
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist ein dezentrales Bewerbungsverfahren. Es umfasst die Bewerbung direkt an der HafenCity Universität (HCU) und die Koordinierung der Studienplatzvergabe über hochschulstart.de. Durch den Abgleich von Bewerbungen und Zulassungsmöglichkeiten an mehreren Hochschulen können Studienplätze schneller und zielgerichteter vergeben werden.
Ihr Weg ins Studium in fünf Schritten
Ihr Weg ins Studium beginnt mit der Registrierung auf www.hochschulstart.de. Sie geben Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten ein. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), die Sie für den weiteren Bewerbungsprozess benötigen.
Nach erfolgter Registrierung bei Hochschulstart legen Sie sich einen Bewerber-Account im ahoi-Portal an. Unter dem Menüpunkt „Bewerbung“ können Sie sich bewerben. Nachdem Sie in der Online-Bewerbung Ihr Studienprogramm gewählt haben, wird nach der Bewerber-ID und BAN gefragt, die Sie von Hochschulstart erhalten haben. Diese tragen Sie dort ein, damit Sie mit Ihrer Bewerbung fortfahren können. Bitte beachten Sie, dass die Online-Bewerbung nicht elektronisch abgeschickt werden kann, wenn diese Felder nicht ausgefüllt wurde.
Bei der Vergabe von Zulassungen orientiert sich Hochschulstart in erster Linie an Ihren Wünschen. Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, dass Sie Ihre Bewerbungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Präferenzen priorisieren. Nur anhand dieser Priorisierung ist es Hochschulstart möglich, Ihnen die Zulassung zu ermöglichen, die am ehesten Ihren Wünschen entspricht.
Im Verlauf der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerber*innen jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine Ihrer Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen unverzüglich die Koordinierungsregeln, was entscheidende Auswirkungen haben kann.
Bei zwei Zulassungsangeboten scheidet dasjenige für die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus (während Bewerbungen ohne entsprechendes Angebot natürlich erhalten bleiben). Bei eng aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann dies dazu führen, dass von Ihren 12 Bewerbungen binnen kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrig bleibt, die umgehend in eine Zulassung umgewandelt wird.
Sie sollten Ihre Bewerbungen möglichst bis zum 22.07. (für ein Wintersemester) priorisieren.
In der Koordinierungsphase erstellen die Hochschulen die Ranglisten. Sobald die Ranglisten an Hochschulstart übermittelt worden sind, können Sie in Ihrem Account auf hochschulstart.de Ihre Position in den Ranglisten der einzelnen Studiengänge einsehen, für die Sie sich beworben haben. Nach der Freigabe der Ranglisten können jederzeit Zulassungsangebote und auch eine Zulassung erfolgen. Dabei gelten die folgenden Koordinierungsregeln.
Koordinierungsregel 1
Voraussetzungen:
- Die*der Bewerber*in hat nur eine aktive Bewerbung im Verfahren.
- Diese Bewerbung liegt auf einer Rangliste im zulassungsfähigen Bereich.
Aktion:
- Die Bewerbung wird sofort durch das System des DoSV zugelassen.
Koordinierungsregel 2
Voraussetzungen:
- Die*der Bewerber*in hat mehrere aktive Bewerbung im Verfahren.
- Für alle Bewerbungen liegen Angebote vor.
Aktion:
- Die höchstpriorisierte Bewerbung wird durch das System des DoSV zugelassen.
Koordinierungsregel 3
Voraussetzungen:
- Die*der Bewerber*in hat mehrere aktive Bewerbung im Verfahren.
- Für mehr als eine Bewerbung liegen Angebote vor.
- Für mindestens eine Bewerbung liegt noch kein Angebot vor.
Aktion:
- Niedriger priorisierte Angebote scheiden aus. Das höchstpriorisierte Angebot bleibt erhalten.
Hinweise
- "zurückgezogene" und/oder "ausgeschiedene" Bewerbungen gelten nicht als aktive Bewerbungen.
- Die Koordinierungsregeln gelten für alle Bewerbungen im DoSV-Portal bei hochschulstart.de, unabhängig davon, an welcher Hochschule Sie sich beworben haben.
Zulassungsbescheid
Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie, wenn ein Angebot verbindlich angenommen wird. Die Annahme eines Angebotes kann von Ihnen aktiv in Ihrem Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals erfolgen. Eine automatische Annahme eines Angebotes erfolgt nur, wenn Sie innerhalb der Koordinierungsphase nur eine einzige aktive Bewerbung mit einem Angebot vorliegen haben oder wenn Ihnen am Ende der Koordinierungsphase für eine Ihrer Bewerbungen ein Angebot vorliegt. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen nach Annahme am nächsten Werktag in Ihrem ahoi-Account zur Verfügung gestellt.
Rückstellungsbescheid
Sie erhalten einen Rückstellungsbescheid, wenn Sie eine Rückstellung für eine Zulassung bzw. für ein vorliegendes Angebot beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie mit der beantragten Rückstellung keinen Anspruch auf Einschreibung im laufenden Vergabeverfahren haben; ein Zulassungsbescheid gilt insoweit als widerrufen. Die HCU wird von Hochschulstart umgehend über die Rückstellung informiert und das Verfahren gilt als beendet. Ihnen wird daraufhin der Bescheid über das Hochschulstart-Portal zur Verfügung gestellt.
Ablehnungsbescheid
Ein Ablehnungsbescheid wird ausgesprochen, wenn aufgrund der Zulassung besser qualifizierter Mitbewerber*innen die Studienplatzkapazitäten erschöpft sind und Ihnen deshalb kein Zulassungsangebot unterbreitet werden kann. Diese Bescheide werden grundsätzlich von Hochschulstart erstellt und am Ende des Verfahrens bereitgestellt. Unter den hier genannten Bedingungen erhalten Sie einen oder mehrere Ablehnungsbescheide:
- Für alle von Ihnen genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bis zum Abschluss der Koordinierungsphase für keinen der von Ihnen gewünschten Studiengänge ausgewählt werden können.
- Für alle vorrangig genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bei Abschluss der Koordinierungsphase nur für einen Ihrer nachrangigen Studienwünsche ausgewählt und automatisch zugelassen werden können.
Nehmen Sie selbst aktiv ein Angebot an, erhalten Sie nur für diesen Studienwunsch einen Zulassungsbescheid. Ihre übrigen Studienwünsche scheiden aus dem Verfahren aus, ohne dass dafür Ablehnungsbescheide erteilt werden.
Ausschlussbescheid
Einen Ausschlussbescheid erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung für den gewünschten Studiengang so schwerwiegende Mängel (beispielsweise in Form von fehlenden oder falschen Angaben) aufweist, dass diese nicht am Verfahren beteiligt werden kann. Ausschlussbescheide werden von Hochschulstart zur Verfügung gestellt.