Aktuelle Stipendienausschreibungen
Möhrle-Preis
Die HCU vergibt pro Jahr drei Preise für Auslandsaufenthalte von HCU-Studierenden (Outgoings) bzw. für Aufenthalte an der HCU von ausländischen Studierenden (Incomings), die der Erarbeitung der Studienabschlußarbeit dienen. Wenn also:
- für Ihre MA-Thesis bzw. Diplomarbeit ein Auslandsaufenthalt bzw. ein Aufenthalt in Hamburg thematisch notwendig ist, der
- in der Regel mind. 4 Wochen dauert,
- und Sie sowohl an der HCU wie im Ausland eine/n BetreuungsprofessorIn bzw. eine/n AnsprechpartnerIn nachweisen können
bewerben Sie sich beim International Office! Deadlines sind jeweils der 30. April und 31. Oktober d.J. Das Stipendium beträgt 1.500 €. Alle für die Bewerbung wichtigen Informationen finden Sie hier; den Bewerbungsantrag für Outgoings finden Sie hier; den Antrag für Incomings finden Sie hier.
Leistungsstipendien für ausländische Studierende der Freien und Hansestadt Hamburg
Nachdem im Sommersemester 2011 aufgrund von Haushaltskürzungen keine Leistungsstipendien für internationale Studierende mehr vergeben werden konnten, wurden nun die vom Vorgängersenat vorgenommen Streichungen teilweise wieder zurückgenommen. Im Etat der Behörde für Wissenschaft und Forschung werden ab 2011 den Hamburger Hochschulen jährlich 400.000 Euro für Leistungs- und Examensstipendien für internationale Studierende zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen:
Neben guten bis sehr guten Studienleistungen setzt dieses Stipendium grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich aktiv mit zwei bis vier Stunden pro Semesterwoche für die Internationalisierung der HCU Hamburg einzusetzen. Internationale Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfüllen und Austauschstudierende (ERASMUS), dürfen nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsfristen:
Bewerbungsfrist für das WiSe 2011/12 ist der 30.10.2011. Für den Fall, dass die Bewerbung postalisch versandt wird, zählt als Bewerbungsfrist das Datum des Poststempels.
Das Antragsdokument finden Sie hier.
Die Vergabeordnung für die Förderung ausländischer Studierender an der HafenCity Universität Hamburg aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg finden Sie hier. Die Förderrichtlinien der FHH finden Sie hier.
Achtung: Die Ausschreibung und Vergabe der Stipendien erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Hamburgische Bürgerschaft den Haushalt 2011/2012 nach der Sommerpause beschließt.
Vollständige Anträge bitte einreichen bei
Ekaterina Wittke
International Office HCU Hamburg
Averhoffstrasse 38
22085 Hamburg
DAAD Betreuungsstipendium für internationale Studierende
Die HCU vergibt DAAD-Stipendien für internationale Studierende, die sich in der Betreuung internationaler Kommilitonen engagieren wollen. Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier. Das Antragsdokument finden Sie hier. Dieses Stipendium wird u.a. nach sozialen Kriterien vergeben.
Antragsfristen: jeweils zum 30. April und 31. Oktober d.J.
Vollständige Anträge bitte einreichen bei
Ekaterina Wittke
International Office HCU Hamburg
Averhoffstrasse 38
22085 Hamburg
Examensstipendien für internationale Studierende
Internationale HCU-Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können für den Abschluss ihres Studiums aus Landesmitteln gefördert werden. Auf diese Förderung besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen: Sie müssen Ihre Ausbildung spätestens zwei Semester nach Antragstellung beenden und einen Leistungsstand nachweisen können, der dem laufenden Fachsemester entspricht. Außerdem müssen Sie bedürftig sein, das heißt, keine Zuwendung von Ihren Eltern erhalten bzw. anderweitig finanziell abgesichert sein.
Antragsfristen: für das Wintersemester 31. Oktober, für das Sommersemester 30. April jedes Jahres.
Wo bekomme die Antragsformulare und stelle meinen den Antrag?
Amt für Ausbildungsförderung
Grindelallee 9
20146 Hamburg
bafoeg@studierendenwerk.hamburg.de
Besuchszeiten:
Mo 9 – 12 Uhr
Di + Do 9 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Stipendium der Neufert-Stiftung
Eine Finanzierungsmöglichkeit für ein Architektur-Masterstudium im Ausland bietet das Neufert-Stipendium. Die Neufert-Stiftung fördert die Pflege des kulturellen und architektonischen Erbes von Professor Ernst Neufert. Der Bauhaus-Schüler und Verfasser der Bauentwurfslehre ist Zeit seines Lebens zu Studienzwecken gereist. Seine Auslandstudien haben dazu beigetragen, ein so umfassendes und international anerkanntes Werk gestalten zu können.
Ziel der Neufert-Stiftung ist es, mit der Vergabe von Stipendien Architekten bei der Erlangung von Auslandserfahrung zu unterstützen. Das Stipendium beinhaltet eine Leistung von 2.500,00 EUR pro Stipendiat und wird zweimal jährlich vergeben. Die Bewerbungen sind jeweils zum Sommersemester vom 01.04. bis 30.04. und zum Wintersemester vom 01.10. bis 31.10. einzureichen.
