.de
Moritz v. Festenberg
Referent Qualitätsmanagement
Tel. +49 (0)40 42827-2734
E-Mail: moritz.festenberg(at)vw.hcu-hamburg.de
Die Sitzungen des Hochschulsenats finden in der Vorlesungszeit jeweils am 2. Mittwoch eines Monats von 15 bis 17 Uhr im Gremienraum 3.108 der HCU Hamburg, Hennig-Voscherau-Platz 1, 20457 Hamburg. Folgende Termine sind geplant:
- 15.01.2025
- 12.02.2025
- 09.04.2025
- 14.05.2025
- 12.06.2025
- 09.07.2025
- 08.10.2025
- 12.11.2025
- 10.12.2025
Die studentischen Mitglieder erhalten einen finanziellen Ausgleich für die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Mehrausgaben (Sitzungsgeld). Das Nähere ist in der Verfügung des Präsidiums (PDF) geregelt.
Der Antrag auf Ausgleich (PDF) (Sitzungsgeld) ist bei dem Ansprechpartner für Senatsangelegenheiten zu stellen. Der Ausgleich ist spätestens einen Monat nach Ende eines jeden Semesters geltend zu machen.