Visum oder Aufenthaltserlaubnis? Was ist der Unterschied?

Für diejenige, die ihr Heimatland zum ersten Mal verlassen, gibt es hier eine kurze Erklärung des Unterschieds zwischen einem Visum und einer Aufenthaltserlaubnis:

Ein Visum ist eine in einen Pass eingefügte Bestätigung, dass Ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erlaubt ist. Ein Visum kann nur außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (in ihrem Heimatland) beantragt werden und wird bei der Einreise an der Grenze kontrolliert.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Dokument, das ihr Recht bescheinigt, in der Bundesrepublik Deutschland für einen bestimmten Zeitraum zu bleiben. Eine Aufenthaltserlaubnis wird zweckgebunden (z.B. zum Zweck des Studiums) erteilt. Sie  kann nur in der Bundesrepublik beantragt werden. Seit 1. September 2011 wird die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/08/eAT.html ).  Die Eintragung der Aufenthaltserlaubnis im Nationalpass in Form eines Aufklebers findet bis auf seltene Ausnahmen nicht mehr statt.

Nicht-EU BürgerInnen, die nach Deutschland kommen, um hier zu studieren, benötigen beides: ein Visum, um ins Land einzureisen zu dürfen,  und eine Aufenthaltserlaubnis,  um hier bleiben zu dürfen.

Allgemeines

Visumfreie Einreise:

Passinhaber folgender Staaten brauchen kein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland: alle Staaten der Europäischen Union, Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Republik Korea (Südkorea), Neuseeland und USA. StudienanfängerInnen aus den o.g. Staaten (Ausnahme sind EU StaatsbürgerInnen) sollten innerhalb von 3 Monaten nach der Anreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Hamburg beantragen.

Visumpflicht für Deutschland:

Vor der Einreise aus den übrigen Nicht-EU-Staaten muss rechtzeitig bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung (Studienbewerbervisum) oder ein Visum zu Studienzwecken (Studienvisum) beantragt werden (siehe unten). Sie müssen mit zwei bis drei Monaten Bearbeitungszeit für das Visum rechnen.

ACHTUNG! Folgende Visumstypen können nicht in der Bundesrepublik Deutschland in ein Studienaufenthaltserlaubnis umgewandelt werden:

- Touristenvisum
- Besuchsvisum
- Geschäftsvisum
- Sprachkursvisum ohne Studienabsicht

Wenn Sie in Deutschland studieren oder promovieren wollen, sollten Sie ein nationales Visum beantragen. Wer ein Schengen-Visum hat, muss nach spätestens drei Monaten wieder ausreisen. Das Schengen-Visum ist also nicht geeignet, wenn man ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland absolvieren will.

 

Linktipps:

Deutsche Auslandsvertretungen: Die Datenbank des Deutschen Auswärtigen Amtes vermittelt Sie zu den richtigen Ansprechpartnern bei Fragen rund um Visum und Einreise:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht_node.html

Visabestimmungen: Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes erhalten Sie umfassende Informationen zum Visaverfahren und zur Einreise nach Deutschland sowie Antragsformulare in unterschiedlichen Sprachen:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html

 

Visumverfahren für internationale StudienbewerberInnen und StudienanfängerInnen

Studienbewerbervisum (§16 (1a) AufenthG)

  • Damit Sie keine unnötigen Wartezeiten im Visaverfahren haben und Ihr Studium an der HafenCity Universität Hamburg rechtzeitig zum Semesterstart aufnehmen können,
  • an allen semestervorbereitenden Orientierungs- und Informationsveranstaltungen für internationale StudienanfängerInnen teilnehmen und
  • sich für Lehrveranstaltungen rechtzeitig anmelden können,

möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, ein Studienbewerbervisum zu beantragen.

Wer diesen Weg wählt, kann den Visumantrag rechtzeitig – auch vor Eingang der Hochschulzulassung – stellen und somit die rechtzeitige Einreiseerlaubnis vor Studienbeginn sichern.

Für ein Studienbewerbervisum brauchen Sie eine Bewerberbestätigung für internationale StudienbewerberInnen.

Von der HafenCity Universität Hamburg erhalten Sie per E-Mail diese "Bewerberbestätigung", nachdem Sie bei der HCU online im AHOI Portal einen Antrag auf Zulassung gestellt haben.

Diese Bewerberbestätigung sagt nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich eine Zulassung oder Ablehnung der HafenCity Universität Hamburg bekommen werden! Das wird Ihnen erst mit dem Zulassungsbescheid oder Ablehnungsbescheid schriftlich mitgeteilt.

Wenn Sie aber ein Visum benötigen, können Sie mit der Bewerberbestätigung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Studienbewerbervisum beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Bewerberbestätigung und dem Studienbewerbervisum keinen Anspruch auf Zulassung erhalten! Sie sollten also mit dem Studienbewerbervisum erst dann nach Deutschland abreisen, wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben!

Falls Sie sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Ihr Visum abläuft, können Sie die Bewerberbestätigung bei der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen. Die Ausländerbehörde kann aufgrund der Bewerberbestätigung der HafenCity Universität Hamburg Ihr Visum kurzfristig verlängern, bis über Ihren Zulassungsantrag entschieden wurde.

Beim Studienbewerbervisum prüft die deutsche Auslandsvertretung, ob der/die StudienbewerberIn im Besitz eines anerkannten Sekundarabschlusses, eines anerkannten und ausreichend gültigen Passes oder Passersatzes ist und ob monatlich ausreichende finanzielle Mittel, die sich am BAföG-Höchstsatz (zur Zeit ca. 720 EURO) orientieren, zur Verfügung stehen.

Ein Studienbewerbervisum kann bei Erteilung einer Hochschulzulassung in eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Eine Wiederausreise zwischen Studienorientierung und Studienaufnahme ist nicht erforderlich.

Das Risiko bzw. die Kosten (z.B. Visumgebühr) die entstehen, falls eine Hochschulzulassung in der Bundesrepublik Deutschland nicht erreicht werden kann, trägt der / die StudienbewerberIn selbst!

Visum zu Studienzwecken ("Studienvisum" §16 (1) AufenthG)

Sie können das Visum zu Studienzwecken beantragen, sobald Sie von der HCU einen Zulassungsbescheid für das Fachstudium erhalten haben.

Sie bekommen eine Benachrichtigung über die Zulassung (oder Ablehnung) per E-Mail von der HCU Studierendenverwaltung. Darin wird informiert, dass der Zulassungsbescheid (oder Ablehnungsbescheid) zum Download in Ihrem Ahoi Bewerber-Account zur Verfügung steht.

Alle Bescheide sind mit Rechtsbehelfsbelehrung und dem Hinweis auf Erstellung mittels PC-Technik und ohne Unterschrift gültig versehen.

Das Visum zu Studienzwecken wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung – Botschaft, Konsulat – beantragt. Die Auslandsvertretung überprüft die Finanzen und holt die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in der Bundesrepublik Deutschland ein.

Ein Visum zu Studienzwecken kann in eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Eine Wiederausreise ist nicht erforderlich.

ACHTUNG!: Austauschstudierende (z.B. ERASMUS),  Gaststudierende aus HCU Partneruniversitäten im Ausland und Freemover sollen ein Studienvisum für die ganze Dauer des Gaststudiums an der HCU beantragen (1 oder 2 Semester). Damit werden Sie die Kosten für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Hamburg sparen (ca. 110 EUR).