Outgoing - Wege ins Ausland
Das International Office betreut Studierende der HCU, die einen Studienaufenthalt oder Auslandspraktikum in einem anderen Land planen. Darüber hinaus pflegt das International Office zahlreiche Kontakte zu Universitäten und Organisationen, die weiterführende Informationen zu den Themen Auslandsstudium und -praktikum oder zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes geben können. Nicht zuletzt vermitteln wir Ihnen auch Kontakte zu Studierenden die bereits an Ihrem Wunschziel waren oder stellen Ihnen Erfahrungsberichte zur Verfügung. Von diesen erhalten Sie dann wichtige Tipps, Hinweise und authentische Eindrücke über Universitäten, Studienbedingungen oder Praktika im Ausland.
HIER BEWERBEN FÜR DIE FÖRDERUNG EINES AUSLANDSSEMESTERS WINTERSEMESTER 2026/27 und SOMMERSEMESTER 2027
Einen geballten Überblick erhalten Sie zum Startschuss der jährlichen Bewerbungsphase (01. Dezember bis 31. Januar) in unserer Infoveranstaltung "Go Out - Deine Chance im Ausland" am 2. Dezember 2025 über Zoom.
Infoveranstaltung verpasst? Kein Problem, hier finden sich die Folien.
Antworten auf viele Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt finden Sie außerdem in unseren FAQ's!
Welche Partnerhochschulen hat die HCU? Schauen Sie gerne in die Liste der aktuellen Partnerhochschulen
Auch wenn Sie noch nicht im kommenden Jahr ins Ausland gehen möchten: Nehmen Sie die Gelegenheit zur Vorinformation in unseren allgemeinen Infoveranstaltungen möglichst frühzeitig wahr, um Ihr Studium entsprechend planen zu können. Darüber hinaus, die Informationen, die Sie auf unseren Seiten finden, können eine individuelle Beratung nicht ersetzen – kommen Sie vorbei, sprechen Sie uns an! Wir bieten Ihnen rund um das Thema Auslandsaufenthalt ausführliche Erstberatung sowie konkrete Hilfestellung bei der Bewerbung an einer unserer Partnerhochschulen.
Erfahrungsberichte: Gerne lassen wir Ihnen Erfahrungsberichte zukommen. Schreiben Sie uns hierfür bitte einfach eine E-Mail an hcu-outgoing(at)vw.hcu-hamburg.de mit folgenden Informationen: Partneruniversitäten und Studiengang.
Die meisten HCU-Studierenden realisieren ihren Auslandsaufenthalt über das ERASMUS+ Programm der EU. Folgende Länder nehmen an ERASMUS+ teil: alle 27 EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Lichtenstein, die Republik Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Austausche mit der Schweiz laufen nicht über das Erasmus+ Programm, sondern werden komplett von der Schweiz über das Programm SEMP finanziert. Die Bewerbung läuft gleichwohl zeitgleich und in derselben Form wie ERASMUS+.
Im Rahmen von ERASMUS+ und SEMP haben Studierende der HCU die Möglichkeit, an einer der über 40 Partnerhochschulen der HCU in 19 Ländern jeweils für mindestens 2 bis höchstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) zu studieren. Die Vermittlung der Studierenden an eine ERASMUS+ Partnerhochschule erfolgt durch das International Office der HCU, das auch den Bewerbungsprozeß und die Auswahl der Stipendiat:innen organisiert.
