Exmatrikulation

Die HafenCity Universität (HCU) führt nach den Bestimmungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) i.V.m. der Immatrikulationsordnung der HCU Exmatrikulationen durch. Mit der Exmatrikulation endet offiziell Ihre Mitgliedschaft als Studierende*r an der HCU. Damit verlieren Sie auch Ihre Berechtigung zur Nutzung aller Einrichtungen und Systeme der HCU sowie den Zugang zu Ihrem ahoi-Account und HCU-Mail.

Exmatrikulation auf Antrag

Studierende können nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 HmbHG das Studium auf Antrag beenden bzw. unterbrechen. Der Antrag auf Exmatrikulation steht Ihnen in Ihrem ahoi-Account zur Verfügung.

Exmatrikulation von Amtswegen

Studierende können nach § 42 HmbHG durch die HCU aus folgenden Gründen exmatrikuliert werden:

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums,
  • durch nicht Erfüllen von Bedingungen eines Zulassungsbescheides (z.B. Bachelor-Master-Übergang),
  • aufgrund fehlender Krankenversicherung,
  • aufgrund fehlender Rückmeldung,
  • aufgrund fehlender Gebührenzahlung,
  • aufgrund einer endgültig nicht bestanden Prüfung,
  • aufgrund wissenschaftlichen Fehlverhaltens / Täuschung,
  • nach Überschreitung der Regelstudienzeit zzgl. zweier Semester ohne Teilnahme an einer Studienfachberatung oder
  • nach Überschreitung der doppelten Regelstudienzeit zzgl. zweier Semester.

Widerspruch gegen eine Exmatrikulation von Amtswegen und Wiedereinschreibung

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit Widerspruch gegen die Exmatrikulation zu erheben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Begleitschreiben zu Ihrem Exmatrikulationsbescheid. Für die Entscheidung über Ihren Widerspruch ist nachzuweisen, dass der jeweilige Grund, der zur Exmatrikulation führte, nicht mehr besteht.

Eine Wiedereinschreibung nach Exmatrikulation kann nur erfolgen, wenn neben dem ursprünglichen Exmatrikulationsgrund keine weiteren Gründe vorliegen, die die Wiedereinschreibung verhindern. Für die Wiedereinschreibung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro erhoben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird Ihnen per Post zugesandt. Der Betrag ist auf das Konto für Verwaltungsgebühren der HCU zu überweisen.