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Meilenstein für Honorierung von Architektenleistungen mit BIM
BIM als neue Planungsmethodik hat das Potential die Baubranche und die Berufspraxis der Architekten und Ingenieure fundamental zu verändern.
Noch kommt die Einführung nur zögerlich voran. Neben fehlenden technischen und rechtlichen Standardsstellt die Ermangelung einer gesicherten Kalkulationsbasis für die bei Projekten mit BIM erforderlichen nicht mit den Regelungen der HOAI 2013 als geltendes Preisrecht abgegoltenen Leistungen ein in der Einführungsphase von BIM für große Teile der Branche nicht beherrschbares Risiko dar. Bei allen Fortschritten in den Bemühungen die Rahmenbedingungen für eine breite Einführung von BIM zu verbessern erweist sich die ungeklärte Frage welches Honorar für die bei Projekten mit BIM als angemessen zu betrachten ist als Hemmschuh für die Akzeptanz und die breite Einführung von BIM.
Mit einer Serie von 6 Fachartikeln zum Themenkomplex „Building Information Modelling“ und „Honorierung von Architektenleistungen unter BIM“ hat die „Arbeitsgemeinschaft BIM und Honorar“, bestehend aus den Mitgliedern Dipl.-Ing. (FH) Thomas Bahnert / Thost Projektmanagement, Pforzheim; Dr. Ing. Dietmar Heinrich / Heinrich-Berater, Hamburg und Prof. Dipl.-Ing Reinhold Johrendt / HCU Hamburg; in der Ausgabe Juli / August 2018 der Fachzeltschrift „Der Sachverständige“ u.a. das
erste parametrierte Modell einer Honorierung von Projekten mit BIM
veröffentlicht. Das so, analog HOAI, ermittelte „Ergänzungshonorar“ bildet als parametrierte Pauschale objektiv und nachvollziehbar die Honorierung des Mehraufwands in der Planung gegenüber dem Preisrecht der HOAI ab.
Zur Förderung des fachlichen Diskurses dieses Themenfeldes hat uns der Verlag folgende Links zur Verfügung gestellt:
Der Sachverständige - Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden
„Schwerpunktthema „Building Information Modelling (BIM)“
Aufsätze
Thomas Bahnert / Dietmar Heinrich / Reinhold Johrendt
Building Information Modeling (BIM)
• Der neue Planungsprozess (S. 191)
• Prozessbeteiligte, Grundlagen u. BIM-Prozessleitbild ((S. 193)
• Der Planungsprozess der Objektplanung (S. 198)
• Leistungsbilder unter BIM (S. 203)
• Vorschlag zur Honorierung (S. 207)
• Auswertung der Sachverständigenbefragung ( S. 210)
Aktualisierung
Heft Nr. 11, Stand Januar 2019, des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) bestätigt im Ergebnis das in den o.g. Fachartikel vorgestellte Honorierungsmodell.
Damit liegen jetzt zwei weitgehend übereinstimmende Vergütungsempfehlungen (ABH und AHO) für Projekte mit BIM vor.
Geklärte Rahmenbedingungen hinsichtlich einer angemessenen Vergütung wirken als Impulsgeber einer zunehmenden realen Einführung von BIM in Planung, Bau und Betrieb.