Teilnehmen können alle Studenten der Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur, die an einer Hochschule in Deutschland einen Bachelorabschluss erreicht haben und das Master-Studium an einer internationalen Hochschule abschließen möchten. Die Bewerbungen sind zu den o.g. Terminen direkt bei der Neufert-Stiftung einzureichen.
Bewerbung an:
Neufert-Stiftung mit Sitz in Weimar
c/o Nicole Delmes Scheffelstr. 33
D – 50935 Köln
Infoblatt mit den Bewerbungsrichtlinien
Weitere Informationen unter http://www.neufert-stiftung.de
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: Jüdische Begabtenförderung
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) ist eines der zwölf Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. ELES fördert nach den Richtlinien des BMBF besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder dem Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG für ihre Ausbildung an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, d.h. Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland, der Europäischen Union und der Schweiz. Diese Förderung setzt auf das Engagement und die Selbstentfaltungsmöglichkeiten der Stipendiaten.
· Mögliche finanzielle Förderung: monatliches Stipendium (max. 585,- €); auf jeden Fall monatliches Büchergeld (80,- €); Familien- und Kinderbetreuungszuschläge können zusätzlich gewährt werden; Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden
· Erwartet werden überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, aber auch Einsatz in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen und im gesellschaftlichen Umfeld.
· Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
· Eigenbewerbung mit Motivationsschreiben, kurzem narrativen Lebenslauf/max. 3500 Anschläge + Referenz eines Vertreters einer jüdischen Institution + zwei akademische Gutachten
· Bewerbungstermin: Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.06.2011 ein.
Kontakt:
Postfach 120852 · 10598 Berlin
Telefon (030) 318 0 591-20
Telefax (030) 318 0 591-10
Email:www.ELES-studienwerk.d
Internet: www.ELES-studienwerk.de, www.eles-studienwerk.de/index.php?id=7
Stipendien der Heinrich-Böll-Stiftung
Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Auswärtigen Amtes (AA). Die Dauer des Stipendiums orientiert sich an der Regelstudienzeit. Erwartet werden hervorragende Schul- und Studienleistungen sowie gesellschaftspolitisches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit.
A) Für deutsche Bewerber_innen, EU-Angehörige und Bildungsinländer_innen (Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) gilt:
Lebenshaltungsstipendien an Deutsche, EU-Angehörige und Bildungsinländer_innen werden analog zum BAföG abhängig vom Einkommen der Eltern sowie von eigenen Einkünften und Vermögen berechnet. Unabhängig davon erhalten alle Stipendiat_innen in jedem Fall ein Büchergeld von mtl. 80,00 €. Bitte beachten Sie: Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge in Deutschland können nicht finanziert werden.
· Frühester Bewerbungszeitpunkt: Bewerber_innen, die sich für ein Studium mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen einschreiben wollen, können sich bereits vor Aufnahme des Studiums bewerben; gefördert werden können sie jedoch frühestens mit Beginn des ersten Semesters. Die Bewerbung sollte zeitnah zum Studienbeginn erfolgen.
· Spätester Bewerbungszeitpunkt: Bewerber_innen können sich bis einschließlich zum 3. Fachsemester (Zeitpunkt der Bewerbung) für die Förderung eines Erststudiums bewerben.
Förderfähig sind i.d.R. ausschließlich Erststudien mit Abschluss Bachelor, Dipolom oder Staatsexamen. Bachelor-Studierende, die bereits in die Förderung aufgenommen wurden, können aber später im Master weiter gefördert werden.
B) Für ausländische Bewerber_innen aus Nicht-EU-Ländern (Förderung aus Mitteln des Auswärtigen Amts) gilt:
Lebenshaltungsstipendien für die internationalen Stipendiat_innen haben eine feste Höhe und sind elternunabhängig. Die Förderung setzt die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität bzw. Fachhochschule in Deutschland voraus.
· Bewerber_innen müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Gefördert werden ausschließlich ausländische Studierende in einem Masterstudium in Deutschland.
· Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studienplatz in Deutschland nachgewiesen werden kann (die Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen).
· Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; ein Nachweis (s.u.) darüber ist erforderlich. Die Bewerbung sollte in deutscher Sprache abgefasst sein. Bitte beachten Sie zudem, dass das Auswahlverfahren (Interviews, Gruppendiskussion) in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt wird; Ausnahmen (Interview in Englisch) sind möglich.
· Auslandsaufenthalte von ausländischen Stipendiat_innen in Drittländern, die länger als vier Wochen andauern, können leider nach den aktuellen Förderrichtlinien i.d.R. nicht gefördert werden.
· Studiengebühren für kostenpflichtige Studiengänge in Deutschland können nicht finanziert werden.
Bewerbungstermine: 1. März oder 1. September
Weitere Informationen: www.boell.de/stipendien/stipendien.html und www.boell.de/stipendien/bewerbung/bewerbung.html
Kontakt:
Heinrich-Böll-Stiftung
Studienwerk
Schumannstr.8
10117 Berlin
Fon: 030 - 28 534 - 400
telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-13 Uhr
E-Mail: studienwerk@boell.de











