Prüfungsverwaltung

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen setzt die vorherige Anmeldung zu diesen voraus.

In den Anmeldephasen werden Ihnen je nach Studienprogramm die für Sie wählbaren Lehrveranstaltungen und Module über das ahoi-Webportal angeboten. In der Regel werden Sie mit der Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zu der zugehörigen Prüfung angemeldet.

Bitte wenden Sie sich bei Problemen während der Anmeldung vor Ablauf der letzten Anmeldephase an den ahoi-Support.

Eine Abmeldung muss von Ihnen rechtzeitig beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, im nächsten Prüfungszeitraum an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen, wenn Ihrem Antrag stattgegeben und die Prüfungsabmeldung vorgenommen wird.

Möchten Sie aufgrund einer Erkrankung von einer Prüfung zurücktreten, dann verwenden Sie bitte den Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen.

Dem Antrag ist ein Nachweis über Ihre Erkrankung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) im Original beizufügen. Falls Sie von ihrem Arzt keine Ausfertigung für ihren Arbeitgeber in Papierform ausgestellt bekommen, reichen Sie bitte ihre unterschriebene Ausfertigung für den Versicherten ein. Bitte achten Sie auf die Unterschrift, da die Version für den Versicherten oftmals nicht unterschrieben ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich ihre Diagnose unkenntlich zu machen. Falls Sie von ihrem Arzt keine Ausfertigung in Papierform ausgestellt bekommen, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. 

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die Nachweise müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Entstehung eingereicht werden.

Möchten Sie aufgrund einer technischen Störung während einer Online-Prüfung von einer Prüfung zurücktreten, dann verwenden Sie bitte den Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung aufgrund einer technischen Störung. Dem Antrag ist ein Nachweis über die technische Störung beizufügen.

Möchten Sie sich von einer Prüfung abmelden, da Sie sich zum Zeitpunkt der Prüfung an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule aufhalten, verwenden Sie bitte den Antrag auf "Abmeldung von einer Prüfung aufgrund des Aufenthalts an einer anderen Hochschule“. Bitte informieren Sie sich auch über die Möglichkeit einer Beurlaubung während dieser Zeit.

Dem Antrag auf Prüfungsabmeldung ist ein Nachweis über Ihren Aufenthalt an der anderen Hochschule beizufügen. Da Sie diesen erst erhalten, sobald Sie sich an der entsprechenden Hochschule befinden, ist ein Antrag auf Prüfungsabmeldung frühestens zu diesem Zeitpunkt möglich.

Der Antrag kann spätestens innerhalb des ersten Semesters nach Ihrer Rückkehr gestellt werden, jedoch muss dieser noch vor Beginn des neuen Prüfungszeitraums eingegangen sein.

Haben Sie eine Prüfung bereits bestanden, können Sie diese nicht noch einmal wiederholen. Verbesserungen sind nicht möglich.

Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden, müssen Sie diese im nächsten Prüfungszeitraum wiederholen. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt durch das Prüfungsamt (Ausnahme: Bei Modulstart noch vor dem Wintersemester 2015/16, melden Sie sich bitte per Support-Ticket).

Bitte beantragen Sie die Ergänzungsprüfung bzw. melden sich zu dieser verbindlich an in ahoi über „Hilfe“ -> „Support“ https://cn-ticket.hcu-hamburg.de/open.php/.

Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Matrikelnummer
  • Name
  • Studienprogramm
  • Prüfungsnummer
  • Veranstaltung-/ Modul
  • Prüfer

 

Für BIW-Studierende: Sofern die regelhafte Prüfungsform eine Klausur ist, nehmen Sie am nächsten Klausurtermin teil. Die Klausurtermine werden zu Beginn der Vorlesungszeit veröffentlicht. Es bedarf hier also keiner individuellen Absprache mit den Lehrenden. Diese Regelung gilt nicht für Prüfungen im FaSt-Bereich (z.B. History). Für diese Prüfungen können auch andere Prüfungsformen abgesprochen werden.

Sollte die Ergänzungsprüfung Ihre letzte Prüfungsleistung sein, haben Sie die Möglichkeit, eine andere Prüfungsform, z.B. eine mündliche Prüfung zu beantragen. Bitte wenden Sie sich dann an die entsprechenden Lehrenden und den Prüfungsausschuss.

Bei einer Beurlaubung sind besondere Regelungen hinsichtlich des Ablegens von Prüfungsleistungen zu beachten.

Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie grundsätzlich nicht an Lehrveranstaltungen der HCU teilnehmen und keine Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.

Sie dürfen an Wiederholungsprüfungen teilnehmen, wenn Sie eine Prüfungsleistung im vorherigen Semester nicht bestanden haben. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag für eine Beurlaubung an, ob und an welchen Wiederholungsprüfungen Sie teilnehmen möchten.