Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Stadtplanung
Die Besondere Zulassungsordnung (BZO) für den Masterstudiengang Stadtplanung finden Sie hier.
Der Masterstudiengang ist ein aufbauender (konsekutiver) Studiengang für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs der Fachrichtungen Stadt-, Regional- und Raumplanung, Landschafts- und Freiraum- bzw. Umweltplanung. Auch gleichwertige Abschlüsse eines einschlägigen wissenschaftlichen Bachelor-Studiums, beispielsweise der Architektur oder Geographie, an einer ausländischen oder inländischen Hochschule ermöglichen die Zulassung. Das Curriculum des Bachelorstudiengangs Stadtplanung an der HCU gibt Informationen über die Lehrangebote und Scheinanforderungen, die Studierende des konsekutiven Studiengangs Stadtplanung abgeleistet haben.
Es ist Aufgabe des Zulassungsausschusses, die Gleichwertigkeit anderer Studienabschlüsse mit dem BSc-Abschluss "Stadtplanung" an der HCU zu prüfen. Die sog. "Gleichwertigkeitsfeststellung" und die evtl. Festlegung von Auflagen (= Besuch von Veranstaltungen des BSc-Studiengangs "Stadtplanung") soll sicherstellen, dass alle Master-Studierenden über die erforderlichen stadtplanerischen Grundkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um den Master-Studiengang „Stadtplanung“ erfolgreich abzuschließen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Stadt-, Regional- und Raumplanerinnen und -planer (BSc- oder Diplom-Abschluss) i.d.R. keine Auflagen erfüllen müssen, da die Abschlüsse anderer Planungsfakultäten an der HCU als gleichwertig anerkannt werden (auf Basis einer Vereinbarung aller Planungsstudiengänge in Deutschland).
Wirtschafts- und Sozialgeographinnen und -geographen (BSc- oder Diplom-Abschluss) verfügen zwar über vielfältige Kenntnisse in einzelnen Bereichen des BSc-Studiengangs „Stadtplanung“; allerdings haben Erfahrungen gezeigt, dass auf die potenziellen Bewerberinnen und Bewerber häufig Auflagen in den Bereichen der entwerferisch-gestalterischen Module, der rechtlich-instrumentellen Kernmodule sowie des Projektstudiums zukommen.
Ähnliche Auflagen kommen i.d.R. auch auf Soziologinnen und Soziologen und andere Geisteswissenschaftler (mit BSc- oder Diplomabschluss) zu. Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber müssen meist Auflagen in den Bereichen der entwerferisch-gestalterischen Module, der rechtlich-instrumentellen Kernmodule, der fachplanerischen Module sowie des Projektstudiums erfüllen.
Bewerberinnen und Bewerber aus den Bereichen Architektur, Landschafts- und Freiraumplanung sowie Landschaftsarchitektur (BSc- oder Diplom-Abschluss) weisen meist die erforderlichen Kompetenzen im Entwurfsbereich auf (hohe Übereinstimmung mit dem entwerferisch-gestalterischen Bereich des BSc-Studiengangs „Stadtplanung“), allerdings sollten sie damit rechnen, Auflagen in den Bereichen der stadtplanerischen Kernmodule (insbesondere Landschaftsarchitekten) oder rechtlich-instrumentellen Kernmodule (insbesondere Architekten), der sozialwissenschaftlichen/methodisch-analytischen Module und des Projektstudiums zu erfüllen.
Der Umfang der Auflagen liegt je nach nachgewiesenen Vorkenntnissen i.d.R. zwischen 3 - 18 Credits.
Die vom Zulassungsausschuss ggf. festgelegten Auflagen sollten rasch erfüllt werden, um sich voll auf das Studium im Masterstudiengang Stadtplanung konzentrieren zu können.
Die Mischung von Absolventinnen und Absolventen unterschiedlicher Bachelorstudiengänge mit den Absolventinnen und Absolventen konsekutiver Studiengänge Stadtplanung hat sich als bereichernd für Studium und Lehre herausgestellt. Die HCU begrüßt deshalb ausdrücklich entsprechende Bewerbungen und ist sehr bemüht, die Studierenden gut in die HCU zu integrieren und bei allen Fragen zu unterstützen.









