Zulassungsverfahren

An der HafenCity Universität werden die Studienplätze für die Master Studienprogramme nach folgenden Quoten vergeben.

1. Nachteilsausgleiche

  •  von der festgelegten Zulassungszahl sind die Bewerber/innen nach § 8 AZO vorweg abzuziehen

2. Vorabquote

  • 10 % Härtequote (für Personen, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde)
  • 2 % Spitzensportlerquote (für Sportler/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Hamburg als Studienort gebunden sind)

3. Hauptquoten

Die nach Abzug der Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben:

  • 90 % Leistungsquote (nach dem Grad der Eignung und Motivation gemäß der besonderen Zulassungsordnung  der jeweiligen Masterstudiengänge)
  • 10 % Wartezeitquote (nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das Masterstudium vergangenen Halbjahre)

 

Bildung der Rangliste nach Leistung und Motivation

Liegen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze vor, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Zur Zeit sind alle Master Studienprogramme außer Geodäsie und Geoinformatik an der HafenCity Universität Hamburg zulassungsbeschränkt.

 

Um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, muss eine Mindestpunktzahl von 35 erreicht werden (§ 3 Abs. 5 BZO Masterstudienprogramm Architektur). Die Vergabe der Punkte erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien:

1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):

a) ECTS-Bewertung:

                  A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)

Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gemäß dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:

                        für die besten 10 %:               30 Punkte

                        für die folgenden 25 %:          20 Punkte

                        für die folgenden 30 %:          10 Punkte

                        für die letzten 35 %:                0 Punkte

Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gemäß der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studiengänge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, Hamburg 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gemäß des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.

Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten kann die Bescheinigung durch eine Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.

b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:

1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)

 

Sie können Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.

2. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, die mindestens einer sechsmonatigen Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) entsprechen (15 Punkte)

3. Vorlage einer Projektarbeit oder mehrerer repräsentativer Projektarbeiten in Form einer Mappe (Portfolio) im Format bis maximal DIN A3, begrenzt auf maximal 15 Seiten, aus der die Fähigkeiten zum Entwerfen, Konstruieren und Realisieren von Vorhaben in Architektur oder Städtebau ersichtlich sein sollen. Die Bewertung der eingereichten Mappen erfolgt in folgenden Bewertungsstufen (maximale Punktzahl: 40):

  • sehr gute Fähigkeiten (40)
  • überdurchschnittliche Fähigkeiten (30)
  • durchschnittliche Fähigkeiten (20)
  • unterdurchschnittliche Fähigkeiten (10) 
  • Fähigkeiten nicht nachgewiesen (0)

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber*innen entscheidet das Los über den Rangplatz.

 

Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm Bauingenieurwesen wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):

a) ECTS-Bewertung:

                  A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)

Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gemäß dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:

                        für die besten 10 %:               30 Punkte

                        für die folgenden 25 %:          20 Punkte

                        für die folgenden 30 %:          10 Punkte

                        für die letzten 35 %:               0 Punkte

Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gemäß der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studiengänge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, Hamburg 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gemäß des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.

Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten kann die Bescheinigung durch eine Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.

b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:

1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)


Sie können Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.

2. Bewertung einer beruflichen Tätigkeit als Bauingenieur mit mindestens einer sechsmonatigen Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) entspricht: (15 Punkte)

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.

 

Das Masterstudienprogramm Geodäsie und Geoinformatik ist nicht zulassungsbeschränkt. Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden zugelassen. Es findet kein Auswahlverfahren statt und es werden keine Ranglisten gebildet.

Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm REAP wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. Die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):

1,0 (50); 1,1 (47,5); 1,2 (45), 1,3 (42,5); 1,4 (40); 1,5 (37,5); 1,6 (35); 1,7 (32,5); 1,8 (30); 1,9 (27,5); 2,0 (25); 2,1 (22,5); 2,2 (20); 2,3 (17,5); 2,4 (15); 2,5 (12,5); 2,6 (10); 2,7 (7,5); 2,8 (5); 2,9 (2,5); > 3,0 (0)

2.  Bewertung der besonderen Vorbildung im Rahmen des eingereichten Abschlusses für die Themenfelder von REAP durch Vorlage einer eigenständigen Zusammenstellung der relevanten Module und Lehrveranstaltungen des Erststudiums durch die Bewerberin oder den Bewerber (maximale Punktzahl: 10):

  • Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP in hervorragender Weise (10)
  • Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP in besonderer Weise (5)
  • Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP (0)


3.  Bewertung der Arbeitserfahrung unter besonderer Berücksichtigung der Relevanz für die Themenfelder des Studiengangs REAP (maximale Punktzahl: 30):

  • fachspezifische berufspraktische Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten (30)
  • fachspezifische berufspraktische Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten bis zu 24 Monaten (15)
  • fachspezifische berufspraktische Zeiten während oder nach dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, die mindestens einer sechmonatigen Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) entsprechen (0)

Sie können Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.

