Studien- und Prüfungsordnungen

Studien- und Prüfungsordnungen legen die allgemeinen und fachspezifischen Bestimmungen des Bachelor- und Masterstudiums an der HafenCity Universität (HCU) Hamburg fest. Sie werden vom Hochschulsenat beschlossen. Die Veröffentlichungen und Neubekanntmachungen finden Sie im Amtlichen Anzeiger bzw. seit 2010 im <link universitaet services-und-kontakt downloads internal-link internal link in current>Hochschulanzeiger der HCU.

Allgemeine Studien- und Prüfungsordnungen (ASPO)

Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) gilt für alle Studierenden der HCU – unabhängig davon, in welchem Bachelor- oder Masterstudienprogramm sie immatrikuliert sind. Sie legt die allgemeinen Bestimmungen des Studiums fest. Für Studierende gilt jeweils die ASPO, die zum Zeitpunkt ihrer Immatrikulation in ein Studienprogramm der HCU gültig war. Änderungen, die nach der Immatrikulation beschlossen werden, finden in der jeweils bestimmten Form Anwendung.

Besondere Studien- und Prüfungsordnungen (BSPO)

Die Besonderen Studien- und Prüfungsordnungen (BSPO) legen die fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Bachelor- oder Masterstudienprogramms fest, wie den Studienverlauf und Art und Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen.

Für Studierende gilt grundsätzlich die BSPO, die zum Zeitpunkt ihrer Immatrikulation in das jeweilige Studienprogramm der HCU Hamburg gültig war. Änderungen, die nach der Immatrikulation beschlossen werden, finden in der jeweils bestimmten Form Anwendung. Ein Wechsel der BSPO ist nur in besonderen Ausnahmen möglich.