Aktuelle Stipendienausschreibungen

Aktuell: Stipendien für ausländische Studierende an der HCU Hamburg - Bewerbungsfrist: 22. Juli 2022! Bewerben Sie sich!

Bewerbungsfrist: 22.Juli 2022

Besonders engagierte internationale Studierende der HafenCity Universität Hamburg können Stipendien aus DAAD-Mitteln des Auswärtigen Amtes im Rahmen des STIBET I Stipendienprogramms erhalten.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

• Sie haben keine deutsche Staatsbürgerschaft
• Sie sind als Studierende an der HCU eingeschrieben
• Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
• Sie haben bisher gute Leistungen erbracht
• Sie zeichnen sich durch ein herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der HCU aus
• Sie erhalten kein weiteres Stipendium im Förderzeitraum
• Sie haben keinen Anspruch auf BAföG

Bewerbungsfrist: 22. Juli 2022

Antragsformulare finden Sie hier:
Stipendium_DAAD_Stibet_2022
scholarship_DAAD_Stibet_2022

Hinweisblatt DSGVO Eintrag der HS - DE - HCU_deutsch
Information sheet DSGVO Entry of the HS - EN - HCU_english

Bewerbungsfrist: 22. Juli 2022.

Die HafenCity Universität Hamburg vergibt Leistungsstipendien an fachlich hervorragende internationale Studierende aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland („Bildungsausländer“) erworben und besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG.
  • Sie sind zum Bewerbungszeitpunkt in Ihrem Fach an der HCU Hamburg immatrikuliert:
  • In einem Bachelorstudiengang:
    - Mindestens zwei Semester Studium an der HCU Hamburg,
    - Studienstand nicht mehr als zwei Semester über der Regelstudienzeit,
    - eine überdurchschnittliche Studienleistung
  • In einem Masterstudiengang:
    - Mindestens ein Semester Studium an der HCU Hamburg,
    - Studienstand nicht mehr als zwei Semester über der Regelstudienzeit,
    - eine überdurchschnittliche Studienleistung.
  • Eine gleichzeitige Förderung durch das Leistungsstipendienprogramm und aus anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
  • Während des Förderzeitraums ist keine Beurlaubung möglich.

Die Förderung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Bitte informieren Sie das International Office umgehend nach der bestandenen Abschlussprüfung und reichen eine Kopie des Abschlusszeugnisses ein.

Die Förderung steht immer unter dem Vorbehalt verfügbarer Budgetmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderhöhe: Die maximale Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Vorgabe der zuständigen Behörde.

Bewerbungsfrist: 22. Juli 2022

Antragsformulare finden Sie hier:

HCU_Antrag_Leistungsstipendien_deutsch_2022
HCU_Application_Performance_scholarships_english_2022

Hinweisblatt DSGVO Eintrag der HS - DE - HCU_deutsch
Information sheet DSGVO Entry of the HS - EN - HCU_english

Vergabeordnung für die Förderung ausländischer Studierender an der HCU Hamburg
aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg
(PDF)

DAAD Stipendien-Datenbank

Möchten Sie sich einen Überblick verschaffen über die Förderangebote des DAAD und über Angebote anderer Förderorganisationen für einen Studienaufenthalt in Deutschland?

Hier finden Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten für ausländische Studierende, Graduierte und PostDocs des DAAD sowie anderer ausgewählter Förderorganisationen (bitte kopieren Sie den link in Ihren browser, wenn er nicht automatisch funktioniert):

http://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendiendatenbank

https://www.daad.de/deutschland/stipendium/de/

Examensstipendien für internationale Studierende der Freien und Hansestadt Hamburg

Sie sind ausländische Studentin oder ausländischer Student und befinden sich in der Examensphase? Ihre finanziellen Mittel sind aufgebraucht oder Sie können nicht mehr so viel nebenbei arbeiten, weil Sie Ihre Kräfte für die Abschlussarbeit brauchen?

Die Stadt Hamburg stellt auch im Wintersemester 2021/22 wieder finanzielle Mittel zur Verfügung, um Sie zu unterstützen. Das Studierendenwerk Hamburg führt das Antragsverfahren durch und ist deshalb Ihr Ansprechpartner. Monatlicher Höchstbetrag: 720 Euro.

