Amtliche Beglaubigung

Sie haben einen Studienplatz an der HafenCity Universität (HCU) erhalten und müssen zur Einschreibung eine amtlich beglaubigte Kopie von Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und/oder Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss einreichen? Dann finden Sie nachstehend Informationen, wie eine amtlich beglaubigte Kopie aussieht und wo Sie Ihre Zeugnisdokumente beglaubigen lassen können.

 

Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie?

Eine amtlich beglaubigte Kopie eines Zeugnisses bzw. Dokuments ist die offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Mit der amtlich beglaubigten Kopie wird die Echtheit eines Zeugnisses bzw. Dokuments bestätigt.

Achtung!

Wenn ein beglaubigtes Zeugnis nochmal kopiert oder gescannt wird, gilt es nicht mehr als beglaubigt. 

 

Wie sieht eine amtlich beglaubigte Kopie aus?

Amtlich beglaubigte Kopien müssen immer enthalten

  1. den Abdruck des Dienstsiegels im Original und
  2. die Unterschrift des Beglaubigenden im Original.

Bei einer amtlich beglaubigten Kopie mit mehreren Blättern muss deutlich sein, dass jede Seite von derselben amtlichen Beglaubigung stammt. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Mit Dienstsiegel: Das Dienstsiegel muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dafür heftet die Person, die die Kopie beglaubigt, die Seiten versetzt übereinander und stempelt sie mit dem Dienstsiegel. So trägt jede Seite einen Teil des Dienstsiegel-Abdrucks. Die Erklärung der Beglaubigung und Unterschrift genügt dann auf nur einer Seite.
  • Mit Schnur und Prägesiegel: Auch bei einer Beglaubigung durch einen Notar mit Schnur und Prägesiegel genügt die Erklärung der Beglaubigung und die Unterschrift auf nur einer Seite.

 

Wo kann ich meine Zeugnisdokumente beglaubigen lassen?

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt z.B.:

  • ausstellende Schulen und Hochschulen,
  • Bezirks- und Ortsämter,
  • Rathäuser und Bürgerämter,
  • Ortsbürgermeister,
  • Kreisverwaltungen und
  • Notare.

Außerhalb von Deutschland dürfen diese Institutionen Ihre Zeugnisdokumente beglaubigen:

  • ausstellende Schulen und Hochschulen,
  • das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands,
  • die deutschen Botschaften und Konsulate,
  • die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, in dem das Zeugnis ausgestellt wurde,
  • die Behörden und Notare, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigungen vornehmen dürfen.

 

Hinweise

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass u.a. kirchliche Siegel, Stempel von Rechtsanwälten, Banken, Krankenkassen oder anderen Versicherungen nicht als amtliche Beglaubigung gelten.