Digitaler Semesterapparat

Unter den Voraussetzungen des § 60a UrhWissG können Studierenden für die Dauer eines Semesters urheberrechtlich geschützte Materialien zur Nutzung bzw. zum Download in folgendem Umfang angeboten werden:

> Beiträge aus Fachzeitschriften und wiss. Zeitschriften, Abbildungen oder Werke geringen Umfangs (Text bis 25 Seiten, Musik und Film bis 5 Min, Notenedition  < 6 Seiten),
> bis zu 15% eines urheberrechtlich geschützten Werkes,
> vollständiges Werk, wenn es vergriffen ist (seit 2 Jahren nicht mehr lieferbar).

Weitere Informationen zum E-Learning:

> Informationen zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft und FAQ "Was Forschende und Lehrende wissen sollten" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
 

> Kreutzer, Till; Hirche, Tom: Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre - Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content. Hamburg : Multimedia Kontor, 2017. (Link zum PDF)
 

> Das Erklärvideo des niedersächsischen E-Learning-Netzwerks ELAN zeigt am Beispiel einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin,wie urheberrechtlich geschützte Inhalte Studierenden nach § 60a UrhG bereitgestellt werden dürfen.


> Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück; angepasst von E-Learning-Arbeitsgruppe TU Darmstadt; Stand: März 2018 (CC-BY-SA). Klicken Sie zum Vergrößern auf das Schaubild.
 

 

Tipp: Verlinkung

Schriftwerke, die die HCU-Bibliothek lizenziert hat, können Sie in Literaturlisten verlinken, so dass innerhalb des HCU-Netzes der Text direkt aufgerufen werden kann (Infos zur Nutzung von E-Medien).

> Recherchieren Sie den gewünschten Buch- oder Zeitschriftentitel in der HCU-Literatursuchmaschine. Sie können die Trefferliste nach Online-Ressourcen filtern (rechts über "Online").
> E-Books: Klicken Sie den gewünschten Titel an und kopieren Sie die URL.
> Alternativ, vor allem bei Artikeln aus E-Journals, können Sie dauerhafte Links wie DOI nutzen (Screenshot).