Erasmus+ Staff Mobility for Teaching (STA)

Erasmus+ supports short-term teaching stays at partner universities in programme countries that hold a valid Erasmus Charter for Higher Education (ECHE). General information about the ECHE is available on the DAAD website.

A prerequisite is an existing Inter-Institutional Agreement (bilateral agreement) between HCU Hamburg and the host university, which explicitly provides for staff mobility for teaching purposes.

You can find the current list of HCU partner universities here.

Teaching activities can take various forms, including seminars, lectures, tutorials, colloquia, and supervision of doctoral candidates. Please note that the physical presence of the teaching staff is required.

The following groups are eligible for funding, for example:

  • Professors and lecturers with a contractual relationship to the sending institution
  • Research staff involved in teaching
  • Doctoral candidates engaged in teaching

Teaching stays within the framework of Erasmus+ make an important contribution to the internationalisation of HCU Hamburg. They enhance the intercultural and international competencies of teaching staff and facilitate the exchange of subject-specific knowledge and teaching methods in a European context. Furthermore, they provide the opportunity to gain teaching experience in an international environment and to actively participate in the development of cross-border networks and collaborative projects.

The International Office highly encourages you to use your teaching stay to inform students at the host university about the possibility of studying at HCU Hamburg. If you require informational materials about HCU for this purpose, please contact the International Office.

Participants receive financial support for travel and subsistence costs (Erasmus+ Grant). The amount of the grant depends on the destination country and the duration of the stay. Grant rates are determined by the European Commission and vary according to the country category of the partner country.

Travel costs are calculated using the Distance Calculator. The departure point is always the participant’s home institution.

The financial support for sustainable transport aims to increase the number of mobilities using environmentally friendly means of transport and to reduce the ecological footprint of the Erasmus+ programme. The “Green Travel” funding consists of an increased travel grant (depending on the distance band) and can additionally be combined with funding for up to two extra travel days. An overview of the “Green Travel” funding measures can be found here.

If the standard travel grant according to the distance band does not cover at least 70 % of the actual costs of sustainable travel, participants can be reimbursed for 80 % of the real costs of environmentally friendly travel. If exceptional costs for more expensive journeys are approved, they replace the standard travel support. The application must be justified by the applicant and approved by the National Agency. This requires some lead time. Therefore, we ask that supporting documents be submitted at least two months before departure to hcu-staff-mobility@vw.hcu-hamburg.de.

  • Additional Support for Higher Education Staff with Disabilities or Chronic Illnesses:

    Staff at higher education institutions with a disability or chronic illness, who are funded for an Erasmus+ mobility, can apply through their home institution for reimbursement of additional actual costs upon submission of the appropriate request (real cost application). Further information can be found here.
     
  • Additional Support for Participants Undertaking Mobility with Children:

    Staff at higher education institutions who are funded for an Erasmus+ mobility and travel abroad with their child/children can, from Project 2022 onwards, apply through their home institution for reimbursement of additional actual costs upon submission of the appropriate request (real cost application). Further information can be found here.
     

Detailed information is available in the current Criteria Catalogue for Additional Financial Support.

  • Es werden Personalmobilitäten in Programmländern gefördert, die nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sind.
  • Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen mind. 2 Tagen und max. 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
  • Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, wird die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden.
  • Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Weitere Informationen beim DAAD unter www.eu.daad.de/sta 

Bewerbungen für die Lehrendenmobilität (STA) sind laufend möglich, solange Fördermittel verfügbar sind; es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Die Bewerbung sollte jedoch mindestens zwei Monate vor Reiseantritt eingereicht werden.

Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Grant für Ihre Kurzzeitdozentur erfolgt über die Datenbankanwendung Mobility-Online. Registrieren Sie sich in Mobility-Online und füllen Sie das Online-Bewerbungsformular für einen Auslandsaufenthalt aus. Bitte geben Sie bei der Bewerbung ausschließlich Ihre HCU E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@hcu-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen HCU E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden. Falls Sie bereits in Mobility Online registriert sind, erkennt das System Ihre Angaben automatisch, sofern Sie dieselben persönlichen Daten angeben, die Sie bei Ihrer vorherigen Bewerbung verwendet haben. Vervollständigen Sie Ihre Personenstammdaten bzw. überprüfen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, falls Sie bereits im System registriert waren. 

Für die Beantragung einer STA-Förderung ist in Mobility-Online eine Einladung bzw. Zusage der Gasteinrichtung hochzuladen. Das Einladungsschreiben sollte Angaben zur Gastinstitution, zum Zeitraum und zum Zweck ihrer Mobilität, inkl. Lehrumfang in Stunden, enthalten.

Bitte beantworten Sie alle Fragen zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Mobility Online so detailliert wie möglich. Ihre Antworten werden Bestandteil des Mobility Agreements und des Grant Agreements.

Die Auswahl für Erasmus+- Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) erfolgt im Rahmen einer Begutachtung eingegangener Bewerbungen durch das International Office. Letzteres entscheidet über eine Förderung anhand folgender Kriterien:

  • Fachliche Relevanz und institutioneller Nutzen (HCU & Partner)
  • Beitrag zur Internationalisierung von Lehre und Studium
  • Erwarteter Nutzen für die reisende Lehrperson und die Studierenden
  • Nachhaltigkeit / Folgeaktivitäten

Mitarbeitende, die erstmals an einer Erasmus-Mobilität teilnehmen, erhalten im Rahmen der Bewertung zusätzliche Punkte. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich.

Eine Förderung von Mitarbeitenden aus möglichst verschiedenen Bereichen wird angestrebt.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung.

Mit einem Erasmus+ Grant ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, die NA DAAD noch die HCU haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.

Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:

  • Ggf. Reiseversicherung
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Darüber hinaus sollten Teilnehmer:innen im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.

Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Nähere Auskünfte beim DAAD, Versicherungsstelle 0228/882 294.

Da die HCU die Mittel nur für realisierte Reisen verwenden darf, können wir die vorab entstandenen Kosten einer nicht angetretenen Reise leider nicht übernehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Reise und schließen gegebenenfalls eine geeignete Reiserücktrittsversicherung ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie die im Grant Agreement aufgeführten Pauschalen in Ihrer Steuererklärung als Einnahmen angeben müssen. Die tatsächlich angefallenen Kosten können Sie als Werbungskosten geltend machen. Das Grant Agreement gilt dabei als Nachweis der Einnahmen. Bewahren Sie zudem alle Belege über Ihre Ausgaben sorgfältig auf, um diese bei Rückfragen durch das Finanzamt nachweisen zu können.

Sachkosten (Druckkosten etc.) können nicht aus den Mobilitätsmitteln übernommen werden.

Änderungen (bspw. Verkürzung der Mobilität, Änderung An- und Abreisetag, Abreiseort (Hinfahrt), Verschiebungen) sind umgehend per E-Mail hcu-staff-mobility(at)vw.hcu-hamburg.de mitzuteilen.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der Mittel.

Stornokosten können nicht erstattet werden. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.

Bitte buchen Sie Reise und Unterkunft erst, wenn das „Mobility Agreement for Teaching“ von allen drei Parteien unterzeichnet und das Grant Agreement von beiden Seiten unterzeichnet vorliegt. Buchungen, die vor Vorliegen dieser Dokumente erfolgen, geschehen auf eigenes Risiko. Bitte beachten Sie außerdem: Sollte es zu einem kurzfristigen Rücktritt kommen, müssen bereits ausgezahlte Pauschalen ggf. zurückgefordert werden.

Werden mit der Erasmus+ Mobilität Urlaube verbunden, so sind diese Kosten von den mobilen Personen selbst zu tragen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisebedingungen (Auswärtiges Amt). Tragen Sie sich bei Interesse in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) ein.