Thesisprüfung
Die Thesis ist die Abschlussarbeit des jeweiligen Studienprogramms. Nach der geltenden Besonderen Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienprogramms ist vorgesehen, dass Sie die Thesisprüfung in Ihrem letzten Semester absolvieren.
Bevor Sie mit Ihrer Thesis beginnen, müssen Sie die Zulassung zur Thesisprüfung beantragen. Stellen Sie dazu bitte beim Prüfungsamt einen formlosen Antrag per E-Mail oder Ticket an die Studierendenverwaltung. Das Prüfungsamt überprüft anhand Ihrer ahoi-Studienergebnisse, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie vom Prüfungsamt ein Formular für die Anmeldung Ihrer Thesis. Bitte gehen Sie mit diesem Formular zu den Erst- und Zweitprüfenden Ihrer Thesisprüfung und lassen Sie sich das Thema der Thesis sowie das Ausgabedatum und die Abgabefrist von ihnen bestätigen. Es ist erforderlich, dass beide Prüfenden auf dem Anmeldeformular unterschreiben.
Reichen Sie das Formular mit allen Angaben und Unterschriften bitte umgehend in der Infothek ein. Die Eintragung der Anmeldung Ihrer Thesis im ahoi-Webportal erfolgt durch die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes in der Studierendenverwaltung.
Die Bearbeitungszeit Ihrer Thesis beginnt mit dem Tag, an dem das Thema an Sie ausgegeben wird.
Das auf dem Anmeldeformular angegebene Thema wird auf Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Bitte schreiben Sie leserlich und prüfen Sie die Angaben zu Ihrer Thesisprüfung in Ihrem ahoi-Account, nachdem Ihre Anmeldung in ahoi eingetragen wurde.
Sie können das Thema Ihrer Thesis nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit vollständig zurückgeben.
Beide Prüfenden Ihrer Thesis sollten Mitglieder der HCU sein und in dem Studienprogramm lehren, in dem Sie Ihre Thesisprüfung absolvieren. Mindestens eine*r Ihrer Prüfenden muss ein*e Professor*in der HCU sein, die*der in Ihrem Studienprogramm lehrt.
Im Ausnahmefall kann auch eine Person, die kein Mitglied der HCU ist, als Zweitprüfer*in Ihrer Thesis tätig werden ("externe*r Prüfer*in"), wenn sie fachlich einschlägig ausgewiesen ist und mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt. In diesem Fall muss der Prüfungsausschuss der Wahl Ihrer Prüfer*innen zustimmen. Bitte legen Sie dazu das Formular für die Anmeldung Ihrer Thesis dem Prüfungsausschussmitglied Ihres Studienprogramms zur Entscheidung und Unterschrift vor, bevor Sie es im Prüfungsamt einreichen.
Wenn Sie Ihr Studium seit dem Wintersemester 2015/16 und die Thesisprüfung seit Juni 2017 begonnen haben, beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für eine Bachelorthesis insgesamt maximal um vier Wochen, für eine Masterthesis maximal um acht Wochen verlängert werden kann.
Möchten Sie eine Verlängerung Ihrer Bearbeitungszeit beantragen, verwenden Sie bitte das vorgegebene Antragsformular und reichen Sie dieses in der Infothek ein. Begründen Sie Ihren Antrag und fügen Sie Nachweise für die von Ihnen benannten Gründe bei.
Bei einer Erkrankung ist eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) im Original beizufügen. Falls Sie von ihrem Arzt keine Ausfertigung für ihren Arbeitgeber in Papierform ausgestellt bekommen, reichen Sie bitte ihre unterschriebene Ausfertigung für den Versicherten ein. Bitte achten Sie auf die Unterschrift, da die Version für den Versicherten oftmals nicht unterschrieben ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich ihre Diagnose unkenntlich zu machen. Falls Sie von ihrem Arzt keine Ausfertigung in Papierform ausgestellt bekommen, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die Nachweise müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Entstehung eingereicht werden.
Sie erhalten nach Entscheidung über Ihren Antrag eine E-Mail vom Prüfungsamt, in der Ihre neu festgelegte Abgabefrist genannt wird.
Wichtiger Hinweis für Gruppenarbeiten
Ihre Verlängerung gilt nicht automatisch für Ihre:n Gruppenpartner:in. Falls Sie weiterhin dasselbe Abgabedatum benötigen, muss Ihr:e Gruppenpartner:in einen eigenen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit stellen. Als Begründung geben Sie bitte die Krankheit Ihrer Gruppenpartnerin bzw. Ihres Gruppenpartners an.
Bei der Abgabe Ihrer Thesis müssen Sie in einer Eidesstattlichen Erklärung schriftlich versichern, dass Sie die Thesis selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet haben.
Die Thesis ist spätestens am letzten Tag der Bearbeitungszeit mit der Eidesstattlichen Erklärung digital im Prüfungsamt fristwahrend abzugeben. Wenn Sie Ihre Thesis nicht fristgerecht, also erst nach Ablauf der Bearbeitungszeit, im Prüfungsamt einreichen, gilt diese als "nicht bestanden" (5,0).
Für die digitale Abgabe speichern Sie bitte Ihre Arbeit als PDF in der HCU-Cloud https://cloud.hcu-hamburg.de/ mit dem Dateinamen im Format "Nachname Thesis BA bzw. MA" ab. Achten Sie darauf, die eidesstattliche Erklärung mit einzubinden. Beachten Sie auch, dass Ihre Thesis in einer PDF-Datei abgegeben werden muss, nicht in mehreren Dateien.
Um die Thesis einzureichen, schicken Sie uns den entsprechenden link zum Download bitte unbedingt von Ihrer HCU-mail-Adresse aus an studierendenservice(at)vw.hcu-hamburg.de. Achten Sie darauf, dass die Datei dabei nicht passwortgeschützt ist.
Sollte Ihre Arbeit nicht zu umfangreich sein, können Sie die PDF-Datei auch als Anhang direkt mit Ihrer mail an studierendenservice(at)vw.hcu-hamburg.de einreichen.
Ob Ihre jeweiligen Prüfer*innen für die Bewertung der Arbeit über die digitale Abgabe hinaus noch weitere Unterlagen wie z.B. eine ausgedruckte Version Ihrer Arbeit benötigen, klären Sie bitte individuell mit Ihren Prüfer*innen. Die benötigten weiteren Unterlagen reichen Sie dann auch direkt bei Ihren Prüfer*innen ein, nicht über das Prüfungsamt.