Stipendien für Studierende der HCU Hamburg

Stipendien für Internationale Studierende der HCU Hamburg

Die folgenden Stipendien richten sich an eingeschriebene internationale Studierende der HCU Hamburg. Wenn Sie sich für eines der Stipendien interessieren, dann lesen Sie die folgenden Informationen  aufmerksam durch.
Ihre Bewerbung kann nur erfolgreich sein, wenn Sie den Ausschreibungskriterien erfüllen und wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einreichen.
 

Besonders engagierte internationale Studierende der HafenCity Universität (HCU) Hamburg können sich auf Stipendien bewerben, die aus DAAD-Mitteln des Auswärtigen Amtes im Rahmen des STIBET I Stipendienprogramms finanziert werden. Die Stipendien werden einmal jährlich ausgeschrieben und in der Regel über einen Zeitraum von fünf Monaten vergeben.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Förderausschuss der HCU Hamburg. Dem Förderausschuss gehören eine Hochschullehrerin / ein Hochschullehrer, ein/eine internationale Studierende der HCU sowie ein/eine Mitarbeiter/Mitarbeiterin des International Office der HCU an. Die Höhe der Stipendien bemisst sich an der Anzahl der ausgewählten Stipendiat*innen, in der Regel wird ein Betrag von 400 € pro Monat und Stipendiat*in nicht unterschritten.

Die nächste Ausschreibung findet ab Mai 2024 statt. Alle Studierenden der HCU werden über den Start der Ausschreibungsfrist informiert, per E-Mail, auf der Homepage der HCU sowie auf Social Media.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
• Sie haben keine deutsche Staatsbürgerschaft
• Sie sind als Studierende an der HCU eingeschrieben
• Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
• Sie haben bisher gute Leistungen erbracht
• Sie zeichnen sich durch ein herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der HCU aus
• Sie erhalten kein weiteres Stipendium im Förderzeitraum
• Sie haben keinen Anspruch auf BAföG

Alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie ab Mai 2024 hier auf dieser Seite. Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich demnächst auf ein STIBET-1 Stipendium des DAAD!

Die HafenCity Universität Hamburg vergibt Leistungsstipendien für ausländische Studierende aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg an fachlich hervorragende internationale Studierende. Die Stipendien werden einmal jährlich ausgeschrieben und in der Regel über einen Zeitraum von fünf Monaten vergeben. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Förderausschuss der HCU Hamburg. Dem Förderausschuss gehören eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer, ein/eine internationale Studierende der HCU sowie eine/ein Mitarbeiterin/Mitarbeiter des International Office an. Die Höhe der Stipendien bemisst sich an der Anzahl der ausgewählten Stipendiat*innen, in der Regel wird ein Betrag von 400 € pro Monat und Stipendiat*in jedoch nicht unterschritten. Die maximale Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Vorgabe der BWFGB (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke).

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

  • Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland („Bildungsausländer“) erworben und besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG.
  • Sie sind zum Bewerbungszeitpunkt in Ihrem Fach an der HCU Hamburg immatrikuliert:
  • In einem Bachelorstudiengang:
    - Mindestens zwei Semester Studium an der HCU Hamburg,
    - Studienstand nicht mehr als zwei Semester über der Regelstudienzeit,
    - eine überdurchschnittliche Studienleistung
  • In einem Masterstudiengang:
    - Mindestens ein Semester Studium an der HCU Hamburg,
    - Studienstand nicht mehr als zwei Semester über der Regelstudienzeit,
    - eine überdurchschnittliche Studienleistung.
  • Eine gleichzeitige Förderung durch das Leistungsstipendienprogramm und aus anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
  • Während des Förderzeitraums ist keine Beurlaubung möglich.

Alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie ab Mai 2024 hier auf dieser Seite. Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich demnächst auf ein Leistungsstipendium für ausländische Studierende aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg!