Voraussetzungen
ŽŽŽIhre finanzielle Situation ist angespannt. Das heißt, Sie haben nicht die nötigen finanziellen Mittel, um Ihre monatlichen Kosten zu decken. Ihre Familie kann Sie finanziell nicht unterstützen und Sie erhalten keine ausreichenden Mittel von anderen Geldgebern, z. B. Stipendien anderer Organisationen, oder BAföG.

Sie schließen Ihr Studium voraussichtlich innerhalb von zwei Semestern ab, also spätestens im Sommersemester 2022. Einer Ihrer Professoren wird Ihnen das bestätigen.

Antragsfristen
für das Wintersemester 31. Oktober, für das Sommersemester 30. April jedes Jahres.

Antragsformulare und Antrag
Weitere Informationen zum Antrag auf ein Examensstipendium finden Sie hier:

Informationen zum Examensstipendium WS 2021 deutsch (PDF)
Informationen zum Examensstipendium WS 2021 englisch (PDF)

Scholarship Program 2 from the Catholic Academic Exchange Service (KAAD)

Who can apply?

For the scholarship programme 2 of KAAD you can apply if you:

  • come from a developing or emerging country in Africa, Asia, the Middle East or Latin America
  • are already studying at a German University,
  • want to acquire a master's degree or a PhD at a German university (applicants for master programs may present their documents as early as during the final semester of their bachelor programs).
  • are a Catholic Christian (or - particularly for candidates from the Middle East - belong to another Christian denomination). Candidates from other religions can apply if they are proposed by Catholic partners and can prove their commitment to interreligious dialogue.
  • possess German language skills (at least general communication level).

What does KAAD expect from you?

  • Above-average performance in studies and research
  • The orientation of your studies or research towards permanent reintegration in your home region (otherwise the scholarship is turned into a loan),
  • Religious and social commitment (activities) and willingness to inter-religious dialogue.

Application deadlines: January 15th /first scholarship payment in March; June 30th / first scholarship payment in September

Scholarship applications are administered by the campus ministry of all German universities (Katholische Hochschulgemeinden [KHG] oder Katholische Studierendengemeinden [KSG]):

Kath. Hochschulgemeinde Hamburg
Sedanstr. 23
20146 Hamburg
Hamburg, Erzbistum Hamburg
Tel.: (040) 44 50 66 880
Fax: (040) 44 50 66 823
Email: info(at)khg-hamburg.de
Homepage: www.khg-hamburg.de

Neufert-Stiftung Stipendium für Architektur-Masterstudium im Ausland

Eine Finanzierungsmöglichkeit für ein Architektur-Masterstudium im Ausland bietet das Neufert-Stipendium.

Die Neufert-Stiftung fördert die Pflege des kulturellen und architektonischen Erbes von Professor Ernst Neufert. Der Bauhaus-Schüler und Verfasser der Bauentwurfslehre ist Zeit seines Lebens zu Studienzwecken gereist. Seine Auslandstudien haben dazu beigetragen, ein so umfassendes und international anerkanntes Werk gestalten zu können.

Ziel der Neufert-Stiftung ist es, durch die Vergabe von Stipendien für Master-Studiengänge an nationalen und internationalen Hochschulen, Architekten bei der Erlangung von Auslandserfahrung unterstützen. Das Stipendium beinhaltet eine Leistung von 2.500,00 EUR pro Stipendiat.

Teilnehmen können alle Studenten der Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur, die an einer Hochschule in Deutschland einen Bachelorabschluss erreicht haben und das Master-Studium an einer internationalen Hochschule abschließen möchten. Zusätzlich vergibt die Stiftung ab 2018 Stipendien an ausländische Studierende, die an einer internationalen Hochschule mit einem Bachelor, Diplom oder vergleichbarem akademischem Grad ihr Studium der Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur abgeschlossen haben und welche das Master-Studium an einer Hochschule in Deutschland absolvieren und abschließen möchten.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.03.2018 und endet am 15.05.2018.  Stipendienbewerber finden die Bewerbungsunterlagen zum herunterladen hier:

www.neufert-stiftung.de/stipendium/bewerbung.html

www.neufert-stiftung.de/en/scholarship/application.html

Weitere Informationen unter http://www.neufert-stiftung.de

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: Jüdische Begabtenförderung

Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) ist eines der zwölf Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. ELES fördert nach den Richtlinien des BMBF besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder dem Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG für ihre Ausbildung an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, d.h. Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland, der Europäischen Union und der Schweiz. Diese Förderung setzt auf das Engagement und die Selbstentfaltungsmöglichkeiten der Stipendiaten.

