Beurlaubung

Die HafenCity Universität (HCU) Hamburg bietet die Möglichkeit, sich während eines Studiums zeitweise beurlauben zu lassen, sofern Studierende weniger als die Hälfte der mit dem Studium verbundenen Arbeitszeit aufbringen können. Es gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der HCU Hamburg in ihrer derzeit gültigen Fassung. Eine Beurlaubung wird grundsätzlich für das ganze Semester ausgesprochen. Es ist möglich, in einem Antrag die Beurlaubung für zwei aufeinander folgende Semester zu beantragen. In der Regel können insgesamt maximal vier Urlaubssemester gewährt werden.

Gründe für eine Beurlaubung

Als Gründe für eine Beurlaubung werden insbesondere anerkannt:

  • Eine eigene schwerwiegende Erkrankung
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Betreuung von Kindern bis zum achten Lebensjahr gemäß dem Elternzeitgesetz, die im eigenen Haushalt leben
  • Die Betreuung naher pflegebedürftiger Angehöriger
  • Studienaufenthalte an in- und ausländischen Hochschulen
  • Praktika im In- und Ausland

Antragstellung und Fristen

Möchten Sie ein oder mehrere Urlaubssemester beantragen, verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular, welches Ihnen während des Rückmeldezeitraumes in Ihrem ahoi-Account zur Verfügung steht.

Dazu füllen Sie bitte das Formular zunächst online aus und schicken es elektronisch ab. Anschließend reichen Sie bitte eine ausgedruckte und von Ihnen unterschriebene Version im Studierenden Service Center ein und fügen die notwendigen Nachweise hinzu.

Folgende Nachweise sind notwendig:

  • Eine eigene schwerwiegende Erkrankung: Attest eines Facharztes, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung weniger als die Hälfte der mit dem Studium verbundenen Arbeitszeit aufwenden können und eine Beurlaubung empfohlen wird.
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Kinderbetreuung: ärztliches Attest, aus dem die Schwangerschaft hervorgeht. Ärztliches Attest oder Kopie des Mutterpasses, aus dem Beginn und Ende des Mutterschutzes ersichtlich sind. Geburtsurkunde(n) und Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Kind bzw. die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
  • Betreuung naher pflegebedürftiger Angehöriger: eine selbstständig verfasste Erklärung, dass keine anderen Personen zur Pflege des betreffenden Angehörigen zur Verfügung stehen, außerdem eine Betreuungsurkunde und/oder einen Feststellungsbescheid über den Pflegegrad) und/oder eine Bescheinigung der Pflegekasse und/oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
  • Studienaufenthalt an einer in- oder ausländischen Hochschule: eine Bestätigung des International Office oder Gastuniversität, aus der die Dauer Ihres Studienaufenthaltes erkennbar ist.
  • Praktikum im In- oder Ausland: eine Bescheinigung des Praktikumsgebers ein, anhand der der Beginn und das Ende des Praktikums erkennbar sind.

Bitte bedenken Sie, dass Ihr Antrag auf Beurlaubung nur bearbeitet werden kann, wenn Sie diesen innerhalb und vor Ablauf des Rückmeldezeitraumes stellen.
 
Nur in bestimmten Fällen ist eine Beantragung auch während des laufenden Semesters, jedoch nicht rückwirkend für abgeschlossene Semester möglich:

  • Bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Betreuung von Kindern
  • Bei eigener schwerwiegender Erkrankung
  • Bei der Betreuung naher pflegebedürftiger Angehöriger

Prüfungen während einer Beurlaubung

Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Aus diesem Grund dürfen während der Beurlaubung grundsätzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.

Folgende Ausnahmen sind gegeben, die eine Prüfungsleistung auch während eines Beurlaubungssemester erlauben:

  • die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen aus dem vorangegangenen Semester (bitte vermerken Sie dies bei Ihrem Antrag, wenn Sie an den Wiederholungsprüfungen teilnehmen möchten)
  • die Fertigstellung von Prüfungsarbeiten, die bereits im vorherigen Studiensemester begonnen wurden
  • die Ablegung von Prüfungen im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule (nach Ihrer Rückkehr können Sie die Anerkennung der erbrachten Leistungen für Ihr Studium an der HCU beantragen).

Die Thesisprüfung darf ausschließlich im Rahmen eines Vollzeitstudiums absolviert werden. Die Teilnahme an der Thesisprüfung während einer Beurlaubung ist ausgeschlossen.

Studienfachberatung

Waren Sie während Ihres aktuellen Studiums bereits beurlaubt und werden mit einer weiteren Beurlaubung insgesamt zwei Urlaubssemester überschreiten, müssen Sie zuvor an einer Studienfachberatung teilnehmen. Eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einer Studienfachberatung ist Ihrem Antrag im Original beizufügen. Das Formular finden Sie hier.

Studierende die wegen eigener Erkrankung, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege von nahen Angehörigen beurlaubt wurden, müssen die Studienfachberatung innerhalb eines Semesters nach Beendigung der Beurlaubung einreichen. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Ansprechperson in Ihrem Studienprogramm. Die zuständigen Personen finden Sie hier.

Semesterbeitrag und Rückmeldung

Für die Rückmeldung in das folgende Semester ist es erforderlich, dass der Semesterbeitrag fristgerecht und in voller Höhe gezahlt wird.

Werden Ihnen zwei Urlaubssemester zusammenhängend gewährt, wird Ihnen für das zweite Urlaubssemester der Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 6a Abs. 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) erlassen. Der Semesterbeitragsbescheid im zweiten Urlaubssemester weist dann automatisch den reduzierten Gesamtbetrag aus.

Wenn Sie Ihr HVV-Semesterticket während Ihrer Beurlaubung nachweislich nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Erstattung des Beitrages aus dem Semesterticket-Härtefonds zu beantragen.