Registrierung auf Hochschulstart.de

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist ein dezentrales Bewerbungsverfahren. Es umfasst die Bewerbung direkt an der HafenCity Universität (HCU) und die Koordinierung der Studienplatzvergabe über hochschulstart.de. Durch den Abgleich von Bewerbungen und Zulassungsmöglichkeiten an mehreren Hochschulen können Studienplätze schneller und zielgerichteter vergeben werden.

 

Ihr Weg ins Studium in fünf Schritten

Ihr Weg ins Studium beginnt mit der Registrierung auf www.hochschulstart.de. Sie geben Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten ein. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), die Sie für den weiteren Bewerbungsprozess benötigen.

 

Nach erfolgter Registrierung bei Hochschulstart legen Sie sich einen Bewerber-Account im ahoi-Portal an. Unter dem Menüpunkt „Bewerbung“ können Sie sich bewerben. Nachdem Sie in der Online-Bewerbung Ihr Studienprogramm gewählt haben, wird nach der Bewerber-ID und BAN gefragt, die Sie von Hochschulstart erhalten haben. Diese tragen Sie dort ein, damit Sie mit Ihrer Bewerbung fortfahren können. Bitte beachten Sie, dass die Online-Bewerbung nicht elektronisch abgeschickt werden kann, wenn diese Felder nicht ausgefüllt wurde.

 

Bei der Vergabe von Zulassungen orientiert sich Hochschulstart in erster Linie an Ihren Wünschen. Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, dass Sie Ihre Bewerbungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Präferenzen priorisieren. Nur anhand dieser Priorisierung ist es Hochschulstart möglich, Ihnen die Zulassung zu ermöglichen, die am ehesten Ihren Wünschen entspricht.

Im Verlauf der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerber*innen jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine Ihrer Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen unverzüglich die Koordinierungsregeln, was entscheidende Auswirkungen haben kann.

Bei zwei Zulassungsangeboten scheidet dasjenige für die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus (während Bewerbungen ohne entsprechendes Angebot natürlich erhalten bleiben).  Bei eng aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann dies dazu führen, dass von Ihren 12 Bewerbungen binnen kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrig bleibt, die umgehend in eine Zulassung umgewandelt wird.

Sie sollten Ihre Bewerbungen möglichst bis zum 22.07. (für ein Wintersemester) priorisieren.

 

In der Koordinierungsphase erstellen die Hochschulen die Ranglisten. Sobald die Ranglisten an Hochschulstart übermittelt worden sind, können Sie in Ihrem Account auf hochschulstart.de Ihre Position in den Ranglisten der einzelnen Studiengänge einsehen, für die Sie sich beworben haben. Nach der Freigabe der Ranglisten können jederzeit Zulassungsangebote und auch eine Zulassung erfolgen. Dabei gelten die folgenden Koordinierungsregeln.

Koordinierungsregel 1

Voraussetzungen:

  • Die*der Bewerber*in hat nur eine aktive Bewerbung im Verfahren.
  • Diese Bewerbung liegt auf einer Rangliste im zulassungsfähigen Bereich.

Aktion:

  • Die Bewerbung wird sofort durch das System des DoSV zugelassen.

Koordinierungsregel 2

Voraussetzungen:

  • Die*der Bewerber*in hat mehrere aktive Bewerbung im Verfahren.
  • Für alle Bewerbungen liegen Angebote vor.

Aktion:

  • Die höchstpriorisierte Bewerbung wird durch das System des DoSV zugelassen.

Koordinierungsregel 3

Voraussetzungen:

  • Die*der Bewerber*in hat mehrere aktive Bewerbung im Verfahren.
  • Für mehr als eine Bewerbung liegen Angebote vor.
  • Für mindestens eine Bewerbung liegt noch kein Angebot vor.

Aktion:

  • Niedriger priorisierte Angebote scheiden aus. Das höchstpriorisierte Angebot bleibt erhalten.

Hinweise

  • "zurückgezogene" und/oder "ausgeschiedene" Bewerbungen gelten nicht als aktive Bewerbungen.
  • Die Koordinierungsregeln gelten für alle Bewerbungen im DoSV-Portal bei hochschulstart.de, unabhängig davon, an welcher Hochschule Sie sich beworben haben.

