Zulassungsverfahren

An der HafenCity Universität werden die Studienplätze für die Master Studienprogramme nach folgenden Quoten vergeben.

1. Nachteilsausgleiche

  •  von der festgelegten Zulassungszahl sind die Bewerber/innen nach § 8 AZO vorweg abzuziehen

2. Vorabquote

  • 10 % Härtequote (für Personen, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde)
  • 2 % Spitzensportlerquote (für Sportler/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Hamburg als Studienort gebunden sind)

3. Hauptquoten

Die nach Abzug der Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben:

  • 90 % Leistungsquote (nach dem Grad der Eignung und Motivation gemäß der besonderen Zulassungsordnung  der jeweiligen Masterstudiengänge)
  • 10 % Wartezeitquote (nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das Masterstudium vergangenen Halbjahre)

 

Bildung der Rangliste nach Leistung und Motivation

Liegen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze vor, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Zur Zeit sind alle Master Studienprogramme außer Geodäsie und Geoinformatik an der HafenCity Universität Hamburg zulassungsbeschränkt.

 

 

Bildung der Rangliste nach Wartezeit

Auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit dem ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss verstrichen sind. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Hochschulabschlussdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen oder ausländischen Hochschule eingeschrieben sein (Studienzeiten sind keine Wartezeiten). Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los.

 

Zulassungszahlen