Vorpraxis: Handwerkliches Baustellenpraktikum

Die Vorpraxis von mindestens 12 Wochen (BSPO 2015) bzw. 8 Wochen (BSPO 2023) effektiver Dauer, d.h. Arbeitswochen in Vollzeit ohne Urlaubsanrechnung, müssen alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen abgeleistet haben. Voll anerkannt werden abgeschlossene Ausbildungen im Bauhauptgewerbe. Über die Anrechnung von sonstigen Ausbildungszeiten wird im Einzelfall entschieden.

Diese handwerkliche Tätigkeit auf Baustellen oder in sonstigen Produktionsstätten der Bauwirtschaft (Bauhauptgewerbe) ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Bachelorstudium.

Die Vorpraxis sollte  vor Aufnahme des theoretischen Studiums abgeleistet sein und sollte möglichst zusammenhängend durchgeführt werden. Die Vorpraxis soll bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden. Die Vorpraxis muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Thesis nachgewiesen werden.

Nähere Informationen, u.a. über die Anforderungen und die Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten, über die Regelungen zum Anerkennungsverfahren sowie über die Möglichkeit, die Vorpraxis auch während des theoretischen Studiums zu absolvieren, enthalten die "Richtlinien für die Vorpraxis".

Beratung zur Vorpraxis, Anerkennung der Vorpraxis

     Erik Borrs
     Raum 2.009, Tel. 428 27-5788
     Sprechstunden: Mittwoch 11.30 - 12.15 Uhr
     email: erik.borrs(at)hcu-hamburg.de

Beispielbericht

Bitte planen Sie mindestens 6 Wochen Bearbeitungszeit für die Anerkennung ein!

Richtlinie zur Vorpraxis (Baustellenpraxis) BSPO 2015

Richtlinien für die Vorpraxis (Baustellenpraxis) BSPO 2023 (Erstsemester ab dem WiSe 23/24)

Ab sofort muss kein Antrag auf Verlängerung mehr eingereicht werden. Die Vorpraxis muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Thesis nachgewiesen werden.

Praktika beim Internationalen Bauorden

Elbphilharmonie Hamburg