Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Wenn Sie sich über die Möglichkeit der Studiumsfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG informieren wollen, wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Hamburg.

„Beratung zur Studienfinanzierung (BAföG, Stipendien, Studienkredite, Darlehen u.a.) erhalten Sie ebenfalls im Studierendenwerk Hamburg.

Die BAföG-Formblätter finden Sie hier.

 

 

 

§ 48 BAföG-Leistungsbescheinigung

Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, müssen im Verlauf Ihres Studiums (in der Regel ab dem 5. Fachsemester) eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG beim BAföG-Amt Hamburg vorlegen. Diese Leistungsbescheinigung können Sie sich selbst in ihrem ahoi Studierenden-Account unter dem Menüpunkt „Studienergebnisse“ erstellen und ausdrucken. Seitens der Universität bedarf es keiner weiteren Bestätigung.

Die in Absprache zwischen HCU und BAföG-Amt festgelegte Mindesthöhe von Leistungspunkten zur weiteren Förderung sind:

Bachelor-Studienprogramm 3. Fachsemester 4. Fachsemester 5. Fachsemester
Architektur 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Bauingenieurwesen 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Geodäsie und Geoinformatik 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Kultur - Digitalisierung - Metropole 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Stadtplanung 60 CP's 80 CP's 100 CP's
Technische Gebäudeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur 60 CP's 80 CP's 100 CP's

 

 

BAföG-Beauftragte in den Studienprogrammen

Wenn Sie einen Nachweis über Ihr voraussichtliches Studienende für das BAföG-Amt benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen BAföG-Beauftragten Ihres Studienprogramms.

 

Prof. Dr. Jörn Düwel

E-Mail: joern.duewel(at)hcu-hamburg.de