4.  Bewertung der fachspezifischen Motivation zur Aufnahme des REAP-Studiums an der HCU anhand eines von den Studienbewerbern einzureichenden einseitigen Schreibens (maximale Punktzahl: 10):

  • Angaben zu konkreten Zielen oder Forschungsinteressen (10)
  • allgemeine Angaben zu Zielen (5)
  • Schreiben nicht vorhanden oder keine Angaben und Ziele erkennbar (0)

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.

Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm Stadtplanung wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):

a) ECTS-Bewertung:

                  A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)

Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gemäß dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:

                        für die besten 10 %:               30 Punkte

                        für die folgenden 25 %:          20 Punkte

                        für die folgenden 30 %:          10 Punkte

                        für die letzten 35 %:               0 Punkte

Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gemäß der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studiengänge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, Hamburg 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gemäß des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.

Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten kann die Bescheinigung durch eine Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.

b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:

1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)

 

Sie können Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.

3. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten (maximale Punktzahl: 12),

  • die mindestens zwölf Monaten Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses entsprechen (12 Punkte) oder
  • die mindestens sechs Monaten Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses entsprechen (6 Punkte) oder
  • ein fachspezifisches Praktikum vor oder während des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das einer Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) von mindestens drei Monaten entspricht (3 Punkte) oder
  • eine Berufsausbildung in einem der einschlägigen Berufsfelder (3 Punkte).

 

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.

 

Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm Urban Design wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):

a) ECTS-Bewertung:

                  A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)

Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gemäß dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:

                        für die besten 10 %:               30 Punkte

                        für die folgenden 25 %:          20 Punkte

                        für die folgenden 30 %:          10 Punkte

                        für die letzten 35 %:               0 Punkte

Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gemäß der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studiengänge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, Hamburg 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gemäß des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.

Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten kann die Bescheinigung durch eine Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.

b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:

1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)

 

Sie können Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.

2. Motivationsschreiben (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes. Das Motivationsschreiben sollte insbesondere Aufschluss geben über die fachliche Motivation und die Beweggründe Urban Design zu studieren und aufgrund welcher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders geeignet für den Studiengang hält. Der Umfang des Motivationsschreibens soll eine DIN A4 Seite nicht überschreiten. Bewertung des Motivationsschreibens (maximale Punktzahl: 16):

  • fachliche Motivation: a = (4), b = (2), c = (0)
  • Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen: a = (4), b = (2), c = (0)
  • angestrebtes berufliches Tätigkeitsfeld: a = (4), b = (2), c = (0)
  • Schlüssigkeit der Begründung: a = (4), b = (2), c = (0)

Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet.


3. Arbeitsproben, aus denen die Eignung für den gewählten Studiengang hinsichtlich der notwendigen Fertig- und Fähigkeiten ersichtlich ist. Es sollen zwischen drei und fünf Arbeitsproben eingereicht werden. Den vorgelegten Arbeitsproben ist eine Erklärung über die Eigenleistung beizufügen. Bewertung der Arbeitsproben (maximale Punktzahl: 30):

  • konzeptioneller Ansatz: a = (10), b = (6), c = (0)
  • gestalterische oder alternativ wissenschaftliche Kompetenz: a = (10), b = (6), c = (0)
  • Vermittlungsleistung (Darstellungstechniken und Kommunikation): a = (10), b = (6), c = (0)

Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet.


4. fachliche Qualifikationen wie einschlägige Berufsausbildungen oder praktische Tätigkeiten in Form von außerschulischem oder außeruniversitärem Engagement, einschlägige Praktikum, abgeschlossener Berufsausbildung oder bisheriger, für den Studiengang einschlägiger Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung), aufgeführt in Form eines tabellarischen Lebenslaufes mit den entsprechenden Nachweisen der Fertig- und Fähigkeiten, sofern sie über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können. Bewertung fachlicher Qualifikationen (maximale Punktzahl: 32):

  • abgeschlossene Berufsausbildung: (12)
  • einschlägige fachspezifische Berufserfahrung nach erstem Studienabschluss die mindestens einer sechsmonatigen Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) entspricht (20) oder
  • sonstige studienrelevante Tätigkeiten oder Praktika die mindestens einer dreimonatigen Vollzeitbeschäftigung (35 Wochenstunden) entsprechen: (12)

 

5. Soft Skills als weitere studienerfolgsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten. Bewertung der Soft Skills (maximale Punktzahl: 11):

  • besondere Sprachenkompetenz: (2)
  • interkulturelle Kompetenz (z.B. Auslandsaufenthalte während des Studiums oder berufliche Tätigkeiten, Praktika im Ausland): (3)
  • interdisziplinäre Kompetenz (Erfahrungen in disziplinübergreifenden Arbeitsweisen): (3)
  • soziale Kompetenz (ehrenamtliche Tätigkeit in Initiativen, Verbänden und Vereinen etc.): (3)

 

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.

 

Bildung der Rangliste nach Wartezeit

Auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit dem ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss verstrichen sind. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Hochschulabschlussdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen oder ausländischen Hochschule eingeschrieben sein (Studienzeiten sind keine Wartezeiten). Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los.