Zulassungsbescheid

Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie, wenn ein Angebot verbindlich angenommen wird. Die Annahme eines Angebotes kann von Ihnen aktiv in Ihrem Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals erfolgen. Eine automatische Annahme eines Angebotes erfolgt nur, wenn Sie innerhalb der Koordinierungsphase nur eine einzige aktive Bewerbung mit einem Angebot vorliegen haben oder wenn Ihnen am Ende der Koordinierungsphase für eine Ihrer Bewerbungen ein Angebot vorliegt. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen nach Annahme am nächsten Werktag in Ihrem ahoi-Account zur Verfügung gestellt.

Rückstellungsbescheid

Sie erhalten einen Rückstellungsbescheid, wenn Sie eine Rückstellung für eine Zulassung bzw. für ein vorliegendes Angebot beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie mit der beantragten Rückstellung keinen Anspruch auf Einschreibung im laufenden Vergabeverfahren haben; ein Zulassungsbescheid gilt insoweit als widerrufen. Die HCU wird von Hochschulstart umgehend über die Rückstellung informiert und das Verfahren gilt als beendet. Ihnen wird daraufhin der Bescheid über das Hochschulstart-Portal zur Verfügung gestellt.

Ablehnungsbescheid

Ein Ablehnungsbescheid wird ausgesprochen, wenn aufgrund der Zulassung besser qualifizierter Mitbewerber*innen die Studienplatzkapazitäten erschöpft sind und Ihnen deshalb kein Zulassungsangebot unterbreitet werden kann. Diese Bescheide werden grundsätzlich von Hochschulstart erstellt und am Ende des Verfahrens bereitgestellt. Unter den hier genannten Bedingungen erhalten Sie einen oder mehrere Ablehnungsbescheide:

  • Für alle von Ihnen genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bis zum Abschluss der Koordinierungsphase für keinen der von Ihnen gewünschten Studiengänge ausgewählt werden können.
  • Für alle vorrangig genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bei Abschluss der Koordinierungsphase nur für einen Ihrer nachrangigen Studienwünsche ausgewählt und automatisch zugelassen werden können.

Nehmen Sie selbst aktiv ein Angebot an, erhalten Sie nur für diesen Studienwunsch einen Zulassungsbescheid. Ihre übrigen Studienwünsche scheiden aus dem Verfahren aus, ohne dass dafür Ablehnungsbescheide erteilt werden.

Ausschlussbescheid

Einen Ausschlussbescheid erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung für den gewünschten Studiengang so schwerwiegende Mängel (beispielsweise in Form von fehlenden oder falschen Angaben) aufweist, dass diese nicht am Verfahren beteiligt werden kann. Ausschlussbescheide werden von Hochschulstart zur Verfügung gestellt.

 

 

Koordiniertes Nachrücken (KNR)

Im Koordinierten Nachrücken (KNR) werden einzelne unvergebene Studienplätze sämtlicher am DoSV teilnehmender Studiengänge an Bewerbende vergeben, welche in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben.

Die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken ist für bestehende Bewerbungen innerhalb einer engen Frist zu erklären.

Alternativ oder zusätzlich können neue Bewerbungen abgeben werden. Diese Bewerbungen werden auf der Rangliste Nachrücker-Los geführt. Nicht über die regulären Ranglisten vergebene Studienplätze werden über die Rangliste Nachrücker-Los vergeben.

Am Koordinierten Nachrücken nehmen nur die zulassungsfreien Studienprogramme "Geodäsie und Geoinformatik" und "Technische Gebäudeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur" teil.

Im Koordinierten Nachrückverfahren werden keine Ablehnungsbescheide erteilt. Es gelten weiterhin die Regeln zur maximalen Anzahl an abzugebenden Bewerbungen.

 

Im Rahmen des Koordinierten Nachrückens muss zwischen zwei Gruppen von Bewerbenden unterschieden werden:

 

Gruppe 1 –  Bewerber*innen, die im Verlauf des Koordinierungsverfahrens für ihre bestehenden Bewerbungen keinen Studienplatz erhalten haben.

Bewerber*innen können sich für jedes einzelne abgelehnte Studienangebot aktiv für die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken (KNR) entscheiden. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die HafenCity Universität mit diesem Studienprogramm am KNR teilnimmt.

Trifft dies zu, haben Sie zu Beginn des KNR 72 Stunden Zeit die Teilnahme zu bestätigen. Dazu verschickt Hochschulstart zum Start des KNR eine E-Mail mit einem entsprechenden Link. Man kann sich aber auch direkt im Bewerbungsportal anhand der in der Bewerbungsübersicht temporär platzierten Buttons für das KNR anmelden. Die Frist ist in beiden Fällen identisch. Die Frist zur Bestätigung der Teilnahme am KNR läuft vom 25.08.2024 00:00 Uhr bis 27.08.2024 24:00 Uhr.