- Ihr ERASMUS+ Aufenthalt muss zwischen 3 und 12 Monaten dauern
- Sie sind bei Bewerbung mindestens im 3. Studienfachsemester Bachelor und regulär an der HCU eingeschrieben
- Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellandes
- Es besteht ein inter-institutionelles ERASMUS+ Abkommen mit dem Studiengang der Partnerhochschule
- Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich
- wenn Sie im selben Studienabschnitt schon einmal für mehr als 9 Monate über ERASMUS+ gefördert worden sind
- falls Sie während Ihres Bachelor-Studiums schon einmal mit ERASMUS+ im Ausland waren, beginnt eine neue Förderphase mit wiederum maximal 12 Monaten, sobald Sie in den Master übergehen
- Analoges gilt in der dritten Studienphase für Doktorand:innen
- Um ERASMUS+ /SEMP Austauschplätze und Semesterstipendien bewerben Sie sich online im International Office der HCU. Der Link zur Bewerbung für ERASMUS+ / SEMP im Wintersemester 2026/27 bzw. Sommersemester 2027 wird Anfang Dezember 2025 freigeschaltet.
- Ihre Bewerbungsunterlagen müssen ausschließlich digital über die Plattform Mobilty Online bis zum 31. Januar 2026 beim International Office der HCU eingegangen sein. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
- Über den Start der Bewerbungsphase 2026/27 und der dazugehörigen Informationsveranstaltung informieren wir alle Studierenden per E-Mail und Social Media.
- Beantwortung der Motivationsfragen (Mobility Online)
- kommentierte Wunsch-Kursliste (geben Sie an, welche Studienleistungen (Prüfungen / Studienarbeit / Thesis) Sie an der Gasthochschule erbringen wollen und wie sich dieses Vorhaben in Ihr HCU-Studium einfügt.
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Wintersemester)
- Sprachnachweis für Englisch (akzeptiert werden Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS, VHS-Sprachkursschein, DAAD-Sprachzeugnis, Abizeugnis etc.)
- Sprachnachweis für die Sprache Ihres Gastlandes (sofern Sie einen haben)
- Ausdruck Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen (Ahoi Studienergebnisse)
- Ausdruck der Kurse des laufenden Semesters (Ahoi Veranstaltungsliste)
- Master-Studierende: Kopie des Bachelor-Zeugnisses (muss nicht beglaubigt sein)
- Bewerbungen an Kunstakademien: Portfolio
- die Bewerbungen werden im International Office auf Vollständigkeit geprüft
- fachliche Kriterien: akademische Qualifikation, Studienleistung (Note und Anzahl ECTS), Dauer des Studiums
- Sprachkenntnisse (Englischkenntnisse bzw. Kenntnisse der Lehrsprache (wenn andere)
- Motivation und Begründung des Auslandsaufenthaltes bzw. Studienziele
- Wahl der Hochschule (Platzangebot, sowie kommentierte Kurswahlliste)
- erkennbar gut geplantes, realistisches Studienvorhaben
- außerfachliche Kriterien wie Engagement z.B. in hochschulpolitischen Belangen (Fachschaftsrat, Senat, Asta etc.), int. Buddy Programm und weiteren politischen, sozialen, kulturellen Interessen
Die Bewilligung der Erasmus-Mittel durch den DAAD erfolgt Ende Mai/ Anfang Juni. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss für Studierende des nächsten akademischen Jahres festgelegt. Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach Ihrer Aufenthaltsdauer, dem Gastland und ob Sie Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag haben. Dabei werden die Länder je nach Lebenshaltungskosten in drei Kategorien unterteilt. Abhängig von der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme für mindestens zwei Monate (mindestens 60 Tage) und maximal tagesaktuell berechnet und mit der entsprechenden Länderkategorie multipliziert. Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden das International Office der HCU zuständig.
Erasmus-Mobilitätszuschuss für das Akademisches Jahr 2025/2026 und 2026/27
- Ländergruppe 1: 600 € pro Monat (20 € pro Tag): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Ländergruppe 2: 540 € pro Monat (18 € pro Tag): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zyper
- Ländergruppe 3: 540 € pro Monat (18 € pro Tag): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die finanzielle Förderung beträgt für das akademische Jahr 2025/26 in allen Ländergruppen maximal vier Monate (120 Tage). Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (erste Rate: 70%, zweite Rate: 30%).
