Beschreibung

Elektromobilitätskonzept Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein

Gemäß § 2 Abs. 1 des „Kirchengesetz zur Förderung des Klimaschutzes in der Evangelisch‐
Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Klimaschutzgesetz – KlSchG) vom 31.10.2015“ möchte die
Nordkirche ihre Treibhausgasemissionen bilanziell bis zum Jahr 2050 schrittweise auf null
senken. Erreicht werden soll diese „CO2‐Neutralität“ insbesondere durch eine Reduzierung des
Energieverbrauchs durch Bedarfsreduktion, durch die effiziente Nutzung und Speicherung von
Energie sowie durch die Nutzung erneuerbarer Energien.

Als erste kirchliche Einrichtung Deutschlands erstellt der Kirchenkreis Hamburg‐West/Südholstein ein
kommunales Elektromobilitätskonzept, mit dem die Mobilitätsstrukturen des Kirchenkreises
untersucht und Vorschläge für deren künftige Gestaltung unterbreitet werden.

Das Fachgebiet Umweltgerechte Stadt- und Infrastrukturplanung der HCU hat sich für die Durchführung des Projektes, das vom BMVI gefördert und durch die NOW koordieniert wurde, erfolgreich beim Kirchenkreis beworben.

Laufzeit

Dezember 2017 - November 2018