·         Mögliche finanzielle Förderung: monatliches Stipendium (max. 585,- €); auf jeden Fall monatliches Büchergeld (80,- €); Familien- und Kinderbetreuungszuschläge können zusätzlich gewährt werden; Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden

·         Erwartet werden überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, aber auch Einsatz in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen und im gesellschaftlichen Umfeld.

·         Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.

·         Eigenbewerbung mit Motivationsschreiben, kurzem narrativen Lebenslauf/max. 3500 Anschläge + Referenz eines Vertreters einer jüdischen Institution + zwei akademische Gutachten     

·         Bewerbungstermin: Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.06.2011 ein.

Kontakt:

Postfach 120852 · 10598 Berlin
Telefon (030) 318 0 591-20 
Telefax (030) 318 0 591-10
Email:www.ELES-studienwerk.d
Internet: www.ELES-studienwerk.de,  www.eles-studienwerk.de/index.php?id=7

Stipendien der Heinrich-Böll-Stiftung

Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Auswärtigen Amtes (AA). Die Dauer des Stipendiums orientiert sich an der Regelstudienzeit. Erwartet werden hervorragende Schul- und Studienleistungen sowie gesellschaftspolitisches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit.

A) Für deutsche Bewerber_innen, EU-Angehörige und Bildungsinländer_innen (Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) gilt:

Lebenshaltungsstipendien an Deutsche, EU-Angehörige und Bildungsinländer_innen werden analog zum BAföG abhängig vom Einkommen der Eltern sowie von eigenen Einkünften und Vermögen berechnet. Unabhängig davon erhalten alle Stipendiat_innen in jedem Fall ein Büchergeld von mtl. 80,00 €. Bitte beachten Sie: Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge in Deutschland können nicht finanziert werden.

· Frühester Bewerbungszeitpunkt: Bewerber_innen, die sich für ein Studium mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen einschreiben wollen, können sich bereits vor Aufnahme des Studiums bewerben; gefördert werden können sie jedoch frühestens mit Beginn des ersten Semesters. Die Bewerbung sollte zeitnah zum Studienbeginn erfolgen.

· Spätester Bewerbungszeitpunkt: Bewerber_innen können sich bis einschließlich zum 3. Fachsemester (Zeitpunkt der Bewerbung) für die Förderung eines Erststudiums bewerben.

Förderfähig sind i.d.R. ausschließlich Erststudien mit Abschluss Bachelor, Dipolom oder Staatsexamen. Bachelor-Studierende, die bereits in die Förderung aufgenommen wurden, können aber später im Master weiter gefördert werden.

B) Für ausländische Bewerber_innen aus Nicht-EU-Ländern (Förderung aus Mitteln des Auswärtigen Amts) gilt:

Lebenshaltungsstipendien für die internationalen Stipendiat_innen haben eine feste Höhe und sind elternunabhängig. Die Förderung setzt die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität bzw. Fachhochschule in Deutschland voraus.

· Bewerber_innen müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Gefördert werden ausschließlich ausländische Studierende in einem Masterstudium in Deutschland.

· Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studienplatz in Deutschland nachgewiesen werden kann (die Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen).

· Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; ein Nachweis (s.u.) darüber ist erforderlich. Die Bewerbung sollte in deutscher Sprache abgefasst sein. Bitte beachten Sie zudem, dass das Auswahlverfahren (Interviews, Gruppendiskussion) in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt wird; Ausnahmen (Interview in Englisch) sind möglich.

· Auslandsaufenthalte von ausländischen Stipendiat_innen in Drittländern, die länger als vier Wochen andauern, können leider nach den aktuellen Förderrichtlinien i.d.R. nicht gefördert werden.

· Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge in Deutschland können nicht finanziert werden.

Bewerbungstermine: 1. März oder 1. September
Weitere Informationen: www.boell.de/stipendien/stipendien.html  und www.boell.de/stipendien/bewerbung/bewerbung.html

Kontakt:
Heinrich-Böll-Stiftung
Studienwerk
Schumannstr.8
10117 Berlin
Fon: 030 - 28 534 - 400
telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-13 Uhr
E-Mail: studienwerk(at)boell.de