Fragen und Antworten zum Urheberrecht

Im Umgang mit gedruckten und elektronischen Büchern und Zeitschriften oder beim Publizieren entstehen häufig vielfältige Fragen zum Urheberrecht - diese greift die folgende Liste auf. Die Antworten sollen allgemeine Hinweise geben und Orientierung im Alltag bieten (Stand: März 2018). Jeder Einzelfall muss konkret am individuellen Sachverhalt geprüft werden; die Antworten stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

Zunächst müssen die Voraussetzungen für den Urheberschutz erfüllt sein (§ 2 UrhWissG). Werke im Sinne des UrhWissG sind nur persönliche geistige, individuelle Schöpfungen. Zu den geschützten Werken zählen u.a. Sprachwerke, Werke der Musik, Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke, Filmwerke, aber auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen. Eine Idee ist übrigens nicht geschützt - sie muss ausgestaltet sein.

Wann sind Werke ohne Zustimmung des Urhebers nutzbar?

70 Jahre nach dem Todes des Urhebers erlischt das Urheberrecht (§ 64 UrhWissG). Ist der Urheberschutz noch nicht abgelaufen, ist die Nutzung möglich, wenn mit dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber ein (Lizenz)Vertrag geschlossen wurde oder dieser eine offene Lizenz vergeben hat (z. B. eine CC-Lizenz).
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sogenannte Schrankenregelungen getroffen. Hierzu gehören unter anderem das Übernehmen urheberrechtlich geschützter Inhalte als Zitat, das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Materialien auf (Lern-)Plattformen für Unterricht und Forschung oder das Vervielfältigen.

Was ist im Rahmen eines Zitats erlaubt?

Die Übernahme fremder Inhalte (Text, Grafik, Foto etc.) als Zitat ist ohne Zustimmung des Urhebers möglich, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist (§ 51 UrhWissG). Das Zitat muss als Beleg für die eigene Aussage dienen, also der Erläuterung, Veranschaulichung oder Untermauerung, nicht zur Auflockerung oder Illustration. Wichtig ist: Übernehmen Sie das Zitat unverändert, kennzeichnen es als solches und geben Sie die Quelle an.

In welchem Umfang darf ich kopieren und scannen?

Das ist vom Verwendungszweck („privater Gebrauch", "sonstiger eigener Gebrauch" und "eigene wissenschaftliche Forschung") abhängig.
Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75% eines Werkes vervielfältigt werden. Die Kopie oder der Scan darf nicht weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden und keinem kommerziellen Zweck dienen. Weitere Details und Anwendungsfälle bzw. Bedingungen regeln §53 und §60c UrhWissG.

Können Materialien für Forschung und Lehre online gestellt werden?

Forschungsgruppen können unter den Voraussetzungen von § 60c UrhWissG für die gemeinsame Forschungsarbeit urheberrechtlich geschützte Materialien nutzen.

Informationen zum Digitalen Semesterapparat finden Sie im Internen Bereich.
 

An wen wende ich mich, wenn ich die Veröffentlichungsrechte einholen möchte?

An den Urheber bzw. Rechteinhaber. Bei Bildern sind die Rechteinhaber häufig im Bildnachweis angegeben (Beispiel), falls nicht hilft nur: nachfragen (beim Webseitenbetreiber, beim Verlag, bei der Verwertungsgesellschaft) oder Bilder mit offenen Lizenz (z.B. CC-Lizenz) verwenden. Recherchetipp für die Suche nach lizenzfreien Bildern: https://search.openverse.engineering/

Haben Sie weitere Fragen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Urheberrecht in der Wissenschaft" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Tel.: +49 (0) 40 42827-5683
E-Mail: digitaledienste(at)hcu-hamburg.de

TIPP

Die Bibliothek bietet individuelle Beratungen, Coffee Lectures und Workshops zu diesem Thema an.
 

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