
Personalrat
Aufgaben des Personalrates
Grundsätzlich vertritt der Personalrat die Interessen der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes (Arbeitnehmer/innen und Beamt/innen) gegenüber der Dienststelle (in unserem Fall der HafenCity Universität Hamburg) in Personalangelegenheiten.
Die gesetzliche Regelung dazu ist im Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) festgelegt.
Personalrat und Dienststelle sollen dabei vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das heißt, dass von Beginn einer geplanten (Veränderungs-) Maßnahme an der Personalrat zu beteiligen ist, um die Maßnahme mit zu gestalten und betroffene Mitarbeiter*innen befragen zu können.
Der Personalrat hat die Aufgabe(§78 HmbPersVG)
- Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und den Angehörigen des Öffentlichen Dienstes dienen,
- Beschwerden und Anregungen entgegen zu nehmen,
- auf Maßnahmen zu Gleichbehandlung und Gleichstellung zu achten sowie
- die Mitbestimmungsrechte (§ 87 und § 88 HmbPersVG) wie z.B.:
- Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden,
- Gestaltung der Arbeitsplätze,
- Einstellung,
- Eingruppierung und Stufenzuordnung,
- Umsetzung,
wahrzunehmen.
Beschlüsse allgemeiner Art oder zu Zustimmungsanträgen werden im Gremium diskutiert und durch Mehrheitsbeschluss gefasst. Bei Konflikten (keine Einigung) zwischen Dienststelle und Personalrat kann im ersten Schritt die Schlichtungsstelle (§ 81 HmbPersVG) und im Fall des Scheiterns die Einigungsstelle (§ 82 HmbPersVG) angerufen werden.
In etlichen Fällen ist der Gestaltungsspielraum oder die Mitbestimmung des Personalrats einer Dienststelle durch übergeordnete Regelungen und Vereinbarungen (sogenannte § 93-Regelungen) zwischen oberster Dienstbehörde und den zuständigen Gewerkschaften eingeschränkt. Dabei ist das Ziel, landesweite Regelungen zu erreichen.
Bei Maßnahmen der Dienststelle, die nicht mitbestimmungspfichtig sind, gibt es die Abstufung, dass der Personalrat angehört werden muss oder im schwächsten Fall eine Kenntnisnahme erhält.
Schließlich hat der Personalrat die Pficht einmal im Jahr eine Personalversammlung durchzuführen (§ 55 HmbPersVG) auf der ein Tätigkeitsbericht vorgestellt wird und eine Aussprache zu relevanten Themen stattfinden soll.
Alle Mitglieder des Personalrates sind Ansprechpartner*innen für die Mitarbeiter*innen der HCU.
Anliegen können direkt mit einem Mitglied besprochen werden oder dem gesamten Personalrat vorgetragen werden.
Für Gespräche bitten wir ggf. mit dem Personalratsmitglied des Vertrauens einen Termin zu vereinbaren.
Ein Raum für Gespräche steht zur Verfügung.
Erreichbar sind wir (alle Mitglieder) per Email personalrat(at)hcu-hamburg.de
Der Personalrat tagt jeden Mittwoch ab 9.30 Uhr im Raum 4.005.
Jeder dritte Mittwoch des Monats findet das Dienststellengespräch statt. Im Dienststellengespräch werden mit der Hochschulleitung wichtige Themen gemeinsam besprochen.
HafenCity Universität Hamburg
Personalrat
Henning-Voscherau-Platz 1
20457 Hamburg
Funktion | Name | Telefonnummer | |
Vorstand und Vorsitzender | Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Dickhaut | +49 (0)40 42827-5095 | wolfgang.dickhaut@hcu-hamburg.de |
Vorstand und Stellvertretender Vorsitzender | Joachim Thiel | +49 (0)40 42827-4556 | joachim.thiel@hcu-hamburg.de |
Gruppenvertreter der Arbeitnehmer*innen | Florian Preuß | +49 (0)40 42827-5457 | florian.preuss@hcu-hamburg.de |
Gruppenvertreter der Arbeitnehmer*innen | Marcel König | +49 (0)40 42827-5108 | marcel.koenig@hcu-hamburg.de |
Gruppenvertreterin der Arbeitnehmer*innen | Anke Schlichting | +49 (0)40 428 27-5227 | anke.schlichting@hcu-hamburg.de |
Gruppenvertreter der Arbeitnehmer*innen | Udo Freier | +49 (0)40 428 27-5311 | udo.freier@hcu-hamburg.de |
Gruppenvertreterin der Arbeitnehmer*innen | Christina Blume | +49 (0)40 428 27-4575 | christina.blume@hcu-hamburg.de |
Gruppenvertreterin der Arbeitnehmer*innen | Christine Wamper | +49 (0)40 42827-5351 | christine.wamper@hcu-hamburg.de |
Gruppenvertreter der Arbeitnehmer*innen | Nicolas Petzold | +49 (0)40 428 27-5698 | nicolas.petzold@hcu-hamburg.de |