Ausländische Studierende in der Examensphase können sich auf ein Examensstipendium der Freien und Hansestadt Hamburg bewerben. Die Stadt Hamburg stellt voraussichtlich auch im Jahr 2024 finanzielle Mittel zur Verfügung, um interantiomal Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums zu unterstützen. Das Studierendenwerk Hamburg führt das Antragsverfahren durch und ist deshalb der Ansprechpartner. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Studierendenwerk Hamburg, Abteilung Studienfinanzierung, gemeinsam mit dem Förderausschuss der HCU Hamburg. Je nach Höhe der vorhandenen Mittel, Anzahl der Anträge und der Einkommenssituation der Antragstellenden kann die Höhe des Stipendiums stark variieren.

Der nächste Bewerbungszeitraum startet am 15.05. und endet am 30.06.2024, der Förderzeitraum reicht vom 01.07. bis zum 31.12.2024. Alle Studierenden der HCU werden über den Start der Ausschreibung informiert - per E-Mail, auf der Homepage der HCU sowie auf Social Media.

Voraussetzungen für eine Bewerbung:

  • Ihre finanzielle Situation ist angespannt. Das heißt, Sie haben nicht die nötigen finanziellen Mittel, um Ihre monatlichen Kosten zu decken. Ihre Familie kann Sie finanziell nicht unterstützen und Sie erhalten keine ausreichenden Mittel von anderen Geldgebern, z. B. Stipendien anderer Organisationen oder BAföG.
  • Sie schließen Ihr Studium voraussichtlich innerhalb von zwei Semestern ab, und einer Ihrer Professoren wird Ihnen das bestätigen.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie ab Mai 2024 hier auf dieser Seite. Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich!

 

Der mit 1.000 € dotierte und aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanzierte DAAD-Preis zeichnet jedes Jahr herausragende internationale Studierende bzw. Promovierende aus, die sich sowohl durch besondere akademische Leistungen als auch bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben. Mit dem Preis soll einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, welche Bereicherung internationale Studierende und Promovierende für die Hochschulgemeinschaft darstellen.

Für die Auszeichnung können alle internationalen Studierenden, die an der HCU einen Abschluss anstreben vorgeschlagen werden (keine Gast- oder Austauschstudierende). Vorschlagsrecht haben alle Professor*innen und Dozent*innen der HCU. Über die Vergabe des DAAD-Preises entscheidet der HCU Förderausschuss unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

  • Hervorragende akademische Leistungen
  • Bemerkenswertes gesellschaftliches und/oder interkulturelles Engagement

Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich im fortgeschrittenen Stadium des Bachelor- (mindestens 2. oder 3. Studienjahr) bzw. Masterstudiums (mindestens 2. Semester) befinden, gute Studienleistungen erbringen und sich gesellschaftlich-sozial engagieren. Darüber hinaus können auch Jung-Examinierte (d.h. der Abschluss ist i. d. R. nicht länger als 3 Monate her) und Promovierende nominiert werden. Zu beachten ist, dass der Preis kein Forschungspreis ist.

Die Einreichungsfrist für Vorschläge zum DAAD-Preis 2024 wird in Kürze an dieser Stelle bekannt gegeben.

Wenn Sie als internationale  Studentin oder internationaler Student denken, dass Sie den Anforderungen entsprechen und für den DAAD-Preis vorgeschlagen werden können, dann sprechen Sie Ihre Lehrenden gerne an.
 

 

Stipendien für Studierende der HCU Hamburg

Hier finden Sie verschiedene Stipendien sowie die Stipendiendatenbank des DAAD. Wenn Sie sich für eine Fördermöglichkeit interessieren, dann lesen Sie bitte die Informationen zu dem Stipendien aufmerksam durch. Beachten Sie insbesondere, ob Sie die Voraussetzungen für das Stipendium erfüllen.

Möchten Sie sich einen Überblick verschaffen über die Förderangebote des DAAD und über Angebote anderer Förderorganisationen für einen Studienaufenthalt in Deutschland?

Hier finden Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten für ausländische Studierende, Graduierte und PostDocs des DAAD sowie anderer ausgewählter Förderorganisationen:

http://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendiendatenbank

https://www.daad.de/deutschland/stipendium/de/

 

Who can apply?

