Gründungsgesetz, Satzungen, Hochschulanzeiger und Ordnungen

Gründungsgesetz der HafenCity Universität Hamburg

Grundordnung der HCU Hamburg

Satzung der HafenCity Universität Hamburg über die Verleihung der akademischen Bezeichnung Professor bzw. Professorin

Struktur- und Entwicklungsplan der HCU (StEP) 2021-2027

Satzung zur Evaluation von Studium und Lehre an der HCU

Satzung zur Evaluation von Studium und Lehre an der HCU (PDF)

Satzung zur Evaluation von Studium und Lehre an der HCU vom 11.07.2018

Ordnung der Wahlen zum Hochschulsenat

Geschäftsordnung des Hochschulsenats der HafenCity Universität

Satzung Wechsel Fachhochschul-ProfessorInnen zu Universität

Richtlinie zur Anerkennung einer externen Einrichtung als An-Institut an der HCU

Stellungnahme des Präsidiums zum Strategiepapier der BWF

Wirtschaftsfaktor Hochschule Studie 2015

Hochschulanzeiger 2023

Hochschulanzeiger 2022

Hochschulanzeiger 2021

Hochschulanzeiger 2020

Hochschulanzeiger 2019

Hochschulanzeiger 2018

Hochschulanzeiger 2017

Hochschulanzeiger 2016

Hochschulanzeiger 2012

Inhalt: 3. ÄndS BSPO-Msc-REAP-09

Inhalt: 2. Änd HausO; konsolidierte Fassung der Hausordnung (online gestellt 23.02.2012)

Inhalt: Neuwahl des AStA-Vorstands (eingestellt am 14.02.2012)

Hochschulanzeiger 2011

Inhalt: Inhalts- und Sachverzeichnis 2011 (online gestellt 17.01.2012)

Inhalt: 6. ÄndS BSPO-BA-Arc-09; 7. ÄndS BSPO-BA-Arc-09; 3. ÄndS BSPO-MA-Arc-09; 3. ÄndS BSPO-BA-KM-09 (eingestellt am 26.09.2011)

Inhalt: 3. ÄndS-PromO, PromoO (kF); HS-WahlO (kF); 1. Änd-HausO; HausO (kF) (eingestellt am 08.08.2011)

Inhalt: Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien (eingestellt am 23.06.2011)

Inhalt: 5. ÄndS-BSPO-BA-Arc-09; 2. ÄndS-BSPO-Msc-REAP-09; BZO-MA-Arc-11; BZO_MSc-BIWAE-11; BZO-MSc-Geo-11; BZO-MSc-REAP-11; BZO-MSc-SP-11; BZO-MSc-UD-11 (eingestellt am 18.05.2011)

Inhalt: 4. ÄndS-BSPO-BA-Arc-09 (eingestellt am 17.03.2011

Vom vollständigen Abdruck wurde abgesehen! (eingestellt am 08.03.2011)

Inhalt: 3. ÄndS-BSPO-BA-Arc-09 (eingestellt am 22.02.2011)

Immatrikulationsordnung

Rechtliche Grundlagen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Rechtliche Grundlagen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für einen

Bachelor-Studienplatz finden Sie hier

Master-Studienplatz finden Sie hier

Immatrikulierte Studierende sind während des Besuchs von Hochschulen und Universitäten versichert. Die Versicherung erfolgt über die Unfallkasse Nord.

Der Versicherungsschutz besteht

  • Beim Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Kursen, Repetitorien und Laborpraktika
  • Auf den direkten Wegen von und zur Universität
  • Auf Exkursionen und Studienfahrten, im organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität
  • Bei studienbezogenen Forschungs- und Einzeltätigkeiten, im organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität
  • Beim Hochschulsport
  • Bei praktischen Tätigkeiten im Rahmen von Diplom- und Doktorarbeiten, im räumlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität
  • In der Unibibliothek

Der organisatorische Verantwortungsbereich der Universität beinhaltet einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang. Die Universität muss also Inhalt und Ablauf zumindest (mit-)veranstalten, damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht.

