Zulassung

Möchten Sie an der HCU promovieren, dann informiert Sie die Promotionsordnung über die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Zulassung. Das zentrale Gremium für die Zulassung zur Promotion sowie zur Durchführung des Promotionsverfahrens ist der Promotionsausschuss. Auf den Seiten des Promotionsausschusses sowie auf der Einstiegsseite zur Promotion finden Sie sämtliche für die Promotion wichtigen Dokumente und Formulare.

Promovierende in der Individualbetreuung können nach Genehmigung ihres Exposés durch die Erstbetreuerin oder den Erstbetreuer anhand des Formulars  direkt beim Promotionsausschuss die Zulassung zur Promotion beantragen. Als zugelassene Promovendin oder zugelassener Promovend immatrikulieren Sie sich mit dem entsprechenden Formular an der HCU.

Sollten Sie Interesse haben, im Rahmen eines Graduiertenkollegs, eines Promotionsprogrammes oder einer Forschungsnachwuchsgruppe zu promovieren, informieren Sie die jeweiligen Seiten der Kollegs, Programme und Gruppen über die Ausschreibung freier Plätze. Die Auswahl als Promovierende durch die jeweiligen Betreuungsteams der Kollegs, Programme und Gruppen geht der Zulassung durch den Promotionsausschuss voraus.

Nach der Zulassung empfiehlt die HCU den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, die eine zielführende Bearbeitung und Betreuung des jeweiligen Promotionsprojektes unterstützen soll.