Übergangsregelung
Für das Wintersemester 2008/09 gilt für alle Studierenden, die per Befreiungsbescheid über das Sommersemester 2008 hinaus von den allgemeinen Studiengebühren befreit wurden, eine Übergangsregelung. Sie müssen im Wintersemester 2008/09 keine Studiengebühren bezahlen.
In den vergangenen Semestern wurden von der HafenCity Universität Hamburg Befreiungsbescheide verschickt, in denen Studierende gleich für mehrere Semester von der Zahlung der Allgemeinen Studiengebühr befreit worden sind.
Mit der Änderung der Gesetzeslage verändern sich auch hier die Voraussetzungen, um von der Studiengebühr befreit zu werden. Sollten Sie zuvor von der Zahlung der Studiengebühr befreit worden sein, können Sie sich aufgrund der Gesetzesänderung nicht auf Vertrauensschutz berufen.
Sollten Sie seinerzeit für einen längeren Zeitraum eine Befreiung erhalten haben, werden Sie bis zum 31.03.2009 einen Bescheid erhalten, in dem diese zurück genommen wird.
Zukünftig müssen Befreiungen für jedes Semester neu beantragt werden. Befreiungen werden nur noch semesterweise ausgesprochen. Ausnahmen von der Gebührenpflicht können nur noch nach der geänderten Gesetzeslage vorgenommen werden.









