Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung ist nach § 10 der Allgemeinen Zulassungsordnung (AZO) eine nachgewiesene Teilnahme an einem von der HCU angebotenen Selbsttestverfahren, welches Ihnen eine Orientierungshilfe bei der Entscheidung für ein Bachelorstudienprogramm geben und einer Fehlentscheidung und einem möglichen Studienabbruch vorbeugen soll. Die HCU bietet dieses Selbsttestverfahren im Rahmen der Online-Studienorientierung für Ihr gewünschtes Bachelorstudienprogramm an. Für das Bachelorstudienprogramm Technische Gebäudeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur steht aktuell keine Online-Studienorientierung zur Verfügung.

Die wichtigste Voraussetzung für Ihre Zulassung in einem Bachelorstudienprogramm ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Zum Studium berechtigt ein Zeugnis

  • der allgemeinen Hochschulreife (z.B. Abitur),
  • der Fachhochschulreife oder
  • der fachgebundenen Hochschulreife

Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung auf dem o.g. Wegen erworben haben, dann berechtigt Sie auch ein Nachweis einer sonstigen Hochschulzugangsberechtigung  zum Studium an der HCU. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Hochschulzugang für berufliche Qualifzierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung".

 

Hinweis zur Fachhochschulreife:

Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie wird regulär durch den erfolgreichen Besuch der Fachoberschule erworben, die an beruflichen Schulen geführt wird. Darüber hinaus gibt es, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen, weitere Möglichkeiten, die Fachhochschulreife zu erlangen. Die Zuerkennung der Fachhochschulreife muss zusammen mit dem Zeugnis über den schulischen Teil zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife vorliegen, prüft das Schulinformationszentrum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, finden Sie weitere Informationen hier.

Eine Besonderheit stellt der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule im Ausland dar. In dem Fall erwerben Sie in der Regel eine reguläre deutsche Hochschulzugangsberechtigung.

 

Absolvent*innen eines deutschen Studienkollegs

Wenn Sie an einem deutschen Studienkolleg eine Feststellungsprüfung abgelegt haben, dann finden Sie nachstehend, mit welchem Fachkurs Sie sich für Ihr gewünschten Studienprogramm bewerben können.

T-Kurs: Architektur, Bauingenieurwesen, Geodäsie und Geoinformatik, Stadtplanung, Technische Gebäudeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur

G-Kurs: Kultur - Digitalisierung - Metropole

W-Kurs: Stadtplanung

Nach dem KMK-Beschluss "Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzeugnissen" soll eine Gesamtnote durch arithmetische Mittelbildung aus der Note des ausländischen Bildungsnachweises und der abgelegten Feststellungsprüfung errechnet werden. Auf dem Abschlusszeugnis der Feststellungsprüfung wird nicht die Note des ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesen. Aus diesem Grund muss zur Bewerbung die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist mit eingereicht werden. Liegt Ihnen keine Umrechnung Ihres Schulzeugnisses ins deutsche Notensystem durch uni-assist vor, dann müssen Sie sich zusätzlich über uni-assist bewerben.