You can apply for the KAAD Scholarship Programme 2 if you:

  • come from a developing or emerging country in Africa, Asia, the Middle East or Latin America,
  • are already studying in Germany and have at least 10 months of study remaining,
  • would like to pursue a Master's degree (application possible in the final semesters of the Bachelor's degree), a Diplom or Magister degree (application at the earliest after the intermediate examination or Vordiplom) or a PhD at a German higher education institution,
  • are of Catholic denomination (or belong to a Christian denomination, which applies especially for students from the Near and Middle East). Applicants from another religion can be supported if they are proposed by
  • Catholic partners in view of a documentable willingness to engage in interreligious dialogue,
  • have knowledge of the German language at least at a communication level.

What does KAAD expect from you?

  • an above-average performance potential for studies or research,
  • orientation of studies or research towards a permanent reintegration into the respective home region (otherwise the scholarship is considered a loan),
  •  religious and social commitment or willingness to engage in inter-religious dialogue
  • German language skills of at least level B1 (or at least A2 in the case of English-language degree programmes) for participation in our compulsory educational programme. Preparatory German courses in the home country are expected. In addition, there is the possibility to apply for a language course (full-time or during studies).

 How to apply?

The selection committee meets twice a year. You can find out the exact application deadlines from your KHG/KSG.
If you are interested, please contact the responsible KHG/KSG at your university:

Kath. Hochschulgemeinde Hamburg
Sedanstr. 23
20146 Hamburg
Hamburg, Erzbistum Hamburg
Tel.: (040) 44 50 66 880
Email: info(at)khg-hamburg.de
Homepage: www.khg-hamburg.de

Neufert-Stiftung Stipendium für Architektur-Masterstudium im Ausland

Eine Finanzierungsmöglichkeit für ein Architektur-Masterstudium im Ausland bietet das Neufert-Stipendium.

Die Neufert-Stiftung fördert die Pflege des kulturellen und architektonischen Erbes von Professor Ernst Neufert. Der Bauhaus-Schüler und Verfasser der Bauentwurfslehre ist Zeit seines Lebens zu Studienzwecken gereist. Seine Auslandstudien haben dazu beigetragen, ein so umfassendes und international anerkanntes Werk gestalten zu können.

Ziel der Neufert-Stiftung ist es, durch die Vergabe von Stipendien für Master-Studiengänge an nationalen und internationalen Hochschulen, Architekten bei der Erlangung von Auslandserfahrung unterstützen. Das Stipendium beinhaltet eine Leistung von 2.500,00 EUR pro Stipendiat.

Teilnehmen können alle Studenten der Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur, die an einer Hochschule in Deutschland einen Bachelorabschluss erreicht haben und das Master-Studium an einer internationalen Hochschule abschließen möchten. Zusätzlich vergibt die Stiftung ab 2018 Stipendien an ausländische Studierende, die an einer internationalen Hochschule mit einem Bachelor, Diplom oder vergleichbarem akademischem Grad ihr Studium der Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur abgeschlossen haben und welche das Master-Studium an einer Hochschule in Deutschland absolvieren und abschließen möchten.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.03.2018 und endet am 15.05.2018.  Stipendienbewerber finden die Bewerbungsunterlagen zum herunterladen hier:

www.neufert-stiftung.de/stipendium/bewerbung.html

www.neufert-stiftung.de/en/scholarship/application.html

Weitere Informationen unter http://www.neufert-stiftung.de

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: Jüdische Begabtenförderung

Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) ist eines der zwölf Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. ELES fördert nach den Richtlinien des BMBF besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder dem Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG für ihre Ausbildung an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, d.h. Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland, der Europäischen Union und der Schweiz. Diese Förderung setzt auf das Engagement und die Selbstentfaltungsmöglichkeiten der Stipendiaten.

