Die HCU-Card

Mit der HCU-Card bietet die HafenCity Universität (HCU) Hamburg Studierende eine multifunktionale Karte an, die als

  • personalisierter Studierendenausweis mit Inhaberfoto,
  • HVV-Semesterticket,
  • HCU-Bibliotheksausweis,
  • Druck- und Kopierkarte und
  • bargeldlose Bezahlfunktion in der Mensa und im HCU-Café (Studierendenwerk Hamburg)

dient.

Die HCU-Card ist Ihr Studierendenausweis für die gesamte Dauer ihres Studiums an der HCU.

Sie müssen die Karte lediglich zu jedem Semester nach erfolgreicher Rückmeldung aktualisieren (validieren), denn die Gültigkeitsdauer der Funktionen der HCU-Card ist auf ein Semester befristet.

 

Die HCU-Card erhalten Sie frühestens zu Beginn Ihres Studiums. Nach erfolgreicher Immatrikulation bekommen Sie auf dem Postweg zunächst ein vorläufiges Semesterticket in Papierform. Dieses ist für drei Monate gültig.

Die erstmalige Erstellung der HCU-Card ist für Sie kostenlos. Sie werden per E-Mail informiert, wenn die HCU-Card zur Abholung in der Infothek bereitliegt.

Für die Abholung der HCU-Card bringen Sie bitte das vorläufige Semesterticket und einen gültigen Identitätsnachweis mit.

Akzeptierte Identitätsnachweise sind folgende gültige Dokumente:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel

Eine Aushändigung der HCU-Card ist nur mit Vorlage der genannten Dokumente möglich.

"Validierung" bedeutet die Aktualisierung des Studierendenausweises. Hierbei wird die HCU-Card im Validierungsautomat im Foyer rechts unter der Haupttreppe oder im 1. OG neben dem Lastenaufzug eingesteckt und nach erfolgreicher Prüfung mit dem aktuellen Gültigkeitszeitraum bedruckt. Auch das Semesterticket wird aktualisiert.

Bitte überprüfen Sie nach der Validierung die aufgedruckten Daten nach Richtigkeit. Sollten die Daten nach der Validierung nicht stimmen, wenden Sie sich bitte an die Studierendenverwaltung.

Die Validierung der HCU-Card ist nur möglich, wenn Sie sich ordnungsgemäß zurückgemeldet haben, d.h. durch fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrages und wenn kein Grund vorliegt, welche die Rückmeldung verhindert. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie Ihre HCU-Card validieren können. Sollten Sie keine Rückmeldebestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenverwaltung.

Die HCU-Card ist ein kleines Stück Hightech, gehen Sie deshalb bitte sorgsam mit ihr um.

Hohen Temperaturen (Sonneneinstrahlung, Waschmaschine), Zweckentfremdung und ungeschütztes Tragen in der Gesäßtasche ist die HCU-Card nicht lange gewachsen. Außerdem ist Ihr Semesterticket nur mit erkennbarem Lichtbild und lesbarer Beschriftung gültig. Nutzen Sie deshalb für Ihre HCU-Card eine geeignete Schutzhülle.

In folgenden Fällen kann Ihnen kostenfrei eine Erstatz-Karte ausgestellt werden:

  • Namensänderung
  • Elektronischer Defekt bei optisch unbeschädigter Karte

In folgenden Fällen wird für die Erstellung einer Ersatzkarte eine Gebühr in Höhe von 80,00 € fällig:

  • Diebstahl
  • Verlust
  • Mechanische Beschädigung z.B. Durchbiegung, Riss

Wenn Sie Ihre HCU-Card verloren haben oder gestohlen wurde, dann melden Sie das umgehend der Studierendenverwaltung. Um den Missbrauch Ihrer HCU-Card zu verhindern, muss diese gesperrt werden. Die Sperrung veranlasst die Studierendenverwaltung für Sie.

Für die Beantragung der Neuausstellung der HCU-Card nutzen Sie bitte das Antragsformular und senden Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an die Studierendenverwaltung. Die Gebühr überweisen Sie auf das Konto für Verwaltungsgebühren der HCU. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer, Nachnamen, Vorname und den Grund „Neuausstellung HCU-Card“ an.

Das Semesterticket

Mit dem Semesterticket können Sie die Busse, U- und S-Bahnen sowie Nahverkehrszüge im hvv-Gesamtnetz             (2. Klasse) nutzen. Bei Fahrten mit gültigem Semesterticket können bis zu drei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des HVV‘s.

Das Semesterticket ist gültig durch den aktuellen Aufdruck auf der HCU-Card. Der Aufdruck des Gültigkeitsendes erfolgt durch Validierung. Die Kosten des Semestertickets sind im Semesterbeitrag enthalten.

Der Gebührenanteil für das Semesterticket kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden, u.a.

  • aus gesundheitlichen Gründen, wenn z.B. die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist,
  • wegen Ortsabwesenheit, z.B. auf Grund eines Praktikums in einer anderen Stadt oder einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt,
  • aus räumlichen Gründen, z.B., wenn Sie im unmittelbaren Nahbereich zur Universität wohnen oder
  • aus sozialen Gründen.

Die Erstattung der Gebühren für das Semesterticket kann beim Studierendenwerk Hamburg beantragt werden. Der Antrag muss vor Beginn des zu befreienden Semesters beim Studierendenwerk Hamburg eingehen.

Wird Ihr Antrag auf Erstattung des Semestertickets bewilligt, wenden Sie sich bitte innerhalb der gegebenen Frist mit dem Bewilligungsschreiben und Ihrer HCU-Karte an die Infothek. Dort wird der Löschvorgang des Semestertickets bzw. die Aktualisierung der HCU-Karte durchgeführt. Dies kann ein bis zwei Werktage in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre HCU-Card fristgerecht an der Infothek eingereicht werden muss, da ohne die HCU-Card das Studierendenwerk nicht über die Löschung bzw. Aktualisierung informiert werden kann. Planen Sie dies bei einem Auslandsaufenthalt rechtzeitig mit ein.

Das Studierendenwerk wird über die Löschung bzw. Aktualisierung informiert. Erst danach erfolgt die Gutschrift durch das Studierendenwerk.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Infothek.

Wenn Sie sich vor Ende des Semesters exmatrikulieren lassen, können Sie ab dem Tag nach der Exmatrikulation bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg GmbH eine anteilige Erstattung beantragen.

 

S-Bahn Hamburg GmbH

Fahrgeldstelle

Hühnerposten 1 (Zugang von der Altmannbrücke)

Aufgang B, 6. Stock

20097 Hamburg

 

E-Mail: fahrgeldstelle@deutschebahn.com

Telefon: +49 (0)40 3918-50650

 

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher Ihr Semesterticket von der HCU-Card löschen lassen müssen. Im Antrag auf Exmatrikulation geben Sie an, dass Sie die Teilerstattung wünschen und senden Ihre HCU-Card zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation an die Studierendenverwaltung. Die Löschungsbestätigung und die HCU-Card wird Ihnen zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung zugesandt.

Eine Teilerstattung ist nicht möglich, wenn das Gültigkeitsende des Semestertickets erreicht wurde.