
Englischkenntnisse
Bewerber:innen, die sich für die unten aufgeführten Master-Studienprogramme bewerben wollen, müssen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen.
Bitte reichen Sie unbedingt zur Bewerbung einen Nachweis über Ihre Englischkenntnisse ein.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Nachweis erbringen, dass Sie zu einer entsprechenden Sprachprüfung angemeldet sind oder die Prüfung bereits abgelegt wurde und das Prüfergebnis noch aussteht, kann der Sprachnachweis zur Immatrikulation (in der ersten Augusthälfte) nachgereicht werden. In diesem Fall erfolgt eine Zulassung unter der Bedingung, den fehlenden Sprachnachweis fristgerecht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, können Sie nicht immatrikuliert werden und die vorherige ausgesprochene Zulassung verliert Ihre Gültigkeit.
Übersicht aller anerkannten Nachweise von Englischkenntnissen
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die anerkannten Nachweise von Englischkenntnissen an der HCU.