·         Mögliche finanzielle Förderung: monatliches Stipendium (max. 585,- €); auf jeden Fall monatliches Büchergeld (80,- €); Familien- und Kinderbetreuungszuschläge können zusätzlich gewährt werden; Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden

·         Erwartet werden überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, aber auch Einsatz in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen und im gesellschaftlichen Umfeld.

·         Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.

·         Eigenbewerbung mit Motivationsschreiben, kurzem narrativen Lebenslauf/max. 3500 Anschläge + Referenz eines Vertreters einer jüdischen Institution + zwei akademische Gutachten     

·         Bewerbungstermin: Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.06.2011 ein.

Kontakt:

Postfach 120852 · 10598 Berlin
Telefon (030) 318 0 591-20 
Telefax (030) 318 0 591-10
Email:www.ELES-studienwerk.d
Internet: www.ELES-studienwerk.de,  www.eles-studienwerk.de/index.php?id=7

Stipendien der Heinrich-Böll-Stiftung

Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Auswärtigen Amtes (AA). Die Dauer des Stipendiums orientiert sich an der Regelstudienzeit. Erwartet werden hervorragende Schul- und Studienleistungen sowie gesellschaftspolitisches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit.

A) Für deutsche Bewerber_innen, EU-Angehörige und Bildungsinländer_innen (Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) gilt:

Lebenshaltungsstipendien an Deutsche, EU-Angehörige und Bildungsinländer_innen werden analog zum BAföG abhängig vom Einkommen der Eltern sowie von eigenen Einkünften und Vermögen berechnet. Unabhängig davon erhalten alle Stipendiat_innen in jedem Fall ein Büchergeld von mtl. 80,00 €. Bitte beachten Sie: Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge in Deutschland können nicht finanziert werden.

· Frühester Bewerbungszeitpunkt: Bewerber_innen, die sich für ein Studium mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen einschreiben wollen, können sich bereits vor Aufnahme des Studiums bewerben; gefördert werden können sie jedoch frühestens mit Beginn des ersten Semesters. Die Bewerbung sollte zeitnah zum Studienbeginn erfolgen.

· Spätester Bewerbungszeitpunkt: Bewerber_innen können sich bis einschließlich zum 3. Fachsemester (Zeitpunkt der Bewerbung) für die Förderung eines Erststudiums bewerben.

Förderfähig sind i.d.R. ausschließlich Erststudien mit Abschluss Bachelor, Dipolom oder Staatsexamen. Bachelor-Studierende, die bereits in die Förderung aufgenommen wurden, können aber später im Master weiter gefördert werden.

B) Für ausländische Bewerber_innen aus Nicht-EU-Ländern (Förderung aus Mitteln des Auswärtigen Amts) gilt:

Lebenshaltungsstipendien für die internationalen Stipendiat_innen haben eine feste Höhe und sind elternunabhängig. Die Förderung setzt die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität bzw. Fachhochschule in Deutschland voraus.

· Bewerber_innen müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Gefördert werden ausschließlich ausländische Studierende in einem Masterstudium in Deutschland.

· Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studienplatz in Deutschland nachgewiesen werden kann (die Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen).

· Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; ein Nachweis (s.u.) darüber ist erforderlich. Die Bewerbung sollte in deutscher Sprache abgefasst sein. Bitte beachten Sie zudem, dass das Auswahlverfahren (Interviews, Gruppendiskussion) in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt wird; Ausnahmen (Interview in Englisch) sind möglich.

· Auslandsaufenthalte von ausländischen Stipendiat_innen in Drittländern, die länger als vier Wochen andauern, können leider nach den aktuellen Förderrichtlinien i.d.R. nicht gefördert werden.

· Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge in Deutschland können nicht finanziert werden.

Bewerbungstermine: 1. März oder 1. September
Weitere Informationen: www.boell.de/stipendien/stipendien.html  und www.boell.de/stipendien/bewerbung/bewerbung.html

Kontakt:
Heinrich-Böll-Stiftung
Studienwerk
Schumannstr.8
10117 Berlin
Fon: 030 - 28 534 - 400
telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-13 Uhr
E-Mail: studienwerk(at)boell.de