Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Erasmus+ STT)
Hinweis: Das STT-Mobilitätsprogramm wird aktuell vorbereitet. Weitere Informationen und Bewerbungsstart folgen in Kürze.
Das Erasmus+ Programm fördert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen in Programmländern. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu. Prüfen Sie die Fördervoraussetzungen und lassen Sie sich durch typische Weiterbildungsformate inspirieren.
1. Sprachreisen
Erasmus+-Sprachreisen stehen allen TVP Beschäftigten offen und bieten eine hervorragende Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse vor Ort aufzufrischen oder gezielt zu vertiefen – und dabei zugleich die interkulturellen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Damit der Sprachkurs über das Erasmus+ Programm gefördert werden kann, muss es sich um eine Sprachenschule innerhalb des Erasmusraums handeln und es müssen mindestens 270 Minuten Unterricht täglich erfolgen. Sprachkurse innerhalb Deutschlands können nicht über Erasmus+ gefördert werden.
2. Staff Training Weeks
Viele europäische Hochschulen bieten regelmäßig themenspezifische Weiterbildungswochen an, sogenannte Staff Training Weeks. Diese richten sich häufig an Beschäftigte bestimmter Arbeitsbereiche wie z.B. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, IT oder Bibliothekswesen. Einen aktuellen Überblick über die Angebote bietet die IMOTION-Plattform (Integration and Promotion of Staff Training Courses at Universities across Europe).
3. Job Shadowing / Hospitation
Beim Job Shadowing hospitieren Mitarbeitende an einer Gastuniversität und arbeiten gemeinsam mit Kolleg:innen an einem individuell vereinbarten Arbeitsplan. Ziel ist der wechselseitige Austausch von Erfahrungen, Ideen und neuen Perspektiven für den eigenen Arbeitsbereich. Für diese Art der Mobilität sollten Interessierte geeignete Gasteinrichtungen selbstständig recherchieren und konkrete Vorstellungen zu den Inhalten des Arbeitsprogramms mitbringen.
4. Workshops und Seminare
Die Teilnahme an internationalen Workshops und Seminaren bietet Beschäftigten die Möglichkeit, sich gezielt fachlich weiterzubilden, neue Methoden kennenzulernen und Best Practices aus anderen Institutionen zu übernehmen. Gleichzeitig fördern diese Formate den Austausch und die Vernetzung mit internationalen Kolleg:innen. Voraussetzung ist, dass ein klarer Bezug zur eigenen beruflichen Tätigkeit besteht und die Veranstaltung eine aktive Lernkomponente beinhaltet (reine Konferenzteilnahmen sind nicht förderfähig).
Wer kann teilnehmen?
Das Programm steht allen TVP Beschäftigten der HCU Hamburg offen, z. B.:
- Bibliothek
- Facility Management
- Finanzabteilung
- Forschung
- International Office
- IT
- Labore
- Lehrorganisation
- Öffentlichkeitsarbeit
- Personalabteilung
- Sekretariate
- Verwaltung
Ihre Vorteile:
- Ausbau der Sprachkompetenz – praxisnah im internationalen Umfeld
- Fachliche Weiterbildung – durch Trainings und Workshops an europäischen Hochschulen
- Individuell abgestimmtes Programm – klare Ziele und strukturierter Aufenthalt
- Einblicke und Best Practices – neue Ansätze für den eigenen Arbeitsbereich
- Stärkung interkultureller Kompetenzen – durch internationale Zusammenarbeit
- Aufbau von Netzwerken – Kontakte zu Kolleg:innen knüpfen und pflegen
- Neue Impulse für den Arbeitsalltag – Motivation und Perspektivwechsel
Anerkennung:
STT-Mobilitäten werden als dienstlich veranlasste Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anerkannt. Voraussetzung ist die vorherige Genehmigung durch die zuständige Stelle sowie der Abschluss eines Mobility Agreements, in dem Ziele und Inhalte der Maßnahme festgelegt werden. Die Zeit der Mobilität zählt als reguläre Arbeitszeit, und Ihre Teilnahme wird als Fortbildungsmaßnahme offiziell dokumentiert. Für die Eintragung in Ihre Personalakte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg:innen der Personalabteilung.
Teilnehmende erhalten eine finanzielle Förderung für Reise- und Aufenthaltskosten (Erasmus Grant). Die Höhe der Fördersätze richtet sich nach dem Zielland und der Aufenthaltsdauer. Die Fördersätze werden von der Europäischen Kommission vorgegeben und variieren je nach Länderkategorie des Partnerlandes. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort.
Beispiel: Teilnahme an einem 5-tägigem Englischsprachkurs in Cork, Irland
Ausgangsdaten:
- Distanz (Luftlinie laut Distance Calculator): 1.253,49 km
- Erasmus-Tagespauschale für Irland (Länderkategorie 1): 180 EUR / Tag
- Dauer der Veranstaltung: 5 Tage
- Reisetage: 2
- Reisekostenpauschale (Standard / nicht-grün): 309 EUR
Berechnung:
- Tagespauschale: 7 Tage (5 Programmtage + 2 Reisetage) × 180 EUR = 1.260 EUR
- Reisekostenpauschale: 309 EUR
Gesamtförderung: 1.569 EUR
Kursgebühren:
Ggf. über das Weiterbildungsbudget Ihrer Abteilung finanzierbar – bitte hierzu die Vorgesetzten ansprechen.
Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Die Förderung für „grünes Reisen“ besteht aus einem erhöhten Reisekostenzuschuss (je nach Pauschale der Entfernungskategorie), der einmalig gezahlt wird, und kann darüber hinaus mit einer Förderung für bis zu 2 zusätzlichen Reisetagen kombiniert werden. Eine Übersicht der Fördermaßnahmen zu „Green Travel“ finden Sie hier.
Beispiel: Teilnahme an einer 5-tägigen Staff Week in Madrid, Spanien
Ausgangsdaten:
- Distanz (Luftlinie laut Distance Calculator): 1.785,95 km
- Erasmus-Tagespauschale für Spanien (Länderkategorie 2): 160 EUR / Tag
- Dauer der Veranstaltung: 5 Tage
- Reisetage: 4 (Zugreise)
- Reisekostenpauschale (Green Travel): 417 EUR
Berechnung:
- Tagespauschale: 9 Tage (5 Programmtage + 4 Reisetage) × 160 EUR = 1.440 EUR
- Reisekostenpauschale (Green Travel): 417 EUR
Gesamtförderung: 1.857 EUR
Kursgebühren:
Ggf. über das Weiterbildungsbudget Ihrer Abteilung finanzierbar – bitte hierzu die Vorgesetzten ansprechen.
Zusatzförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
Mitarbeitende an Hochschulen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, welche für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden, können – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – über die Heimathochschule Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mitarbeitende an Hochschulen, welche für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule (ab dem Projekt 2022) bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) über die Heimathochschule eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Sprachkurse, die über Erasmus+ gefördert werden, dauern in der Regel 2 bis 10 aktive Tage an einer Sprachschule im Erasmus+ Raum. An der HCU Hamburg kann das Erasmus+ Budget aktuell bis zu 5 aktive Tage finanzieren + Reisetage.
- Der Sprachkurs muss von einer anerkannten Bildungseinrichtung oder seriösen Anbieterorganisation durchgeführt werden – keine privaten Einzelstunden.
- Am Ende des Sprachkurses muss eine Bescheinigung über die Teilnahme mit Kursdauer und Lerninhalten (Certificate of Attendance) ausgestellt werden.
- Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
- Wenn die Aufnahmeeinrichtung eine Hochschule ist, muss sie eine Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) besitzen. Ein Erasmus+ Vertrag zwischen der Hochschule und der HCU Hamburg ist keine Voraussetzung.
- Wenn die Gastinstitution keine Hochschule ist, muss die Einrichtung (z. B. NGO, Behörde, Forschungsinstitut) in einem Erasmus+ Programmland liegen.
- Die Mobilität kann mindestens 2 Tage (exkl. Reisezeit), maximal 2 Monate dauern. An der HCU Hamburg kann das Erasmus+ Budget aktuell bis zu 5 aktive Tage finanzieren + Reisetage.
- Online-Formate (Blended Mobility) sind unter bestimmten Bedingungen möglich, aber reine virtuelle Mobilitäten werden nicht gefördert.
- Nach Abschluss der Erasmus+ Personalmobilität (Training Week, Job Shadowing etc.) muss eine Teilnahmebescheinigung (Certificate of Attendance) eingereicht werden.
- Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
Mit einem Erasmus+ Grant ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, die NA DAAD noch die HCU haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:
- Ggf. Reiseversicherung
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
Darüber hinaus sollten Teilnehmer:innen im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.
Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Diese beinhaltet Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung (inkl. Rückführung), Tarif 720. Nähere Auskünfte beim DAAD, Versicherungsstelle 0228/882-8770. Der Antrag kann über https://www.meindaad.de/de/ gestellt werden.
Da die HCU die Mittel nur für realisierte Reisen verwenden darf, können wir die vorab entstandenen Kosten einer nicht angetretenen Reise leider nicht übernehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Reise und schließen gegebenenfalls eine geeignete Reiserücktrittsversicherung ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie die im Grant Agreement aufgeführten Pauschalen in Ihrer Steuererklärung als Einnahmen angeben müssen. Die tatsächlich angefallenen Kosten können Sie als Werbungskosten geltend machen. Das Grant Agreement gilt dabei als Nachweis der Einnahmen. Bewahren Sie zudem alle Belege über Ihre Ausgaben sorgfältig auf, um diese bei Rückfragen durch das Finanzamt nachweisen zu können.
- Sachkosten (Druckkosten etc.) können nicht aus den Mobilitätsmitteln übernommen werden.
- Änderungen (bspw. Verkürzung der Mobilität, Änderung An- und Abreisetag, Abreiseort (Hinfahrt), Verschiebungen) sind umgehend per E-Mail hcu-staff-mobility(at)vw.hcu-hamburg.de mitzuteilen.
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der Mittel.
- Stornokosten können nicht erstattet werden. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
- Bitte buchen Sie Reise und Unterkunft erst, wenn das „Mobility Agreement for Training“ von allen drei Parteien unterzeichnet und das Grant Agreement von beiden Seiten unterzeichnet vorliegt. Buchungen, die vor Vorliegen dieser Dokumente erfolgen, geschehen auf eigenes Risiko. Bitte beachten Sie außerdem: Sollte es zu einem kurzfristigen Rücktritt kommen, müssen bereits ausgezahlte Pauschalen ggf. zurückgefordert werden.
- Werden mit der Erasmus+ Mobilität Urlaube verbunden, so sind diese Kosten von den mobilen Personen selbst zu tragen.
- Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisebedingungen (Auswärtiges Amt).
- Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" des Auswärtigen Amts einzutragen.
Merkblätter und Checklisten
Merkblatt Erasmus+ Staff Training Mobility (STT)
Checkliste zur Antragsstellung Erasmus+ Staff Training Mobility (STT)
Nachhaltiges Reisen
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