Berufungsverfahren

Wir wollen den bestgeeigneten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der HafenCity Universität einen Heimathafen bieten, um gemeinsam Forschung und Lehre zu gestalten.

Aufgrunddessen stellen wir uns dem internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe.

Unser Anspruch

Die Berufung herausragender Professorinnen und Professoren prägt entscheidend die Qualität von Forschung, Lehre und Transfer unserer Universität. Daher widmen wir den Berufungsverfahren eine besondere Aufmerksamkeit. Unser Anspruch ist es, die beste Person für eine Professur auszuwählen – und zwar in einem fairen Berufungsverfahren. Mit einem qualitätsorientierten Berufungsmanagement werden unsere Berufungsverfahren ordnungsgemäß, transparent und zügig durchgeführt.

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Ein Berufungsverfahren an der HafenCity Universität Hamburg verläuft von der Bewerbung bis zur Ruferteilung durch das Präsidium in der Regel über sechs Stufen - Vorbereitung; Ausschreibung und Bewerbung; Vorauswahl; Anhörung; Begutachtung und Berufungsvorschlag; Ruferteilung.
Im Weiteren informieren wir Sie über den Verfahrensverlauf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.

 

Innerhalb der HafenCity Universität beraten und bereiten die Fachgebiete und Fachbereiche in Absprache mit dem Präsidium sowie Hochschulsenat die neue oder wiederzubesetzende Professur oder Juniorprofessur vor. Hierbei wird über die Zuordnung, Denomination, Funktion sowie Kompatibilität mit den bestehenden und der zukünftigen Professurenmatrix beraten und entschieden.

Ein besonderer Augenmerk an der HafenCity Universität ist die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung, weswegen die Verhältnisse des Fachgebietes und Fachbereiches unter Maßgabe der Belange von Wissenschaftlerinnen reflektiert und miteinbezogen werden. Wir wollen und werden den Anteil von Professorinen in einzelnen Fachgebieten und der Gesamtheit der Hochschullehrenden in Zukunft weiter erhöhen. Die Gremien, insbesondere die Berufungskommissionen, haben und werden wir stetig dafür sensibilisieren.

Das Präsidium fasst die vorbereitenden Maßnahmen zusammen und beschließt den weiteren Verlauf.

Das Präsidium veröffentlicht die Ausschreibung der Professur oder der Juniorprofessur. Parallel wird durch die Gremien der Hochschule die Berufungskommission zusammengesetzt.

Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur sind in § 15 des Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG). Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen wird bei Professuren folgendes vorausgesetzt:

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2. die pädagogische Eignung für die Lehre an der Hochschule,

3. die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und

4. darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle

a) zusätzliche wissenschaftliche (Absatz 4) oder zusätzliche künstlerische Leistungen (Absatz 5) oder

b) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen werden durch eine Juniorprofessur, durch eine Habilitation oder durch eine gleichwertige wissenschaftliche Tätigkeit nachgewiesen.

 

Die Voraussetzungen für die Berufung auf Juniorprofessuren ist in § 18 HmbHG genannt. Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen wird bei Juniorprofessuren folgendes vorausgesetzt:

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2. pädagogische Eignung,

3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.

Die herausragende Qualität einer Promotion ist nach der Rechtssprechung in der Regel eine Promotion mit der Note “summa cum laude” / “sehr gut mit Auszeichnung”.

Welche Unterlagen bei einer Bewerbung auf eine Professur oder Juniorprofessur an der HafenCity Universität Hamburg einzureichen sind (ebenso wie die Bewerbungsfrist und die Adressatin bzw. der Adressat) können Sie dem Ausschreibungstext entnehmen. In der Regel sind dies:

  1. das Bewerbungsformular;
  2. Motivationsschreiben;
  3. Forschungs- und Lehrkonzept;
  4. Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs;
  5. Verzeichnis zur Publikationen, Vorträgen und anderes; Werksportfolio; ähnliches;
  6. Verzeichnis der bislang gehaltenen Lehrveranstaltungen unter Angabe der Art und des Titels der Lehrveranstaltung, des Studienjahrs und Semesters, der Hochschule sowie des Umfangs in Semesterwochenstunden;
  7. Nachweise erfolgter Lehrevaluationen;
  8. Übersicht der Drittmittelforschung unter Angabe des Projektmittelgebers, des Titel des Projektes, des Zeitraumes, der eigenen Projektrolle, des Umfang des Mittelvolumes sowie ggf. von Besonderheiten;
  9. Kopien der Urkunde von Master/Magister/Diplom-Grad und Doktor/-innengrad; ggf. Habilitationsurkunde.

Auf der Grundlage des Ausschreibungstextes und der Funktionsbeschreibung legt die Berufungskommission Auswahlkriterien und deren Gewichtung fest und trifft eine Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Anhörungen.

Die Vorauswahl durch die Mitglieder der Berufungskommission ist geprägt durch eine umfangreiche Einarbeitung in die Bewerbungsunterlagen und eine tiefgehende Diskussion zu jeder Bewerberin / zu jedem Bewerber im Lichte der Ausschreibung, der Auswahlkriterien und untereinander.

Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zur Anhörung an die HafenCity Universität eingeladen.

Die Anhörung ist dreigeteilt. Einem hochschulöffentlichen Fachvortrag, einer Lehrprobe vor Studierenden und einem nicht öffentlichen Gespräch mit der Berufungskommission.
Möglich ist bei Professuren mit Laboren noch eine Rundführung mit Gespräch der Leitung möglich.

Für jede Bewerberinnen und jeden Bewerber, die die Berufungskommission in die engere Wahl zieht, bestellt sie mindestens zwei externe, in der Regel vergleichende Gutachten.

Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag. Dieser soll drei Namen enthalten und muss ausführlich begründet sein.

Der Vorschlag wird dem Präsidium und dem Hochschulsenat zusammen mit der Dokumentation des gesamten Auswahlverfahrens vorgelegt. Auf die sorgfältige Erstellung dieser Unterlagen legen wir mit Blick auf Rechtskonformität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit großen Wert.
 

Nach der Prüfung des Berufungsvorschlags und der vorgelegten Verfahrensdokumentation entscheidet das Präsidium über die geeignetste Bewerberin oder den geeignetsten Bewerber und über den Fortgang des Berufungsverfahrens.  Im Anschluss erteilt das Präsidium der Bewerberin oder dem Bewerber auf Listenplatz 1 im Regelfall einen Ruf.

Bei Ruferteilung auf W2- und W3-Professuren bietet das Präsidium der Bewerberin oder dem Bewerbern zugleich an, Berufungsverhandlungen in Bezug auf die Ausstattung der Professur und die persönlichen Bezüge zu führen. Im Vorwege wird darüber ein Informationsschreiben übersandt.

Kontakt

Der Berufungsbeauftragte

Adrian Ebert

Tel.: +49 (0) 40 300 880 52 03

E-Mail: hcu-berufungsbeauftragter@vw.hcu-hamburg.de

Adresse

HafenCity Universität Hamburg

Henning-Voscherau-Platz 1

Raum 4.034

20457 Hamburg