Die finanzielle Förderung für das akademische Jahr 2026/27 kann erst Anfang Juni 2026 festgelegt werden und beträgt bei allen Ländergruppen mindestens zwei Monate (60 Tage) und maximal 4 Monate (120 Tage). Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (erste Rate: 70%, zweite Rate: 30%).
Top-Up Aufstockungsbetrag
Stipendiat:innen erhalten zusätzlich 250€ pro geförderten Monat (8,33 € pro Tag), wenn sie einer der hier genannten Zielgruppen zugehörig sind:
Reisen mit Kind
Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich. Dabei ist eine Doppelförderung des Kinds auszuschließen. Der Nachweis wird mittels der Geburtsurkunde und dem Betreuungsnachweis im Gastland erbracht.
Alternativ, wenn die entstehenden Aufwendungen nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden können und deutliche finanzielle Mehrkosten entstehen, kann ein Realkostenantrag für eine Förderung von bis zu 15.000 Euro gestellt werden. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ausreise beim DAAD eingereicht werden. Bitte sprechen Sie das International Office dazu an.
Behinderung
Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr. Als Nachweis wird ein ärztliches Attest eingereicht.
Alternativ, wenn für die Mobilität als Student:in mit einer Behinderung deutliche finanzielle Mehrkosten entstehen, kann ein Realkostenantrag für eine Förderung von bis zu 15.000 Euro gestellt werden. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ausreise beim DAAD eingereicht werden. Bitte sprechen Sie das International Office dazu an.
Chronische Erkrankung
Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht. Als Nachweis wird ein ärztliches Attest eingereicht.
Erstakademiker:in
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, sodass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht. Studierende müssen eine Ehrenwörtliche Erklärung einreichen. Im Falle einer Prüfung müssen entsprechende Nachweise vorgezeigt werden können.
erwerbstätige Studierende
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate angedauert haben und muss im Zeitraum von bis zu zehn Monaten vor Antritt der Mobilität ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen. Im Falle einer Prüfung müssen entsprechende Nachweise vorgezeigt werden können (z. B. Lohnabrechnungen).
Green Travel – grünes Reisen
Wenn Sie mindestens die Hälfte der Reise mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (z. B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft, zu Fuß) von Hamburg hin und zurück zu Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie den Zuschuss für "grünes Reisen" beantragen.
Die durch das grüne Reisen zusätzlich anfallende Reisedauer werden in der Berechnung des Stipendiums berücksichtigen. Sie erhalten pro grünen Reisetag min. 18 € bis max. 28 €, abhängig von der Ländergruppe des Reiseziels und der Inanspruchnahme eines Top-Up Aufstockungsbetrages. Die maximale Anzahl an grünen Reisetagen beträgt sechs Tage und bezieht sich insgesamt auf Hin- und Rückreise. Dabei gilt
- Hinreise
ein Reisetag ab einer reinen Reisedauer von vier Stunden
zwei Reisetage ab einer reinen Reisedauer von zwölf Stunden,
drei Reisetage ab einer reinen Reisedauer von 24 Stunden.
- Rückreise
ein Reisetag ab einer reinen Reisedauer von vier Stunden
zwei Reisetage ab einer reinen Reisedauer von zwölf Stunden
drei Reisetage ab einer reinen Reisedauer von 24 Stunden
Reisetage die nicht grün, also beispielsweise alleine mit dem Auto oder im Flugzeug gereist werden, können nicht als grüne Reisetage gerechnet werden.
