Kurzausleihe
Ein Teil des Präsenzbestands kann über Nacht bzw. das Wochenende als Kurzausleihe entliehen werden. Von der Ausleihe ausgeschlossen sind laufende Zeitschriftenhefte, Loseblattsammlungen, schützenswerte Bestände, Semesterapparate, Nachschlagewerke, Wörterbücher.
Die Ausleihe kann maximal eine halbe Stunde vor Schließung der Bibliothek erfolgen. Die ausgeliehenen Medien müssen am nächsten Öffnungstag spätestens eine halbe Stunde nach Öffnung der Bibliothek am jeweiligen Standort zurückgegeben werden.
Erfolgt die Rückgabe der Medien nicht zu den genannten Zeiten, wird der Nutzer für 14 Tage von der Kurzausleihe ausgeschlossen. Zudem fallen Säumnisgebühren an.