Die Teilnahme muss für jedes Studienprogramm einzeln erklärt werden. Die Vergabe im Koordinierten Nachrücken erfolgt auf Grundlage der bereits in der Koordinierungsphase gebildeten Ranglisteneinträge.

Wichtig: Nach Ablauf der Frist kann man für die entsprechenden Studienangebote nicht mehr am KNR teilnehmen.

 

Gruppe 2 – Bewerber*innen, die sich bisher noch nicht im Rahmen des DoSV-Hauptverfahrens beworben haben und erst in der Phase des Koordinierten Nachrückens neue Bewerbungen abgeben möchten

Es können ausschließlich Studieninteressierte eine neue Bewerbung abgeben, die in der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben und für das betreffende Studienprogramm noch keine Bewerbung abgegeben haben. Auch Studieninteressierte, die bislang noch gar keine Bewerbung abgegeben haben, können am Koordinierten Nachrücken mit einer neuen Bewerbung teilnehmen.

Neue Bewerbungen können während des gesamten KNR ausschließlich zentral im Bewerbungsportal von Hochschulstart abgegeben werden – nicht im ahoi-Portal der HafenCity Universität. Dazu ist - falls noch nicht erfolgt - die Registrierung auf hochschulstart.de notwendig.

Die maximale Anzahl von 12 Bewerbungen im Hochschulstart-Portal darf weiterhin nicht überschritten werden.

Neue Bewerbungen werden auf der jeweiligen Rangliste mit der Bezeichnung "Nachrücker-Los" geführt und berücksichtigt, sobald auf den regulären Ranglisten keine Bewerbungen mehr zur Verfügung stehen. Die Vergabe erfolgt nach dem Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung. Bei zeitgleicher Abgabe entscheidet das Los über die Reihenfolge der Rangliste.

Während des Koordinierten Nachrückens (KNR) gilt die Koordinierungsregel 4:

Für das KNR spielt die Reihenfolge Ihrer hinterlegten Bewerbungen (also Ihre Priorisierung) keine Rolle mehr.

Sobald irgendeine Ihrer am KNR teilnehmenden Bewerbungen im zulassungsfähigen Bereich liegt, ändert sich der Status dieser Bewerbung umgehend von „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ in „zugelassen“.

Das KNR endet dann für Sie, da Ihnen eine Zulassung erteilt werden konnte. Der entsprechende Bescheid wird Ihnen im Anschluss durch Hochschulstart übermittelt.

Einschreibung bei Zulassung über eine reguläre Rangliste:

Die Informationen zur Zulassung und Einschreibung gelten entsprechend. Beachten Sie auch hier, dass die 7‐Tage‐Frist zur Einschreibung ebenso ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem ahoi-Bewerbungsaccount beginnt. Sie werden per E-Mail informiert, sofern der Bescheid zur Verfügung steht.



Einschreibung bei neu abgegebener Bewerbung und Zulassung über die Rangliste Nachrücker-Los:

Zunächst müssen Sie die entsprechende Bewerbung, für die Sie eine Zulassung erhalten haben, noch einmal im ahoi Portal anlegen. Sofern vorhanden, benutzen Sie bitte Ihr bereits vorhandenes Benutzerkonto, andernfalls legen Sie bitte einen Bewerbungsaccount an. 

Im Menüpunkt Online-Bewerbung wählen Sie bitte in der Studienangebotssuche Ihr Studienfach. Anschließend wählen Sie im Suchergebnis die Online-Bewerbung mit dem Hinweis zu DoSV-Nachrücker-Los. Füllen Sie die Bewerbung aus und schicken Sie sie ab. Sollte es hierbei Probleme geben, weil Sie bereits eine Bewerbung an der HafenCity Universität abgeschickt haben, wenden Sie sich bitte über das TicketSystem an uns.

Die Zulassungsbescheide werden von der HafenCity Universität in der Phase des Koordinierten Nachrückens dreimal wöchentlich jeweils montags, mittwochs und freitags im Laufe des Vormittags erstellt. Wenn Sie Ihre Online-Bewerbung in ahoi an einem dieser Tage erst danach abschicken, erhalten Sie Ihren Bescheid beim nächsten Termin. Die 7-Tage-Frist zur Einschreibung beginnt ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem ahoi Bewerbungsaccount. Sie werden per E-Mail informiert, sofern der Bescheid zur Verfügung steht.