Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung (§ 37 HmbHG)

Nach dem Hamburgischen Hochschulzulassungsgesetz (§37 HmbHG) erlangen Berufstätige, die aufbauend auf ihre Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, mit der Fortbildungsprüfung die Berechtigung zum Studium in grundständige Studienprogramme, d.h. eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

Folgende Fortbildungsprüfungen berechtigen gemäß § 37 Abs. 1 HmbHG zum Studium in grundständigen Studiengängen:

  • Meisterinnen und Meister (nach der Handwerksordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung)
  • Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse (gem. §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen)
  • Inhaber*innen von Befähigungszeugnissen nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
  • Inhaber*innen von Abschlüssen von Fachschulen nach Maßgabe der Rechtsverordnungen nach § 24 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes sowie Inhaber*innen als gleichwertig anerkannter Abschlüsse.

Zur Einschreibung (Immatrikulation) müssen Sie einen Nachweis einreichen, dass Sie an einem Studienfachberatungsgespräch teilgenommen haben.

Die Studienfachberatung dient dazu, zu klären, ob das angestrebte Studienprogramm in Hinblick auf Ihre Ziele optimal ist und ob ein Studium für Sie sinnvoll ist. Bitte nehmen Sie diese Beratung daher frühzeitig wahr.

Vereinbaren Sie mit der Studienfachberatung ihres gewünschten Studienprogramms einen Beratungstermin. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihr Zeugnis über die bestandene Fortbildungsprüfung mit.

Um am Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist über das ahoi-Bewerbungsportal bewerben.

Für eine formgerechte Bewerbung  reicht es aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch "abzuschicken". Es ist erst bei der Einschreibung (Immatrikulation) erforderlich, den Nachweis der Studienfachberatung einzureichen.

Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung muss in Form des Abschlussprüfungszeugnisses (die Urkunde genügt nicht) eingereicht werden und das Ergebnis der Prüfung durch eine Durchschnittsnote in Dezimalform ausgewiesen sein.

Enthält das Zeugnis keine entsprechende Durchschnittsnote, kann diese durch eine zusätzliche Bescheinigung der Kammer bzw. entsprechenden Fortbildungseinrichtung nachgewiesen werden (Ergebnismitteilung). Solch eine Bescheinigung ist dann zusätzlich einzureichen. Wird das Gesamtergebnis in einem Zeugnis mit „sehr gut“ ausgewiesen, nimmt die Person mit der Note 1,2 am Auswahlverfahren teil; bei „gut“ mit der Note 2,0; bei „befriedigend“ mit der Note 3,0 und bei „ausreichend“ mit der Note 3,7.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne den Nachweis einer entsprechenden Durchschnittsnote (in Dezimalform) im Rangverfahren für die Studienplatzvergabe hinter der letzten Person eingeordnet werden, für die eine Durchschnittsnote vorlag.

Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur (§ 38 HmbHG)

§ 38 HmbHG ermöglicht Berufstätigen mit einer Eingangsprüfung den Hochschulzugang ohne Abitur an der HafenCity Universität.

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • drei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung; in begründeten Ausnahmefällen genügt eine zweijährige Berufstätigkeit (Zeiten der Kindererziehung, einer Pflegetätigkeit oder eines Wehr, Ersatz- oder Freiwilligendienstes können bis zu Dauer von zwei Jahren auf die Zeit der beruflichen Tätigkeit angerechnet werden)
  • Teilnahme an einem Studienfachberatungsgespräch

Bevor Sie den Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung stellen müssen Sie an einem Studienfachberatungsgespräch ihres gewünschten Studienprogramms teilnehmen. Bitte vereinbaren Sie mit der Studienfachberatung einen Beratungstermin.

Folgende Unterlagen sind zu dem Termin mitzubringen:

  • einen tabellarischen Lebenslauf;
  • ein Motivationsschreiben, welches den beruflichen Werdegang und die beruflichen Erfahrungen dokumentiert, sowie die Wahl des angestrebten Studienprogramms begründet;
  • Zeugnisse und andere Dokumente, welche den beruflichen Werdegang belegen

Sie können sich vom 1. Februar bis 1. März eines jeden Jahres für die Eingangsprüfung bewerben.

Bitte reichen Sie für die Zulassung zur Eingangsprüfung folgende Unterlagen ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung;
  • einen tabellarischen Lebenslauf;
  • Zeugnisse und andere Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie, welche den beruflichen Werdegang belegen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Studienfachberatung des gewählten Studienprogramms;
  • gegebenfalls ein Antrag auf Anrechnung von Kindererziehung, einer Pflegetätigkeit oder eines Wehr-, Erstatz- oder Freiwilligendienstes gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 mit Belegen; die Belege sind in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen;
  • eine Erklärung darüber, ob und für welches Studienprogramm die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits früher einen oder mehrere Anträge auf Zulassung zu einer fachgebundenen Eingangsprüfung bei dieser Hochschule oder einem vergleichbaren Verfahren gestellt hat und ob eine derartige Prüfung versucht, bzw. wie häufig versucht oder bestanden wurde.

Bitte senden Sie dies an folgende Adresse:

HafenCity Universität Hamburg

Studierendenverwaltung

Henning-Voscherau-Platz 1

20457 Hamburg

Um am Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist über das ahoi-Bewerbungsportal bewerben. In der Online-Bewerbung geben Sie bitte in den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung als Art der Hochschulzugangsberechtigung „Eingangsprüfung nach § 38“ an.

Für eine formgerechte Bewerbung reicht es aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch "abzuschicken".