Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Wenn Sie sich über die Möglichkeit der Studiumsfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG informieren wollen, wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Hamburg.

„Beratung zur Studienfinanzierung (BAföG, Stipendien, Studienkredite, Darlehen u.a.) erhalten Sie ebenfalls im Studierendenwerk Hamburg.

BaföG-Beauftragte an der HCU

Wenn Sie einen Nachweis über Ihren Studienverlauf oder Ihr voraussichtliches Studienende für das BAföG-Amt benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen BAföG-Beauftragten Ihres Studienprogramms.

Bitte reichen Sie bei Ihrem BaföG-Beauftragten IMMER

1. das vollständig digital ausgefüllte Formular
2. Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus Ihrem ahoi-Account)
3. aktuell gültige Onlinesemesterunterlagen (ahoi-Account "Meine Dokumente")

Ohne diese kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Die BAföG-Formblätter finden Sie hier.

Eine BAföG-Beratung wird durch die BaföG-Beauftragten oder das Studienbüro nicht durchgeführt, bitte wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges BAföG-Amt.

 

Architektur

Prof. Dr. Jörn Düwel

E-Mail: joern.duewel(at)hcu-hamburg.de

 

Bauingenieurwesen und Geomatik / Geodäsie und Geoinformatik

Herr Prof. Dr.-Ing Martin Jäschke

Bitte reichen Sie die Unterlagen digital ein: leistungsbescheinigungen-bafoeg_biw-geo(at)hcu-hamburg.de

Vera Vorreiter - Studienbüro - Raum 4.125

 

Kultur der Metropole / Kultur - Digitalisierung - Metropole, Stadtplanung und Urban Design

Prof. Dr. Thomas Krüger

Bitte reichen Sie die Unterlagen postalisch oder digital ein:

Susanne Stellwagen - Studienbüro - Raum 4.125

susanne.stellwagen(at)hcu-hamburg.de

 

Resource Efficiency in Architecture and Planning (REAP)

Prof. Dr. Ingo Weidlich

E-Mail: ingo.weidlich(at)hcu-hamburg.de   

 

Technische Gebäudeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur

N.N.

 

 

Hinweise

§ 9 BAföG-Bescheinigung

Erhalten Sie bereits Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, so wird Ihnen die § 9 BAföG-Bescheinigung für das BAföG-Amt automatisch mit Rückmeldung in den ahoi Account eingestellt (Onlinesemesterunterlagen).

 

BAföG-Teilerlass

Ein leistungsabhängiger BAföG-Teilerlass nach §18 Abs. 2 und 2a BAföG ist nur noch für diejenigen Studierenden zu erreichen, die ihre Abschlussprüfung bis zum 31.12.2012 abgelegt haben. D.h. für Studierende, die ihre Abschlussprüfung ab dem 01.01.2013 ablegen, entfällt die Möglichkeit des leistungsabhängigen BAföG-Teilerlasses. Einen Antrag auf einen leistungsabhängigen BAföG-Teilerlass können Sie nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids beim Bundesverwaltungsamt stellen.