Zusätzlich zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, zu denen sich die HCU verpflichtet hat, erstreckt sich die Verantwortung wissenschaftlicher Tätigkeit auch auf weitere, mitunter ethisch sensible Bereiche. Zur (Ab-) Klärung entsprechender Anforderungen an die Wissenschaft hat die HCU Beauftragte für Ethikfragen ernannt. Die Beauftragten für Ethikfragen an der HCU nehmen auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit beziehungsweise Unbedenkbarkeit von Zielen, Inhalten, Verfahren sowie absehbaren Folgen von Forschungsvorhaben - bevor diese durchgeführt werden. Es handelte sich in diesem Sinne um beratende Instanzen, die zu einer professionellen Projektumsetzung beitragen.

Entsprechende Anfragen sind an das Referat für Forschung und Internationalisierung zu richten.