Zur Zeit unterhält die HCU Kooperationen zur studentischen Mobilität mit folgenden Partneruniversitäten (außerhalb von ERASMUS+ / SEMP)
- FAMU, Florida Agricultural and Mechanical University, USA (Architektur)
- IAU, Universidade de São Paulo, Brasilien (Architektur, Stadtplanung, Urban Design, REAP)
- FADU, Universidad de Buenos Aires, Argentinien (Architektur, Stadtplanung, Urban Design, REAP)
- SKKU, Sungkyunkwan University, Korea (Architektur, REAP, BIW, Stadtplanung, Urban Design)
Ihre Bewerbung um einen Platz an einer der genannten Universitäten wird gemeinsam mit der Vergabe eines PROMOS-Studienstipendiums geprüft. PROMOS ist ein Mobilitätsprogramm des DAAD, das Auslandsaufenthalte Studierender weltweit fördert. Die HafenCity Universität Hamburg vergibt im Rahmen des PROMOS-Programmes Semesterstipendien für Studienaufenthalte für die Dauer von bis zu sechs Monaten an oben genannte Partnerhochschulen.
Finanzierung
Für die Semesterstipendien können monatliche Teilstipendien von 450€/550€, plus Reisekosten vergeben werden. Die tatsächliche Förderdauer hängt allerdings von der Gesamtzahl der genehmigten Anträge ab.
- eventuell, wenn Sie eine anderweitige finanzielle Förderung für ihren Auslandsaufenthalt von öffentlichen oder privaten Stiftungen erhalten. Falls Sie Stipendiat:in einer Stiftung sind (auch für Ihr Studium in Deutschland), erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Stipendiengeberin, ob diese Ihren Auslandsaufenthalt fördern würde. Die meisten öffentlichen und privaten Stiftungen und Begabtenförderungswerke fördern auf Antrag auch studienbezogene Auslandsprojekte Ihrer Stipendiat:innen.
- wenn Sie für eine Promotion eingeschrieben sind, Ihnen steht aber nach wie vor eine Bewerbung direkt beim DAAD offen.
- wenn Sie schon einmal über PROMOS gefördert wurden.
- wenn Sie für denselben Aufenthalt über ERASMUS+ gefördert werden.
- online über Mobility Online
- die Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester im Sommersemester 2027 (endet am 31. Januar 2026)
- Beantwortung der Motivationsfragen (Mobility Online)
- kommentierte Wunsch-Kursliste (geben Sie an, welche Studienleistungen (Prüfungen / Studienarbeit / Thesis) Sie an der Gasthochschule erbringen wollen und wie sich dieses Vorhaben in Ihr HCU-Studium einfügt.
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Wintersemester)
- Sprachnachweis für Englisch (akzeptiert werden Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS, VHS-Sprachkursschein, DAAD-Sprachzeugnis, Abizeugnis etc.)
- Sprachnachweis für die Sprache Ihres Gastlandes (sofern Sie einen haben)
- Ausdruck Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen (Ahoi Studienergebnisse)
- Ausdruck der Kurse des laufenden Semesters (Ahoi Veranstaltungsliste)
- Master-Studierende: Kopie des Bachelor-Zeugnisses (muss nicht beglaubigt sein)
- Bewerbungen an Kunstakademien: Portfolio
- die Bewerbungen werden im International Office auf Vollständigkeit geprüft
- fachliche Kriterien: akademische Qualifikation, Studienleistung (Note und Anzahl ECTS), Dauer des Studiums
- Sprachkenntnisse (Englischkenntnisse bzw. Kenntnisse der Lehrsprache (wenn andere)
- Motivation und Begründung des Auslandsaufenthaltes bzw. Studienziele
- Wahl der Hochschule (kommentierte Kurswahlliste)
- erkennbar gut geplantes, realistisches Studienvorhaben
- außerfachliche Kriterien wie Engagement z.B. in hochschulpolitischen Belangen (Fachschaftsrat, Senat, AStA etc.), int. Buddy Programm und weiteren politischen, sozialen, kulturellen Interessen
Bitte besuchen Sie vor der Bewerbung eine der Infoveranstaltungen "Go Out - Deine Chance im Ausland".
