Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)

Erasmus+ unterstützt Kurzzeitaufenthalte von Lehrenden an Partnerhochschulen in Programmländern, die über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Allgemeine Informationen zur ECHE finden Sie auf der Website des DAAD.

Voraussetzung ist ein bestehendes Inter-Institutional Agreement (bilaterales Abkommen) zwischen der HCU Hamburg und der jeweiligen Gasthochschule, das eine Mobilität zu Lehrzwecken ausdrücklich vorsieht.

Aktuelle Liste der HCU Partnerhochschulen finden Sie hier.

Lehrveranstaltungen können in unterschiedlichen Formaten stattfinden, darunter Seminare, Vorlesungen, Tutorien, Kolloquien sowie die Betreuung von Doktorand*innen. Dabei ist zu beachten, dass die physische Anwesenheit der Lehrkraft erforderlich ist.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:

  • Professor:innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur entsendenden Hochschule
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende, die in der Lehre tätig sind
  • Doktorand:innen, die in der Lehre tätig sind

Lehraufenthalte im Rahmen von Erasmus+ leisten einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der HCU Hamburg. Sie fördern die interkulturellen und internationalen Kompetenzen des Lehrpersonals und ermöglichen den Austausch von Fachwissen und Lehrmethoden im europäischen Kontext. Zudem bieten sie die Gelegenheit, Lehrerfahrungen im internationalen Umfeld zu sammeln den Auf- und Ausbau länderübergreifender Netzwerke und Kooperationsprojekte aktiv mitzugestalten.

Das International Office begrüßt es sehr, wenn Sie Ihren Lehraufenthalt dazu nutzen, Studierende der Gasthochschule über die Möglichkeit eines Austauschstudiums an der HCU zu informieren. Wenn Sie dafür Informationsmaterial über die HCU benötigen, wenden Sie sich an das International Office.

Teilnehmende erhalten eine finanzielle Förderung für Reise- und Aufenthaltskosten (Erasmus Grant). Die Höhe der Fördersätze richtet sich nach dem Zielland und der Aufenthaltsdauer. Die Fördersätze werden von der Europäischen Kommission vorgegeben und variieren je nach Länderkategorie des Partnerlandes.

Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort.

Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Die Förderung für „grünes Reisen“ besteht aus einem erhöhten Reisekostenzuschuss (je nach Pauschale der Entfernungskategorie) und kann darüber hinaus mit einer Förderung für bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen kombiniert werden. Eine Übersicht der Fördermaßnahmen zu „Green Travel“ finden Sie hier.

Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen bewilligt, ersetzen sie eine Reisekostenunterstützung. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Daher bitten wir Sie, die Belege min. zwei Monate vor Ausreise an hcu-staff-mobility(at)vw.hcu-hamburg.de zu schicken.

  • Zusatzförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:

    Mitarbeitende an Hochschulen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, welche für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden, können – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – über die Heimathochschule Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen.  Weitere Informationen finden Sie hier.
     
  • Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten:

    Mitarbeitende an Hochschulen, welche für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule (ab dem Projekt 2022) bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) über die Heimathochschule eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier

Ausführliche Informationen finden Sie im aktuellen Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung.

  • Es werden Personalmobilitäten in Programmländern gefördert, die nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sind.
  • Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen mind. 2 Tagen und max. 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
  • Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, wird die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden.
  • Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Weitere Informationen beim DAAD unter www.eu.daad.de/sta 

Bewerbungen für die Lehrendenmobilität (STA) sind laufend möglich, solange Fördermittel verfügbar sind; es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Die Bewerbung sollte jedoch mindestens zwei Monate vor Reiseantritt eingereicht werden.

Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Grant für Ihre Kurzzeitdozentur erfolgt über die Datenbankanwendung Mobility-Online. Registrieren Sie sich in Mobility-Online und füllen Sie das Online-Bewerbungsformular für einen Auslandsaufenthalt aus. Bitte geben Sie bei der Bewerbung ausschließlich Ihre HCU E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@hcu-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen HCU E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden. Falls Sie bereits in Mobility Online registriert sind, erkennt das System Ihre Angaben automatisch, sofern Sie dieselben persönlichen Daten angeben, die Sie bei Ihrer vorherigen Bewerbung verwendet haben. Vervollständigen Sie Ihre Personenstammdaten bzw. überprüfen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, falls Sie bereits im System registriert waren. 

Für die Beantragung einer STA-Förderung ist in Mobility-Online eine Einladung bzw. Zusage der Gasteinrichtung hochzuladen. Das Einladungsschreiben sollte Angaben zur Gastinstitution, zum Zeitraum und zum Zweck ihrer Mobilität, inkl. Lehrumfang in Stunden, enthalten.

Bitte beantworten Sie alle Fragen zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Mobility Online so detailliert wie möglich. Ihre Antworten werden Bestandteil des Mobility Agreements und des Grant Agreements.

