Vorpraxis/Baustellenpraktikum

Die Vorpraxis von mindestens 6 Wochen (BSPO 2023) effektiver Dauer, d.h. Arbeitswochen in Vollzeit ohne Urlaubsanrechnung, müssen alle Studierende des Bachelorstudiengangs technische Gebäudeazusrüstung mit Digitaler Infrastruktur abgeleistet haben. Voll anerkannt werden abgeschlossene Ausbildungen aus ausgewählten Berufen des Bauhaupt- und Nebengewerbes. Über die Anrechnung von sonstigen Ausbildungszeiten wird im Einzelfall entschieden.

Diese handwerkliche Tätigkeit auf Baustellen oder in sonstigen Produktionsstätten der Bauwirtschaft ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Bachelorstudium.

Die Vorpraxis sollte vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden und sollte möglichst zusammenhängend durchgeführt werden. Die Vorpraxis soll bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters, spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Thesis nachgewiesen werden.

Nähere Informationen, u.a. über die Anforderungen und die Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten, über die Regelungen zum Anerkennungsverfahren sowie über die Möglichkeit, die Vorpraxis auch während des theoretischen Studiums zu absolvieren, enthalten die "Richtlinien für die Vorpraxis" im Bereich Download.

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