Teilzeitstudium

Die HafenCity Universität (HCU) bietet die Möglichkeit, ein Studium in Teilzeit zu absolvieren, sofern Studierende mindestens die Hälfte, aber weniger als ihre volle Arbeitszeit dem Studium widmen können. Es gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der HCU Hamburg in ihrer derzeit gültigen Fassung.


Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium immer für zwei zusammenhängende Semester bewilligt wird. Die Beantragung eines einzelnen Semesters in Teilzeit ist nicht möglich. Es ist ebenfalls nicht möglich, ein Teilzeitstudium für mehr als zwei Semester zu beantragen. Sollte der Grund für das Teilzeitstudium nach zwei Semestern weiterhin vorliegen, ist ein neuer Antrag erforderlich.

Gründe für ein Teilzeitstudium

Als Gründe für die Durchführung des Studiums in Teilzeit werden insbesondere anerkannt:

  • eine Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden,
  • Schwangerschaft und Mutterschutz, Betreuung von Kindern bis zum achten Lebensjahr gemäß dem Elternzeitgesetz, die im eigenen Haushalt leben,
  • Betreuung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr, die im eigenen Haushalt leben,
  • die Betreuung naher pflegebedürftiger Angehöriger,
  • eigene Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung,
  • wesentliche zeitliche Belastung durch ein herausragendes ehrenamtliches, musikalisches oder sportliches Engagement und
  • wesentliche zeitliche Belastung durch Gremientätigkeiten an der HCU oder beim Studierendenwerk.

Antragstellung und Fristen

Möchten Sie Ihr Studium in Teilzeit absolvieren, verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular, welches Ihnen innerhalb des Rückmeldezeitraumes in Ihrem ahoi-Account zur Verfügung gestellt wird. Bitte füllen Sie das Onlineformular aus und schicken es elektronisch ab. Danach drucken Sie das Formular aus, unterschreiben es und reichen es mit den erforderlichen Nachweisen vor Ablauf der Rückmeldefrist im Studierenden Service Center ein. Alle Nachweise müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Einfache Kopien sind nicht ausreichend.

Als Nachweise können anerkannt werden:

  • Schwangerschaft und Mutterschutz, Betreuung von Kindern: ärztliches Attest, aus dem die Schwangerschaft hervorgeht. Ärztliches Attest oder Kopie des Mutterpasses, aus dem Beginn und Ende des Mutterschutzes ersichtlich sind. Geburtsurkunde(n) und Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Kind bzw. die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
  • Betreuung naher pflegebedürftiger Angehöriger: eine selbstständig verfasste Erklärung, dass keine anderen Personen zur Pflege des betreffenden Angehörigen zur Verfügung stehen, außerdem eine Betreuungsurkunde und/oder einen Feststellungsbescheid über den Pflegegrad) und/oder eine Bescheinigung der Pflegekasse und/oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
  • eigene Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung: aktueller Behindertenausweis oder Gleichstellungsbescheinigung, Attest eines Facharztes, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nur die Hälfte der mit dem Studium verbundenen Arbeitszeit aufwenden können und ein Teilzeitstudium empfohlen wird.
  • wesentliche zeitliche Belastung durch ein herausragendes ehrenamtliches, musikalisches oder sportliches Engagement: eine Bescheinigung der Einrichtung, in der Sie sich engagieren, anhand der die zeitliche Belastung durch Ihr Engagement erkennbar wird,
  • wesentliche zeitliche Belastung durch Gremientätigkeiten an der HCU oder beim Studierendenwerk: Eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit, aus der die zeitliche Belastung erkennbar wird und die Dauer der Tätigkeit

Studienfachberatung

Möchten Sie Ihr Studium in Teilzeit betreiben, müssen Sie zuvor an einer Studienfachberatung teilnehmen, um den weiteren Ablauf Ihres Studiums zu planen. Eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einer Studienfachberatung ist Ihrem Antrag im Original beizufügen. Die Bescheinigung finden Sie hier.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Ansprechperson in Ihrem Studienprogramm.

Semesterbeitrag und Rückmeldung

Für die Rückmeldung in das folgende Semester ist es erforderlich, dass der Semesterbeitrag fristgerecht und in voller Höhe gezahlt wird.