Die Auswahl für Erasmus+- Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) erfolgt im Rahmen einer Begutachtung eingegangener Bewerbungen durch das International Office. Letzteres entscheidet über eine Förderung anhand folgender Kriterien:

  • Fachliche Relevanz und institutioneller Nutzen (HCU & Partner)
  • Beitrag zur Internationalisierung von Lehre und Studium
  • Erwarteter Nutzen für die reisende Lehrperson und die Studierenden
  • Nachhaltigkeit / Folgeaktivitäten

Mitarbeitende, die erstmals an einer Erasmus-Mobilität teilnehmen, erhalten im Rahmen der Bewertung zusätzliche Punkte. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich.

Eine Förderung von Mitarbeitenden aus möglichst verschiedenen Bereichen wird angestrebt.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung.

Mit einem Erasmus+ Grant ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission, die NA DAAD noch die HafenCity Universität Hamburg (HCU) übernehmen eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen, insbesondere nicht für Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen oder Verlust/Beschädigung von Sachen. Es besteht daneben der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. 

Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, insbesondere:

  • Krankenversicherung
    Im Falle einer innereuropäischen Mobilität umfasst die nationale Krankenversicherung des/der Teilnehmenden während des Aufenthalts in einem anderen EU-Land eine Grundabsicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Dieser Schutz reicht möglicherweise nicht für alle Situationen aus, z. B. im Falle einer Rückführung oder eines besonderen medizinischen Eingriffs; es empfiehlt sich daher ggf. eine ergänzende private Krankenversicherung. Bei außereuropäischer Mobilität ist eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
     
  • Haftpflichtversicherung 
    Die Teilnehmenden sind im Rahmen ihrer Tätigkeit bei genehmigten Dienstreisen grundsätzlich für berufliche Risiken über die dienstliche Haftpflicht bzw. Unfallversicherung abgesichert. Für private Risiken empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung. 
     
  • Unfallversicherung und Absicherung schwerer Erkrankungen
    Im Rahmen genehmigter Dienstreisen besteht für dienstliche Risiken der gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser ersetzt jedoch nicht die Eigenverantwortung für weitere, insbesondere private Risiken im Ausland. Teilnehmende sollten eine ergänzende Absicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit) in Betracht ziehen.
     
  • Risikolebensversicherung
    Diese kann insbesondere die Rückführung im Todesfall abdecken.
     
  • Optional: Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Reisetickets und Gepäck
    Diese Absicherung kann in vielen Fällen als Zusatz einer Reiseversicherung enthalten sein, sollte aber ggf. separat abgeschlossen werden.
     
  • Optional: Reiseversicherung
    Da die HCU die Mittel nur für realisierte Reisen verwenden darf, können wir die vorab entstandenen Kosten einer nicht angetretenen Reise leider nicht übernehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Reise und schließen gegebenenfalls eine geeignete Reiserücktrittsversicherung ab. Eine Reiseversicherung kann zusätzliche Risiken abdecken, z. B. Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Gepäckverlust.

Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Diese beinhaltet Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung (inkl. Rückführung), Tarif 720. Nähere Auskünfte beim DAAD, Versicherungsstelle 0228/882 8770Der Antrag kann über https://www.meindaad.de/de/ gestellt werden.

Hinweis: Die vorstehenden Hinweise dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, den Versicherungsschutz eigenverantwortlich sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die im Grant Agreement aufgeführten Pauschalen in Ihrer Steuererklärung als Einnahmen angeben müssen. Die tatsächlich angefallenen Kosten können Sie als Werbungskosten geltend machen. Das Grant Agreement gilt dabei als Nachweis der Einnahmen. Bewahren Sie zudem alle Belege über Ihre Ausgaben sorgfältig auf, um diese bei Rückfragen durch das Finanzamt nachweisen zu können.

  • Sachkosten (Druckkosten etc.) können nicht aus den Mobilitätsmitteln übernommen werden.
  • Änderungen (bspw. Verkürzung der Mobilität, Änderung An- und Abreisetag, Abreiseort (Hinfahrt), Verschiebungen) sind umgehend per E-Mail hcu-staff-mobility(at)vw.hcu-hamburg.de mitzuteilen.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der Mittel.
  • Stornokosten können nicht erstattet werden. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
  • Bitte buchen Sie Reise und Unterkunft erst, wenn das „Mobility Agreement for Teaching“ von allen drei Parteien unterzeichnet und das Grant Agreement von beiden Seiten unterzeichnet vorliegt. Buchungen, die vor Vorliegen dieser Dokumente erfolgen, geschehen auf eigenes Risiko. Bitte beachten Sie außerdem: Sollte es zu einem kurzfristigen Rücktritt kommen, müssen bereits ausgezahlte Pauschalen ggf. zurückgefordert werden.
  • Werden mit der Erasmus+ Mobilität Urlaube verbunden, so sind diese Kosten von den mobilen Personen selbst zu tragen.
  • Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisebedingungen (Auswärtiges Amt).
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" des Auswärtigen Amts einzutragen.

Merkblätter und Checklisten

Nachhaltiges Reisen

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