
- Absenkung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 08/09 auf 375, - € pro Semester.
- Das Gesetz gilt nicht rückwirkend: Für das SS 2007, das WS 2007/08 und das SS 2008 bleibt es bei Studiengebühren in Höhe von 500,- €.
- Zukünftig erhalten alle zahlungspflichtigen Studierenden für jedes Semester einen Gebührenbescheid.
- Ab dem Sommersemester 2009 wird die Studiengebühr jedes Semester mit der Rückmeldung fällig.
- Keine Befreiung von der Studiengebühr aufgrund herausragender Leistungen. Die Satzung zur Befreiung von Studiengebühren in der Fassung vom 16. Juli 2007 ist nicht mehr in Kraft.
- Keine Gebührenbefreiung für Studierende mit Kind innerhalb der Regelstudienzeit plus 2 Semester.
- Keine Gebührenbefreiung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung innerhalb der Regelstudienzeit plus 2 Semester.
- Übergangsregelung für das Wintersemester 2008/09 für Studierende, die aufgrund von Kindererziehung, chronischer Erkrankung oder Behinderung im Sommersemester 2008 von den Studiengebühren befreit worden sind.
- Zinslose Stundung der Studiengebühren für stundungsberechtigte Studierende (WK-Stundung).
- Zinslose Stundung für ausländische Studierende (HCU-Stundung).