Vorpraxis/Baustellenpraktikum
Die Vorpraxis von mindestens 6 Wochen (BSPO 2023) effektiver Dauer, d.h. Arbeitswochen in Vollzeit ohne Urlaubsanrechnung, müssen alle Studierenden des Bachelor-Studienprogramms Technische Gebäudeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur abgeleistet haben. Voll anerkannt werden abgeschlossene Ausbildungen aus ausgewählten Berufen des Bauhaupt- und Nebengewerbes. Über die Anrechnung von sonstigen Ausbildungszeiten wird im Einzelfall entschieden.
Diese handwerkliche Tätigkeit auf Baustellen oder in sonstigen Produktionsstätten der Bauwirtschaft ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Bachelorstudium.
Die Vorpraxis kann, muss aber nicht, vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Die Vorpraxis soll spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Thesis nachgewiesen werden.
Nähere Informationen, u.a. über die Anforderungen und die Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten, über die Regelungen zum Anerkennungsverfahren sowie über die Möglichkeit, die Vorpraxis auch während des theoretischen Studiums zu absolvieren, enthalten die “Richtlinien für die Vorpraxis”:


