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ZusammenfassungSummary
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Das wichtigste in Kürze

  • Absenkung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 08/09 auf 375, - € pro Semester.
  • Das Gesetz gilt nicht rückwirkend: Für das SS 2007, das WS 2007/08 und das SS 2008 bleibt es bei Studiengebühren in Höhe von 500,- €. 
  • Zukünftig erhalten alle zahlungspflichtigen Studierenden für jedes Semester einen Gebührenbescheid. 
  • Ab dem Sommersemester 2009 wird die Studiengebühr jedes Semester mit der Rückmeldung fällig.
  • Keine Befreiung von der Studiengebühr aufgrund herausragender Leistungen. Die Satzung zur Befreiung von Studiengebühren in der Fassung vom 16. Juli 2007 ist nicht mehr in Kraft.
  • Keine Gebührenbefreiung für Studierende mit Kind innerhalb der Regelstudienzeit plus 2 Semester. 
  • Keine Gebührenbefreiung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung innerhalb der Regelstudienzeit plus 2 Semester. 
  • Übergangsregelung für das Wintersemester 2008/09 für Studierende, die aufgrund von Kindererziehung, chronischer Erkrankung oder Behinderung im Sommersemester 2008 von den Studiengebühren befreit worden sind. 
  • Zinslose Stundung der Studiengebühren für stundungsberechtigte Studierende (WK-Stundung). 
  • Zinslose Stundung für ausländische Studierende (HCU-Stundung).
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