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Praktikum

Hinweis zur Praktikumspflicht

Das Praktikum ist im Master nur noch in der auslaufenden Prüfungsordnung 2005 als Pflichtmodul enthalten. In der Masterprüfungsordnung 2009 besteht keine Pflicht zur Ablegung eines Praktikums. Alle Studierenden, die ihr Masterstudium ab dem WS 2009/ 2010 begonnen haben, müssen daher kein Praktikum mehr ableisten.

Ebenso ist das Praktikum Pflichtbestandteil der auslaufenden Diplomprüfungsordnung DPO 99.

 

Allgemeine Information

Das Praktikum soll den Studierenden die Gelegenheit geben, ihre bis dahin erworbenen Kenntnisse und Methoden in der Arbeitswelt zu überprüfen und zu vertiefen. Sie können dadurch idealerweise einschätzen, welche Schwerpunkte Ihnen liegen, um eine berufliche Orientierung überprüfen und ggf. entsprechende Vertiefungsangebote im Studium wählen zu können.

Praktika können in allen Institutionen mit Stadtplanungsbezug abgeleistet werden, insbesondere in:

  • Stadt-, Regional- und Landesplanungsämter, Kommunal- und Regionalverbände
  • Planungsbüros (Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrs-, Infrastruktur-, Landschafts- und Umweltplanung, Architektur und Städtebau)
  • Verkehrs-, Landschafts-, Umwelt- und sonstige raumbezogene Fachplanungen
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Landesentwicklungsgesellschaften, Stadtmarketingagenturen
  • Projektmanagement-, Wohnungs- und Immobilienunternehmen
  • Kommunalberatungen, Unternehmensberatungen
  • Kommunale Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag, Difu, etc.)

Praktika in weiteren Einrichtungen können nach Rücksprache mit dem Praktikantenausschuss absolviert werden. 

 

Praktikumsstellen

Die Praktikumsstelle wird von den Studierenden selbständig gesucht. Aktuelle Praktikumsangebote finden Sie auch in der blueBOX, der HCU-Transferstelle für Lehre, Forschung und Praxis:

  

Dauer

In der Masterprüfungsordnung 2005 beträgt die Praktikumsdauer 8 Wochen. Diese Praktikumszeit muss nicht zwingend am Stück durchgeführt werden. Auch ist sie zeitlich nicht in ein Semester eingebunden, sondern kann jederzeit bis zum Erwerb des Masters absolviert werden.

Studierende, die nach der Diplomprüfungsordnung 1999 studieren, müssen 14 Wochen Praktikum im Vertiefungsstudium nachweisen. Diese Praktikumszeit muss ebenso nicht zwingend am Stück durchgeführt werden und ist zeitlich nicht in ein Semester eingebunden, sondern kann jederzeit bis zum Erwerb des Diploms abgeleistet werden. 

 

Anerkennung

Zur Anerkennung durch den Praktikumsausschuss müssen eine Praktikumsbestätigung sowie ein Antrag auf Anerkennung durch den Praktikumsausschuss eingereicht werden.

Die Praktikumsbestätigung muss von der Praktikumsstelle ausgestellt werden. Sie muss Auskunft darüber geben, wo, in welchem Zeitraum und mit welcher wöchentlichen Arbeitszeit das Praktikum erfolgreich absolviert wurde. Ebenso sollte eine Kurzbeschreibung der Tätigkeiten des Praktikanten enthalten sein.

Der Antrag auf Anerkennung der Praktikumszeiten ist ebenso auszufüllen.

Beides muss in der Infothek in der Averhoffstraße abgegeben werden.

 

Praktikumsordnung | Merkblatt

Für die Masterprüfungsordnung 2005 gilt die Praktikumsordnung 2005.

Für die Diplomprüfungsordnung 99 fasst das Merkblatt DPO 99 die wichtigsten Regelungen zusammen.

 

Praktikumsausschuss

Der Vorsitzende des Praktikumsausschusses ist Prof. Dr. Jürgen Pietsch.

 

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