Ein Erasmus+ Praktikum im Ausland ist genau das richtige für Studierende oder frisch Graduierte, die praxisnah lernen wollen und dabei das Gastland aus dem Blickwinkel der Arbeitswelt kennenlernen möchten. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich bei der Praktikumsgeberin um einen kleinen Familienbetrieb oder einen Großkonzern handelt.
- Ihr ERASMUS+ Praktikum muss zwischen 2 und 12 Monaten dauern
- Graduiertenpraktika müssen innerhalb von 12 Monate nach dem Studium abgeschlossen sein
- Sie sind bei Bewerbung mindestens im 3. Studienfachsemester Bachelor und regulär an der HCU eingeschrieben
- Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellandes
- Sie streben ein Praktikum in einem der 33 teilnehmenden Programmländer an (sehr gut begründete Ausnahmefälle erlauben ein Praktikum außerhalb, in den sogenannten Partnerländern)
- die Suche eines Praktikumsplatzes übernehmen Sie selbst und eigenverantwortlich
- bei Bewerbung verfügen Sie vorzugsweise bereits über die Zusage einer Praktikumsgeberin
- wenn Sie im selben Studienabschnitt schon einmal für mehr als 10 Monate über ERASMUS+ gefördert worden sind
- falls Sie während Ihres Bachelor-Studiums schon einmal mit ERASMUS+ im Ausland waren, beginnt eine neue Förderphase mit wiederum maximal 12 Monaten, sobald Sie in den Master übergehen
- Analoges gilt in der dritten Studienphase für Doktorand:innen
- wenn Sie ein Praktikum an einer EU-Institution und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, anstreben.
- Für eine Förderung mit ERASMUS+ für ein Auslandspraktikum bewerben Sie sich online im International Office der HCU. Der Link zur Bewerbung für ein ERASMUS+ Praktikum für das Sommersemester 2026 und/oder Wintersemester 2026/27 wird Anfang Dezember 2025 freigeschaltet.
- Für frühere Praktikumsvorhaben wenden Sie sich bitte direkt an das International Office.
- Ihre Bewerbungsunterlagen müssen ausschließlich digital über die Plattform Mobilty Online bis zum 31. Januar 2026 beim International Office der HCU eingegangen sein. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
- Über den Start der Bewerbungsphase und der dazugehörigen Informationsveranstaltung informieren wir alle Studierenden per E-Mail und Social Media.
- Beantwortung der Motivationsfragen (Mobility Online)
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Sprachnachweis für Englisch (akzeptiert werden Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS, VHS-Sprachkursschein, DAAD-Sprachzeugnis, Abizeugnis etc.)
- Sprachnachweis für die Sprache Ihres Gastlandes (sofern Sie einen haben)
- Ausdruck Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen (Ahoi Studienergebnisse)
- Ausdruck der Kurse des laufenden Semesters (Ahoi Veranstaltungsliste)
- Master-Studierende: Kopie des Bachelor-Zeugnisses (muss nicht beglaubigt sein)
- die Bewerbungen werden im International Office auf Vollständigkeit geprüft
- fachliche Kriterien: akademische Qualifikation, Studienleistung (Note und Anzahl ECTS), Dauer des Studiums
- Sprachkenntnisse (Englischkenntnisse bzw. Kenntnisse der Lehrsprache (wenn andere))
- Motivation und Begründung des Auslandsaufenthaltes bzw. Praktikumsziele
- erkennbar gut geplantes, realistisches Vorhaben
- außerfachliche Kriterien wie Engagement z.B. in hochschulpolitischen Belangen (Fachschaftsrat, Senat, AStA etc.), int. Buddy Programm und weiteren politischen, sozialen, kulturellen Interessen
Kontakt
Lothar Dessilla HafenCity Universität Hamburg Tel. +49 (0)40 300880 - 5209
Sarah Neumann HafenCity Universität Hamburg Tel. +49 (0)40 300880 - 4182 | Gotlind Birkle HafenCity Universität Hamburg Tel. +49 (0)40 300880 - 2724
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