Der Versicherungsschutz besteht nicht

  • Bei Studien und Arbeiten im privaten Bereich
  • Bei eigenverantwortlich gewählten Praktika
  • Bei privat organisierten Exkursionen und Studienfahrten
  • Bei Tätigkeiten während der Beurlaubung
  • Für Frühstudierende
  • Bei Lernen auf Distanz (mit Ausnahmen)
  • Bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten wie Essen und Trinken

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Für einen bestehenden Versicherungsschutz, müssen alle Unfälle möglichst umgehend gemeldet werden. Es gilt die 3-Tages-Frist für die Meldung.
Im Falle des Todes, soll die Meldung unverzüglich nach dem Erhalt der Information erfolgen.

Zur Meldung eines Unfalls, verwenden Sie bitte folgendes Formular:

UNFALLANZEIGE STUDENTEN

Für weitere Informationen zur Versicherung bei der Unfallkasse Nord, klicken Sie hier.
Studierende

Für weitere Informationen zur Versicherung von Beschäftigten der HCU, klicken Sie HIER.

Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur oder von der Universität passieren.

Wegeunfälle sind von Freizeitunfällen abzugrenzen, denn diese passieren im privaten Lebensbereich. Bei Wegeunfällen greift der gesetzliche Versicherungsschutz der Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften. Private Freizeitunfälle sind selbstständig zu versichern.
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Notwendige Umwege sind ebenfalls vom Versicherungsschutz abgedeckt, wenn

• die eigenen Kinder während des Aufenthalts in der Universität untergebracht werden müssen.

• Fahrgemeinschaften mit Studenten auf dem Weg gebildet werden.

• Umleitungen (für eine bestimmte Distanz) aufgrund einer besonderen Verkehrslage gewählt werden müssen.

• der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht wird.
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Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn Umwege persönlich motiviert (eigenwirtschaftlich) sind oder länger als zwei Stunden dauern. (Beispiele)

• Beim Wahrnehmen eines privaten Arzttermins.

• Beim Tätigen privater Einkäufe oder dem Besuch einer Gaststätte.

• Beim Halten an der Tankstelle, um das private Auto zu tanken.

• Wenn die Kinder zu einer Freizeiteinrichtung gebracht werden.

Auch nicht unter dem Versicherungsschutz stehen Alkoholkonsum (auch Restalkohol), Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, Drogenkonsum, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
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Für einen bestehenden Versicherungsschutz, müssen alle Unfälle möglichst umgehend gemeldet werden. Es gilt die 3-Tages-Frist für die Meldung.
Im Falle des Todes, soll die Meldung unverzüglich nach dem Erhalt der Information erfolgen.

Zur Meldung eines Wegeunfalls, verwenden Sie bitte folgendes Formular:

UNFALLANZEIGE STUDENTEN

Für weitere Informationen zur Versicherung bei der Unfallkasse Nord, klicken Sie hier.
Studierende

Brandschutzordnung der HafenCity Universität

Drohnenverordnung

Am 07.04.2017 ist die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 (BGBl. 683) bzw.die „Drohnenverordnung“ in Kraft getreten. Soweit an der HafenCity Universität Hamburg (HCU) Geräte im Bereich der Lehre und/oder Forschung eingesetzt werden, welche unter diese Verordnung fallen, ist beim Betrieb die Beachtung der einschlägigen Vorschriften durch den Steuerer/Betreiber sicherzustellen.

Detaillierte Informationen über die Anforderungen finden Sie z.B. unter folgenden Links:

Mit dem Betrieb der Geräte können u.U. auch weitere rechtliche Belange berührt werden, die ebenfalls durch den Steuerer/Betreiber zu beachten sind, z.B.:

  • Flugverbotszonen, Kontrollzonen
  • Persönlichkeitsrechte
  • Urheberrecht (an Bauwerken)
  • Datenschutz