Wiedereinschreibung nach Unterbrechung des Studiums
Gemäß der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität (HCU) ist die Unterbrechung des Studiums aus folgenden Gründen möglich:
- zum Zwecke eines zeitweiligen Auslandsstudiums, längstens für die Dauer von zwei Jahren,
- zur Betreuung eines minderjährigen Kindes bis zur Dauer von drei Jahren,
- zur Ableistung einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 1 oder 2 des Grundgesetzes oder
- zu einem vergleichbaren Zweck.
Die Wiedereinschreibung zum Studium ist spätestens für das Semester zu beantragen, welches unmittelbar nach der genannten maximalen Aussetzungszeit folgt. Der Antrag auf Wiedereinschreibung ist formlos zu stellen und muss spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes, der für das entsprechende Semester festgelegt wurde, schriftlich in der Studierendenverwaltung der HCU eingegangen sein.
Der Antrag auf Wiedereinschreibung kann nur bewilligt werden, wenn
- begründende Unterlagen als Nachweis und zur Glaubhaftmachung beigefügt wurden,
- die Studien- und Prüfungsordung des Studienprogramms, in der Sie an der HCU zuletzt eingeschrieben waren, nicht ausgelaufen ist,
- Sie eine Prüfung, die Bestandteil des jeweiligen Studiums ist, nicht endgültig nicht bestanden haben und/oder
- keine anderen Versagungsgründe vorliegen.