Visum

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie in der Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes nachschlagen. Auf dieser mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amts finden Sie alle Informationen zur Visabeantragung und was für Ihre Staatsangehörigkeit aktuell gültig ist.

Bitte beantragen Sie Ihr Visum unbedingt rechtzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, da die Bearbeitungszeit 2 bis 3 Monate betragen kann.

Wir empfiehlen Ihnen deshalb, direkt nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit Ihrer Bewerberbestätigung ein Studienbewerbervisum zu beantragen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie bei Erhalt eines Studienplatzes rechtzeitig zu Studienbeginn einreisen können. 

Bitte beachten Sie, dass 3-monatige Schengen-Visa (Touristenvisum, Besuchsvisum,Geschäftsvisum, Sprachkursvisum ohne Studienabsicht) nicht in der Bundesrepublik Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt werden können. Vielmehr müssten Sie zunächst wieder ausreisen und könnten erst mit einem speziellen Studentenvisum der zuständigen Auslandsvertretung wieder zum Studium einreisen.