Vorpraxis: Handwerkliches Baustellenpraktikum

Die Vorpraxis von mindestens 12 Wochen effektiver Dauer, d.h. Arbeitswochen in Vollzeit ohne Urlaubsanrechnung, müssen alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen abgeleistet haben. Voll anerkannt werden abgeschlossene Ausbildungen im Bauhauptgewerbe. Über die Anrechnung von sonstigen Ausbildungszeiten wird im Einzelfall entschieden.

Diese handwerkliche Tätigkeit auf Baustellen oder in sonstigen Produktionsstätten der Bauwirtschaft (Bauhauptgewerbe) ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Bachelorstudium.

Die Vorpraxis sollte  vor Aufnahme des theoretischen Studiums abgeleistet sein und sollte möglichst zusammenhängend durchgeführt werden. Die Vorpraxis soll bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden. Eine Verlängerung kann durch den Studienfachberater auf Antrag gewährt werden. Die Vorpraxis muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Thesis nachgewiesen werden. Praktikumsabschnitte von weniger als drei Arbeitswochen werden nicht anerkannt.

Nähere Informationen, u.a. über die Anforderungen und die Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten, über die Regelungen zum Anerkennungsverfahren sowie über die Möglichkeit, die Vorpraxis auch während des theoretischen Studiums zu absolvieren, enthalten die "Richtlinien für die Vorpraxis".

Beratung zur Vorpraxis, Anerkennung der Vorpraxis

     Erik Borrs
     Raum 2.009, Tel. 428 27-5788
     Sprechstunden: Mittwoch 11.30 - 12.15 Uhr
     email: erik.borrs(at)hcu-hamburg.de

Beispielbericht

Bitte planen Sie mindestens 6 Wochen Bearbeitungszeit für die Anerkennung ein!

Richtlinie zur Vorpraxis (Baustellenpraxis)

 

Antrag auf Verlängerung zum Nachweis der Vorpraxis

Bitte reichen Sie den Antrag auf Verlängerung beim Sekretariat BIW, Vera Vorreiter ein.
Bei Gewährung der Verlängerung muss der unterschriebene Antrag im Prüfungsamt eingereicht werden.

Elbphilharmonie Hamburg